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W ochenblatt VG Montabaur

13

Montabaur

prechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Miec

HOtBSiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter hI, D ,

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X-Nr.f2602/126-255

I-Adresse: KMies@montabaur.de i-Nr.: 0160/90511966

_e Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes isenstraße” der Stadt Montabaur S •fluler: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 13 a, flÜliö i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

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Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen

der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld-Pfaiz fGem , vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff- und den Hauptsa«

zungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wochentlic .

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Unus Wittich Ka 56195 Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). 1 el.. 0 26 24 / pC 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZFI GEN-eMail: anzeiq en®wittich-hoehrdg Rpriak tiona-eMall: Wochenbla ttsmontabaur^de

:h für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung. ^J^^verlages. Ich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach unter Anschrift des Verlage —*^h für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift es

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Nr. 29/2007

Der Stadtrat von Montabaur hatHn seiner Sitzung am 26.04.2007 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes “Meisenstraße” einzuleiten.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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* *

Planinhalt

Das Baugesetzbuch wurde zum 01.01.2007 geändert. U.a. wurde der § 13 a eingeführt, der für so genannte Bebauungspläne der Innenentwick­lung ein beschleunigtes Verfahren begründet. Ein Vorliegen der Tatbe­standsvoraussetzungen dieser Norm hat u.a. zur Folge, dass die grundsätzlich bestehende Verpflichtung zum Ausgleich der mit der Bebau­ung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht mehr gilt, da die entsprechenden Beeinträchtigungen fiktiv als vorplanerischen Ent­scheidung der Kommune als zulässig gewertet werden können.

Die Stadt Montabaur möchte von diesem neuen Instrument Gebrauch machen und die neu eingeführten Erleichterungen im Rahmen der I. Ände­rung des Bebauungsplanes “Meisenstraße” baurechtlich umsetzen. Montabaur, 04.07.2007 Klaus Mies Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 die Ein­leitung der I. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da es sich um einen Bebau­ungsplan der Innenentwicklung handelt, ist die Erstellung eines Umwelt­berichts nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.07.2007 bis 17.08.2007 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 04.07.2007 Klaus Mies Stadtbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Wirzenborn” der Stadt Montabaur hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o.a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen.

Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts lie­gen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.07.2007 - 24.08.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon-