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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonsti­gen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Mon­tabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 50,00 EUR abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungs­zwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Akten­zeichen anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbands­gemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nassauische Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59

Montabaur, 17.08.2007 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Die Verwaltung informiert

nurnmer) und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nichts S- einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige^Berufsausbildl ;r Gesellen-, oder Gehilfenbnef, Lehrzeugnis, mit. Für die Anrechn? von Zeiten der Kindererziehung sollte auch das Familienstammbuch, bzj die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden. DZ *

Den Bürgern der Verbändsgemeindeverwaltung Montabaur steht darüb*, hinaus noch der Sachbearbeiter für die Angelegenheiten der gesetzlich Rentenversicherung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfü aunq Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der o.a.Tei e fonnummer/E-Mail zu empfehlen.

Platz eins für Montabaur

Verbandsgemeindeverwaltung gewinnt Behörden-Check der NNP

Sie ermittelten undercover und testeten den Normalfall ebenso wie * Grenzbereiche: Die Redakteure der Nassauischen Neuen Presse (NNR stellten 22 Behörden in ihrem Verbreitungsgebiet auf die Probe. Mit 20 von möglichen 25 Punkten kam die Verbandsgemeindeverwaltung Mon-

tabaur auf Platz 1.

D©r Behörden-Check der Zeitung gliederte sich in fünf Disziplinen: So wur- den Punkte für die Erreichbarkeit, die Reaktionszeit, den Informationsge- halt die Öffnungszeiten und den Internetauftritt vergeben. Die NNP-k®. arbeiter tarnten sich als Bürger und stellten Anfragen per Telefon, Fax.E- Mail und Brief an das Rathaus. Sie forderten Informationen überdastou­ristische und kulturelle Angebot in der Region an und erkundigten sich nach den Möglichkeiten der Kinderbetreuung und den Öffnungszeiten* Verwaltung. Auch die Grenzen wurden getestet: So wurde eine Anfrage an einem Brückentag (Freitag nach Fronleichnam) kurz vor Dienstschluss qestartet. Außerdem haben die Tester die Homepage der Verbandsge­meinde unter die Lupe genommen. Das Fazit: Montabaur hat in allen fünf Disziplinen gut abgeschnitten und jeweils zwischen 3,5 und 4,5 Punkten erhalten.

(±\m ' mmmdtäniü ® r* ihr burgerbüro

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Telefon 02602/126-0

Fax 02602/126-150

E-Mail: info@montabaur.de

Adresse: Konrad-Adenauer-Platz 8

56410 Montabaur Postanschrift: Postfach 1262

56402 Montabaur

Homepage: www.vo-montabaur.de

Öffnungszeiten der Verwaltung

.08.00

bis

12.30

Uhr

und 14.00

bis

16.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

Uhr

und 14.00

bis

18.00

Uhr

.08.00

bis

12.30

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16.00

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Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.

Donnerstag...

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Telefon..

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne Zimmer 220 und 224

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefon.02602/126 - 192

Zimmer 224, Telefon.02602/126 - 194

Redaktion Wochenblatt bei der VGV Montabaur Zimmer 26 (Rathaus Altbau 2. Stock)

Redaktionsschluss.montags 15.00 Uhr

Telefon.02602/126-106

Fax.02602/126-255

E-Mail:. wochenblatt@montabaur.de

Gesetzliche Rentenversicherung

Auskunft und Beratung

Der Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung hält jeden Mitt­woch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Mon­tabaur ab. Der Wohnort des Versicherten, bzw. eine Unterscheidung nach Arbeiter- oder Angestelltenversicherung ist dabei unerheblich. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zum lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises / Passes erteilt.

Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Warte­zeiten zu vermeiden, bitten wie alle Interessierten um vorherige Termin­vereinbarung unter der Telefonnummer 0 26 02 /126.313, Herr Schrupp, oder per E-Mail: BSchrupp@montabaur.de. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen (mindestens die Versicherungs-

Ein Artikel in der Nassauischen Neuen Presse sorgte für Freude im P&- haus in Montabaur: Die Verbandsgemeindeverwaltung belegte Platz I beim Behörden-Check der Zeitung. Stolze Gesichter zeigen (v.l.) Pein Heimlich vom Bürgerbüro, Bürgermeister Edmund Schaaf und der P# sonalratsvorsitzende Stefan Heibel.

Über dieses Ergebnis freut sich Bürgermeister Edmund Schaaf beson­ders. „Es zeigt, dass wir in allen Bereichen guten Service bieten. Mein Dank gilt deshalb allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus: Ein dickes Lob. Allerdings werden wir uns sicher nicht auf diesen Lorbeeren ausruhen sondern sehen, was wir noch verbessern können“. Weitere Erkenntnisse versprechen die Ergebnisse einer Studie zur Kunden® triedenheit, die die Universität Trier derzeit im Auftrag des Gemeinde- und Stadtebundes in der Verwaltung der Verbandsgemeinde durchführt (das Wochenblatt berichtete). Mit einem Fragebogen werden Bürger- und Bür­gerinnen detailliert befragt, wie gut ihre Anliegen bearbeitet wurden uw ob sie mit dem Service zufrieden waren. Die Fragebögen liegen im Rat- aus aus und können dort von jedermann ausgefüllt werden.

Anpassung der Richtwerte zur Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen

Der Landwirt wird in der Praxis immer wieder mit Schäden an seinen H nH L l 1 re ü,^ nf ?. nt,ert ’ sei es durch Baumaßnahmen, Verkehrst» Wildschaden. Wenn es sich um umfangreiche Schäden h S’l t6 I, et L dem Landw 'rt die öffentlich bestellten und vereidigten^

wirtschaftlichen Sachverständigen zur Verfügung.

Qltf^j^^ e2ia ^ s ^ en können mit dem entsprechenden Sachvers Schaden genau beziffern.