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itskreis Musik in der Jugend r ; che Föderation Junger Chöre und Instrumentalgruppen "* ^verband Rheinland-Pfalz/Saarland Lründervon EUROPA CANTAT Tkalische Fortbildung “Singen mit Kindern” - 29.09.2007 „jesmusikgymnasium Montabaur (Peter-Altmeier-Gymnasium) Lhmerkreis: angesprochen sind Erzieher/innen, Grundschulleh- Ln, Lehrkräfte für MFE und alle, die mit Kindern singen wollen (sollen). Id- Das Singen stellt eine elementare Lebensäußerung des Menschen nie positive Bedeutung des Singens für die Gesamtentwicklung eines is ist durch verschiedene Studien belegt und unbestritten. Der pfleg- risUmgang mit der Kinderstimme erfordert allerdings Kenntnisse über einzelnen Entwicklungsstadien des Kindes. Sehr wichtig ist in diesem -ammenhang Stimmumfang, Stimmregister, Stimmpflege bei der Aus- « altersgemäß geeigneter Lieder mit zu berücksichtigen. Erst dies glicht letztlich den Erfolg und Spaß am Singen. Auch der Umgang ider eigenen Stimme sollte im Hinblick auf die Vorbildfunktion immer # kontrolliert und reflektiert werden. Die Fortbildung gibt diesbezüg- Tipps und Hinweise und stellt praxisorientiertes Liedmaterial für die ;he Arbeit vor Ort bereit.

menschwerpunkte: Stimmbildung für alle Teilnehmerinnen, spiele- w Umgang mit Stimmbildung für Kinder, Singanbahnung, gestische aieitung mit Bewegungsliedern, Hörschulung am Lied, Möglichkeiten Liederarbeitung, Literaturhinweies (Schwerpunkt: Herbst-Winter-Weih- “) Möglichkeiten und Grenzen des Playbacks - Einfache Begleitmu- jrff).

Dung: Gerhart Roth, Otzberg; Isabel Krämer, Groß-Umstadt I: Landesmusikgymnasium, Humboldtstraße 6, 56410 Montabaur Jrchesterraum)

[weiten: Samstag, 29.09.2007, 9.30 bis 16.30 Uhr

Nr. 38/2007

merStSSfinJ rbeitskreis Musik in der Jugend, Adershei- F M?i am SS’ 3 ? 304 Wolfenbuttel - Tel.: 05331/46016, Fax 05331/43723, t-Mail. AMJMusikmderJugend@t-online.de

AnIüh l l eVe ^®!? ren: Senden Sie lhre schriftliche Anmeldung bitte an o.g.

Un A d »^ e r!? weisen Sie um gehend den Teilnehmerbeitrag auf das nt uu d . e [ ^ MJ RV . Rh einland-Pfalz/Saarland. Erst wenn die Gebühr bezahlt ist, besteht ein Anspruch auf Teilnahme!

Anmeldeschluss: 21 . September 2007 Kursgebühr: 20 € (Mittagessen auf eigene Kosten)

Betreuung durch den AMJ-Regionalverband Rheinland-Pfalz/Saarland. Die Referenten sind ausgewiesene Experten mit großer Erfahrung auf dem Gebiet der Kinderstimmbildung und des Singens mit Kindern. Gerhart Roth studierte Musik, Kunsterziehung und evangelische Religion und unterrichtete diese Fächer von 1967 bis 1999, an Gesamtschulen in Hessen. Er leitete den Kinderchor des Hessischen Rundfunks von 1980 bis 1995. In vielen Produktionen und Konzerten für den Hessischen Rund­funk trat er an die Öffentlichkeit. Gerhart Roth ist gern gesehener Gast­dozent an den Bundes- und Landesakademien und Musikhochschulen zum Thema Kinderchorleitung und Kinderchorliteratur. Er gehörte dem Bundesvorstand des AMJ an und ist Vorsitzender des AMJ-Landesver- bandes Hessen. Wiederholt ist er in der Jury von nationalen und interna­tionalen Chorwettbewerben tätig. Er engagiert sich seit Jahrzehnten bei Fortbildungskursen zum Thema Singen und Stimmbildung mit Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter!

Isabel Krämer sang 9 Jahre Kinderchor Frankfurt des HR unter der Lei­tung von Gerhart Roth. Parallel zu ihrer Ausbildung zur staatlich aner­kannten Erzieherin am Elisabethenstift Darmstadt sang sie im Extrachor des Staatstheaters Darmstadt. Ergänzend zu ihrer Haupttätigkeit als Erzie­herin in der Kindertagesstätte Groß-Umstadt singt sie im mehrfach mit Preisen ausgezeichneten A cappella-Frauenquartett “Cantosphäre” und unterrichtet als Dozentin im Bereich “Singen mit Kindern” in Zusammen­arbeit mit Gerhart Roth.

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- Adersheimer Straße 60 - 38304 Wolfenbüttel

teuerliche Vorauszahlung für Betriebe:

jjfrfinanzdirektion Koblenz empfiehlt Prüfung aufgrund fenehmenssteuerreform 2008

Uanuar 2008 treten die Änderungen im Unternehmenssteuerrecht < r aft. Bei Kapitalgesellschaften wurde der Steuersatz gesenkt. Er p^t jetzt 15 Prozent, statt wie bisher 25. Die Steuermesszahl für den perbeertrag wurde auf 3,5 Prozent vereinheitlicht. Die Bemessungs- Nagen für die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer wurden peitert. Je nach Einzelfall kann dies zu steuerlichen Mehr- oder Min- tßlastungen führen, so dass eine Anpassung der Vorauszahlungen jnvoll sein kann. Für Betriebe, die ihren Gewinn mit Hilfe einer Bilanz nein, können Änderungen der Vorauszahlungen für die Körper- , a “ssteuer und / oder für Zwecke der Gewerbesteuer aufgrund der e /nehmenssteuerreform nur berücksichtigt werden, wenn Steuer- lu l 9® dies nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen oder ^ 0111 Finanzamt zur Abgabe des Vordrucks aufgefordert werden. SP recbenden Vordruck gibt es im Internet der Oberfinanzdirekti- i 7 kob l er| z unter www.fin-rlp.de/vordrucke für das Kalenderja r wt dem Namen “Anpassung Vorauszahlungen Körperschaftssteu- )tlinaÜ er r esteuermessbetra 9“- Weitere Fragen beantwortet die In o- ** Finanzämter unter 0180 - 37 57 400, immer montags bis don- a 9s von 8:00 bis 17:00 Uhr.

j^t über die Pendlerpauschale

6 ahren die Finanzämter?

L^UItigen Entscheidung des Bundesverfassungsgeric s

kfl n? 6lbt der Streit über dl 'e Pendlerpauschale offen. Gleichw n Mahren 6 ^ bürokratischen, dem geltenden Recbt . l fl 1 s PL nsteue r- ite einen r n ^ rbeitneb ntern ermöglicht werden, auf lh !’ er i as _

Di e rh Rr f 11 betrag bereits ab dem ersten Kilometer eintrg heinland-pfälzischen Finanzämter verfahren dazu wie fo g .

Die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte zur Pendler­pauschale müssen die Finanzämter im Hinblick auf die geltende Rechts­lage, wonach Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten anerkannt werden, ableh­nen. Gleichzeitig werden die Steuerpflichtigen auf die Möglichkeit hinge­wiesen, dass sie im Rahmen des Einspruchsverfahrens einen soge­nannten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen können. Im Zuge dessen tragen die Finanzämter dann den begehrten Freibetrag auch für die ersten 20 Entfernungskilometer ein. Entsprechende Musterschreiben liegen den Finanzämtern vor und können bei persönlicher Vorsprache vor Ort in den Service-Centern der Finanzämter ausgefüllt und unterschrie­ben dem Lohnsteuerermäßigungsantrag beigefügt werden.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass alle Arbeitnehmer, die so verfah­ren nach heutiger Rechtslage weniger Lohnsteuer zahlen als gesetzlich vorgesehen ist. Sofern das BVerfG die geltende Regelung für verfas­sungsgemäß erklärt, wird die zu wenig erhobene Lohnsteuer vom Finanz­amt nachträglich wieder eingefordert.

Übrigens werden alle Einkommensteuerbescheide ab dem Veranla­gungszeitraum 2007 bezüglich der Pendlerpauschale ‘Von Amts wegen” für vorläufig erklärt.

Unseriöse Telefonanrufe versprechen Steuerersparnis

Oberfinanzdirektion warnt

Wer kennt sie nicht, die ungebetenen Telefonanrufe für Werbezwecke, die häufig auch sofortige Gewinne versprechen.

Mit Telefonanrufen, die vorgeben, einen hohen Anteil an Steuern sparen zu können wurden in jüngster Zeit nach diesem Prinzip vermehrt Steu­erbürger in Rheinland-Pfalz zur Herausgabe persönlicher Daten gelockt. Seriosität wurde suggeriert, indem es hieß, man arbeite mit dem Finanz­amt zusammen und habe bereits Daten erhalten.