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. ^irtnpciuaend zogen Vertreter der Kirche und des Ortsbeirats, die de du- Ehemaligen - die „Ahle KG“ und viele interessierte Mitbürger "^musikalischer Begleitung durch den Musikverein Horressen gut bei strahlendem Sonnenschein durchs Dorf, rall am Straßenrand wurde mit gefeiert.

Tanz unter dem Kirmesbaum durfte zum Abschluss natürlich nicht

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Nr. 29/2007

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Sonntagabend wurde in den Gaststätten getanzt und gefeiert. Ein _jres Highlight war die Tanzkapelle „Jupp Schlitt“ aus Frickhofen, kin derfäaststätte „Zum Westerwald“ zum Tanz wie vor 50 Jahren auf­feite. Inder „Bürgerstube“ wurde wieder Musik für die Jüngeren gebo-

I. Montag wurde nach dem traditionellen Frühschoppen und der Verlo- ng der Kirmesausklang gefeiert.

Ibe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich konnte aus gesundheitlichen OnrifeR leider nicht an den Feierlichkeiten teilnehmen, freue mich aber, H unsere Kirmes durch die Mithilfe vieler zu einem gelungenen Dorf- pgeworden ist.

möchte mich auf diesem Wege bei allen, die zum Gelingen unserer mes beigetragen haben, recht herzlich bedanken.

Hans Werner Nebgen Ortsvorsteher

Wirzenborn

otorrad-Veteranen-Stammtisch Irzenborner Liss”

Motorrad-Veteranen-Stammtisch lädt alle Helfer, Anwohner und Kinde zum Dankeschönabend am Mittwoch, 1. August 2007, ab 19.00 tr auf die Grillanlage hinter dem Motorrad-Museum ein. rEssen und Trinken wird gesorgt, gute Laune ist mitzubringen.

ehrsregelung am Motorrad-Veteranen-Treffen

28. und 29. Juli 2007

ir Dui|hführung des diesjährigen Motorrad-Veteranen-Treffens ist es ' 'endig die Kapellenstraße Samstag, 28. Juli 2007 in der Zeit von 9.00 ir bis 18.00 Uhr und am Sonntag 29. Juli 2007 in derzeit von 10.00 Uhr 118.00 jUhr für den Fahrzeugverkehr zu sperren. jijiegerj der Sperrstrecke werden gebeten, bei Bedarf ihre Fahrzeuge 'ttfeMb des Veranstaltungsbereiches abzustellen, da ein Befahren im g.^Äaum nicht möglich sein wird.

^bitten falle Verkehrsteilnehmer und Anlieger sich auf die geänderte *“tionjeinzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsbehörde

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AHRBACHGEMEINDEN

Boden

«J® jprechstunde des Ortsbürgermeisters

/^Vereinbarung.

.02602/8425

Heiligenroth

und.nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung.Tel.: 02602/16606

...:.Fax: 02602/917396

E-Mail: gemeinde.heiligenroth @freenet.de Internet: www.heiligenroth.de

Öffentliche Bekanntmachung

VIII. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach” der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 13,1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 03.07.2007 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur VIII. Änderung des Bebau­ungsplanes “Illbach” einzuleiten.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

*Ü!! c ^ s * unc * en des Ortsbürgermeisters

,ensta 9 s ...von 17.00 bis 19.30 Uhr

Planinhalt

1. Die überbaubare Fläche zur Erschließungsstraße und im Bereich der Mittelspannungsleitung der Kevag Koblenz soll erweitert werden.

2. Darüber hinaus wurden die Vorgaben in Bezug auf die Anzahl der zuläs­sigen Vollgeschosse, die Flächenversiegelung und die Höhe der Werbe­anlagen für Eigenwerbung angepasst.

3. Letztlich soll die öffentliche Erschließungsstraße etwas verlängert wer- den. c

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Heiligenroth, 16.07.2007

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

VIII. Änderung des Bebauungsplanes “Illbach” der Ortsgemeinde Heiligenroth;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§13 i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 03.07.2007 die Einleitung der VIII. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlos­sen (siehe vorstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da die Grundzüge der Planung 'nicht berührt werden, wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom

23.07.2007 - 24.08.2007 (einschließlich)