Wochenblatt VG Montabaur
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Bürgerverein n7onn .
Einladung zur öffentlichen Vorstandssitzung am 17.07.2007
Der Bürgerverein hat sich zum Ziel gesetzt, unser Dorf weiter voranzubringen und das “Wir-Gefühl” der Bürgerinnen und Burger weiter zui »ordern und zu stärken. Am Dienstag, dem 17. Juli 2007, findet um 19.30 Uhr im Gemeindehaus die nächste Vorstandssitzung des Vereins statt. Erneut steht eine umfangreiche Tagesordnung auf dem Programm, öo werden - nachdem die Dacheindeckung zwischenzeitlich erfolgt ist - nächsten Schritte der Renovierung des Friedhofskappellchens besprechen sein. Auch die Planungen für ein Kinderkino in der Sporthalle im November dieses Jahres für die “Kleinen” in Horbach und den Nachbargemeinden sollen konkretisiert werden. Auch macht sich der Verein bereits jetzt schon Gedanken zur Gestaltung der Kirmes sowie über die 600-Jahr- Feier von Willgenhausen im nächsten Jahr.
Zudem kann der Vorsitzende berichten, dass fünf weitere Horbacher dem Verein beigetreten sind. Einer der “Neuen” wird dem Vorstand seine Ideen vortragen, wie der noch junge Verein zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in Horbach noch weiter aktiv werden kann.
Des Weiteren wird es einen Rückblick geben auf das Dorfcafe. Alle sind auch schon gespannt auf die Höhe des Gewinns, der beim Verkauf von Kaffee und Kuchen herausgekommen ist. Dieses Geld wird dann vom Verein für die Renovierung des Friedhofskapellchens eingesetzt. Alle Mitglieder und alle an der Arbeit des Horbacher Bürgervereins interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich zur öffentlichen Vorstandssitzung eingeladen. Weitere Informationen und Mitgliedsanträge sind beim Vorsitzenden, Jürgen Pirrong, Tel. 929643, zu erhalten.
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901784
Telefax Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901807
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:
OG. Huebingen @ freenet.de Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128
Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle/Vermietung
(Herr Thiel):.06439/901911
Telefon Vermietung Grillhütte
(Herr Weidenfeller):.06439/7425
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 123 Abs. 2 Landeswassergesetz für die Quelle “Hübingen / Im Kirnberg” in den Gemarkungen Hübingen und Gackenbach und der Quelle “Hübingen / Im Birkenfeld’' in der Gemarkung Hübingen Begünstigte: Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeinde Montabaur / Landkreis: Westerwald Inkrafttreten der Rechtsverordnung:
Die Rechtsverordnung vom 21.05.2007 für die Wasserschutzgebiete Quelle “Hübingen/Im Kirnberg” und Quelle” Hübingen/Im Birkenfeld” wurde am 11.06.2007 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und ist am 12.06.07 in Kraft getreten. Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, -Obere Wasserbehörde, Neustadt 21, 56068 Koblenz und der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Aden- auer-Platz, 56410 Montabaur archivmäßig aufbewahrt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Montabaur, 05.07.2007 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Unter dem Dorf“ und teilweise Aufhebung des Grundbebauungsplanes mit allen bisherigen Änderungen der Ortsgemeinde Hübingen; hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 17.06.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen.
Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.07.2007 — 24.08.2007 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08 00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur
Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dies«, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich <2 Hch zur Niederschrift vorgebracht werden Nicht fristgerecht atS Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den fi unqsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der!? tungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendung tend qemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Aus? nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden können. y
Planinhalt
Plamnnan:
Durch den Bebauungsplan „Unterm Dorf sollen bereits üben* Flächen baurechtlich neu geordnet werden. Entsprechend dem I fundenen Rahmen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung Planbereich in ein Wohn- und ein eingeschränktes Gewerbeqebis entsprechend differenzierten Festsetzungen gegliedert und eine ft ung in zweiter Reihe zugelassen.
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Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Ti ere zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstiges güter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind, zu erwarten.
Plangebiet
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Sfe
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Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergd den Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden den zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanze Vorschriften für die einzelnen Neubauvorhaben vorgesehen. Darüber hinaus dürfen private Verkehrsflächen usw. nicht vollstäntiS siegelt werden und die überbaubaren Grundstücksflächen wurden# die Festlegung von Grundflächenzahlen vorgegeben.
Hübingen, 04.07.2007 Wilfried Noll, Ortsbürget!»
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters .
montags. .....von 19.00 Uhr bis20j
d r °: m ners ? gs .von 18.00 Uhr bis J
Gemeindeverwaltung.... Tel..'01
Ortsbürgermeister. .. . Tel:01
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