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seinen schriftlich eingereichten Einspruch persönlich zu vertreten, der so, fast wie gewöhnlich in der Sitzung durch seine Abwesenheit glänzt, obschon er weder krank oder verreist, noch seine Stellung als Schreiber bei dem königlichen Landratsamt, ihn hindert zu der gewiss […] Zeit – mittags 1 Uhr – der Versammlung beizuwohnen.
Auch sei ferner noch erwähnt, dass p. Kratz in einer Sitzung des Bürgerausschusses im Monat Mai erst zum Protokollführer gewählt wurde und erbat er sich in dieser Eigenschaft das Protokollbuch mitnehmen zu dürfen um wie nochmals ergab, das Protokoll in dasselbe zuhause einzutragen.
Trotz wiederholter Aufforderung um Rückgabe des Buches ist weder dieses noch das Protokoll von damaliger stattge[…] Sitzung bis heute nicht zurückgegeben.
In Folge dessen stellte der Bürgerausschuss einstimmig das Ansuchen an den Bürgermeister Custer den p. Kratz diesenfalls bei Vermeidung von 5 M. Strafe aufzufordern, das Buch nebst Protokoll innerhalb allerkürzester Zeit zurückzugeben. Würde dieser Aufforderung noch nicht entsprochen, die Strafe festzusetzen und neuerdings mit erhöhtem Strafmaß vorzugehen bis die Angelegenheit ihre Erledigung gefunden hat.
Zu Position II der Tagesordnung
Zu Position II der Tagesordnung
Der Bürgermeister Caster las der Versammlung die von königlicher Regierung erlassenen und an den Bürgermeister gerichtete Verfügung vom 22.12. 1893 G 3485

