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Wochenblatt VG Montabaur

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tabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung überden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten aeltend gemacht werden können.

Planinhalt:

Durch den Bebauungsplan “Ortslage - Wirzenborn” soll der bisher unver- plante und nach § 34 BauGB - Bauen im Innenbereich - zu beurteilenden Ortsteil insgesamt planungsrechtlich geordnet werden. Entsprechend dem Vorgefundenen Rahmen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung wur­de der Planbereich in ein Dorf - und ein Sondergebiet “Wohnen mit Tie­ren” mit entsprechend differenzierten Festsetzungen gegliedert.

Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Interes­senten sowie zur Steigerung des Attraktivität des alten Ortskerns wurden die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten verbessert und großzügiger gestaltet.

gestaltet.

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Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflan­zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sach­güter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht zu erwarten.

Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergehen­den Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wur­den zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungs­vorschriften für die einzelnen Neubaugrundstücke vorgesehen. Darüber hinaus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht vollständig versiegelt werden und die überbaubaren Grundstücksflächen wurden durch die Fest­legung von Grundflächenzahlen vorgegeben.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Montabaur, 09.07.2007 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des Bebauungsplanes

“Auf den hohen Straße” der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 13 i.V.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.03.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen.

Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB ii der Zeit vom 23.07.2007 - 24.08.2007 (einschließlich) bei der Ver bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (mon tags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

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Planinhalt:

Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes “Auf den Straße” wird der Änderungsbereich als Stellplatzfläche bzw. private fläche ausgewiesen werden. Daraus folgt, dass dort nur die Anlage erdiger Parkmöglichkeiten zulässig ist. Die Errichtung von Geil Garagen, Carports usw. ist nicht statthaft Plangebiet i|

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten SLq Montabaur, 09.07.2007 Klaus Mies Stadtbüif

Öffentliche Bekanntmachung

des BebaiJ ungsplanes „Himmelfö der Stadt Montabaur

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soNen^zur Frri^? 11 Flachen in Richtung der Bundes- und Landes der bestehPnS U r 9 u 0n Nebenan| agen bzw. für bauliche Efltf halt von Mpn^h Gebaude um Räume, die nicht zum dauernden^ Betroffenen Aino ben be ® tlmmt sind . ausgedehnt werden, um*’ liehen und für ptnT™ 0 6 Nutzun 9 der straßenseitigen Flächet Plangebiet e ' 9e " en Lärmschutz zu sorgen.

MonaTaur lenz'?™ sich aus der nachs,6hen d abgedmcW Ä Bekanntmachung l6r nach 66 1de c r vor 9©2ogenen Öffentlichkeit«^' Der Staritrpf» § 3 Abs. 1 des Ba ugesetzbuches ß

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