W ochenblatt VG Montabaur
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Montabaur
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HOtBSiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter hI, D ,
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_e Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes isenstraße” der Stadt Montabaur S •fluler: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 13 a, flÜliö i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
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IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen
der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld-Pfaiz fGem , vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff- und den Hauptsa«
zungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wochentlic .
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Unus Wittich Ka 56195 Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). 1 el.. 0 26 24 / pC 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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Nr. 29/2007
Der Stadtrat von Montabaur hatHn seiner Sitzung am 26.04.2007 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes “Meisenstraße” einzuleiten.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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* *
Planinhalt
Das Baugesetzbuch wurde zum 01.01.2007 geändert. U.a. wurde der § 13 a eingeführt, der für so genannte Bebauungspläne der Innenentwicklung ein beschleunigtes Verfahren begründet. Ein Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm hat u.a. zur Folge, dass die grundsätzlich bestehende Verpflichtung zum Ausgleich der mit der Bebauung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht mehr gilt, da die entsprechenden Beeinträchtigungen fiktiv als vorplanerischen Entscheidung der Kommune als zulässig gewertet werden können.
Die Stadt Montabaur möchte von diesem neuen Instrument Gebrauch machen und die neu eingeführten Erleichterungen im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes “Meisenstraße” baurechtlich umsetzen. Montabaur, 04.07.2007 Klaus Mies Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 a i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 die Einleitung der I. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist die Erstellung eines Umweltberichts nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.07.2007 bis 17.08.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 04.07.2007 Klaus Mies Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Wirzenborn” der Stadt Montabaur hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o.a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.07.2007 - 24.08.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mon-

