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UGV Constantia U nweis an alle Sänger H erftffmina der neuen Umgehungsstraße am 17.08.07 sind auch die -i ur - des Ortes geladen. Der MGV trifft sich um 17.00 im Vereinslokal, ^ h ° r niien uns kurz einsingen und gehen gemeinsam in Richtung Hill- ri nim Brückenkopf am alten Sportplatz. Hier findet die offizielle Überlabe der neuen Straße statt.
J, . dem offiziellen Teil finden die Darbietungen der Neuhäuseler Ver- r ab ca 18 15 auf dem alten Sportplatz statt. Hier erfolgt auch die ’Ertung der Gäste, die dem Festakt beiwohnen.
Lebe Sänger, bitte beachten: 17.08.07 - 17.00 Treffen im Vereinslokal, tängeranzug!
Lrkehrsverein Neuhäusel e.V.
lahresausflug am 25.08.2007
ft/ir erinnern alle Teilnehmer an unseren Jahresausflug am Samstag, 1 08 2007. Abfahrt ist um 9.00 Uhr an der Bushaltestelle Neue Apotheke.
SG Neuhäusel
Neuer Step-Aeroblc-Kurs
Ab dem 23. August bieten wir in der neuen Halle immer Donnerstags ab EO 30 Uhr einen neuen Kurs in Step-Aerobic an. Das Angebot geht über lehn Einheiten und ist insbesondere für Anfänger geeignet. Die Kosten letragen für Nicht-Mitglieder 20,- €. Für Mitglieder kostenlos.
Anmeldung bitte an Marie-Luise Fuchs unterTelefon: 02620/950153 Ein Probetraining ist natürlich ohne Probleme möglich.
Jeubeginn im Vater - Mutter - Kind - Spielkreis
Ab dem 22. August bietet die katholische Kirchengemeinde St. Anna Ifeuhäusel und die Katholische Familienbildungsstätte Montabaur vieder einen Vater-Mutter-Kind-Spielkreis /Eltern-Kind-Gruppe an. Jeilnehmen können Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahre mit einem Erziehungsberechtigten. Geplant ist ein vielfältiges Programm: Kreatives mit u Fingerfarben oder Knete, Musizieren mit einfachen Instrumenten, Bewegungsspiele, Fingerspiele, freies Spiel, etc. Für die Eltern werden thematische Abende zu pädagogischen Themen, Bastei- oder Gesprächsabende angeboten. Die Gruppe trifft sich zum ersten Mal am Mittwoch, dem 22.August 2007, um 10 Uhr im St.-Anna-Heim, Gartenstraße Neuhäusel. An diesem Tag besteht die Möglichkeit, zu einer kostenlosen und unverbindlichen Schnupperstunde zu kommen. Die weiteren Treffen finden bann jeweils mittwochs von 10 bis 11.30 Uhr am gleichen Ort statt. Ein Kurs besteht aus 10 Vormittagstreffen und zwei Elternabenden. Die Kurs- bebühr beträgt 30 Euro, Geschwisterkinder zahlen einen ermäßigten Beitrag. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte telefonisch mit der (ursleiterin, Frau Karin Böttcher, Tel. 02620 /15193 in Verbindung.
Nr. 33/2007
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Simmern
[Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
mittwochs.von 18.00 bis 20.00 Uhr
und.nach Vereinbarung
Telefon:.02620/8614
Drtsbürgermeister privat:.02620/9203-0 od. -14
Telefax:.02620/9203-22
[Vermietung der Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320
[Öffentliche Bekanntmachung
|1. Änderung des Bebauungsplanes
rAuf’m Rauenstück“ der Ortsgemeinde Simmern
[hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
[Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 16.5.2007 ImT 1 ' Anderun 9 des Bebauungsplanes .Aufm Rauenstück“ gemäß § 10 |Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Inhalt der Planänderung ist es, [dass die für das Baugebiet „Aufm Rauenstück“ im künftigen Baugebiet IJm Wäldchen" ausgewiesenen landespflegerischen Ausgleichsflächen ■teilweise in das Gebiet der ehern. Baumschule Kneussle in der Gemarkung Eitelborn verlegt werden.
|P' e Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung l^ ontabaur . Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, |ö 6410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jeder- ,mann eingesehen werden. Jedermann kann überden Inhalt der Planän-
aerung Auskunft verlangen.
it dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft, hichingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 unH ’ Abs . 2 und Abs - 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- Formmateriellen Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner- de v S dabres se '1 dieser Bekanntmachung schriftlich unter Darlegung cmitonü Verlet2 ung begründeten Sachverhalts gegenüber der Gemeinde 9 enü 9emacht worden ist, § 215 Abs. 1 BauGB.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
(Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Simmern, 6.8.2007 Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Simmern findet am Dienstag, dem 21. August 2007, um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des Bürgermeisteramtes statt.
Tagesordnung I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheit
2. Mitteilungen und Anfragen
II. Öffentlicher Teil (Beginn ca. 20.00 Uhr)
1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Wäldchen“
2. Mitteilungen und Anfragen
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56337 Simmern, 10.08.2007 Haserreier, Ortsbürgermeister
Verloren? - Gefunden!
Bei der Gemeindeverwaltung wurde ein Nokia-Handy abgegeben, welches an den Kirmestagen gefunden wurde. Das Handy kann gegen entsprechenden Eigentumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung während der Sprechzeit oder nach Vereinbarung abgeholt werden.
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
Rückblick auf die Kirmes 2007
Die diesjährige Kirmes wurde, wie schon vor einigen Jahren, durch den Vereinsring ausgerichtet
Mit einem Kirmes- und Festprogramm von Freitag, 03.08.2007, bis einschließlich Montag, 06.08.2007, wurde eine bunte Mischung aus Geselligkeit, Musik und Tanz als Grundlage für die Simmerner Kirmes gebildet. So wurde am Freitagabend traditionell die Kirmeskrone aufgehangen und im Anschluss fand ein Dämmerschuppen mit Kölsch vom Fass statt, der sich bis in die Morgenstunden streckte. Der Kirmessamstag begann mit einer Vorabendmesse und anschließendem Gang zum Friedhof mit anschließender Totenehrung durch den Vorsitzenden des Organisationsteams Rudi Krug. Mit dem anschließenden Kirmesumzug wurde unter Mitführung aller Simmerner Ortsvereine die Kirmes eingeläutet. Petrus erwies sich in diesem Jahr als eingefleischter Kirmesfan und bescherte uns hochsommerliche Temperaturen.
Gegen Abend spielte die Tanz- und Showband „Mikado“ im Dorfgemeinschaftshaus Simmern für die Kirmesbesucher. Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Pfarrer Klein, der in Vertretung für Herrn Pater Knott, die Vorabendmesse feierte und den Simmerner Ortsvereinen, die am Kirmesumzug teilnahmen und die Totenehrung mitgestalteten. Besonderer
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