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Wochenblatt VGMontabaur^

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vofii ^."pianhweich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Klaus Mies, Stadtbürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

^Änderung des Bebauungsplanes ^eisenstraße” der Stadt Montabaur

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 13 a i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 die Ein­leitung der I. Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unter- Ifhten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Da . . , es'sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, ist die

^ i ! Hrstellung eines Umweltberichts nicht erforderlich.

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Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 16.07.2007 -17.08.2007 (einschließlich) bei der Verbandsge- Bfcindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- |?latz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

^tntabaur, 04.07.2007 Klaus Mies, Stadtbürgermeister

™ Eschelbach

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: Gebraut der I. Änd etzen.

Einweihungsfeier

Anlässlich der Einweihung des Gedenksteines zur Erinnerung an das

t Mühlenhandwerk in Eschelbach am 19.07.2007, um 18.00 Uhr, laden der svorsteher und der Ortsbeirat sowie die Gaststätte “Keko” alle Bürge­ien und Bürger von Eschelbach zu einem Umtrunk (Getränke 99 Cent) Zu ^ re ' em Eintritt ein. Die Veranstaltung wird durch Liedvorträge des äSJännergesangvereines Harmonie Liederkranz begleitet. Auch erwarten wir Pfarrer Barthenheier und Stadtbürgermeister Klaus Mies zu der Fei­erlichkeit, die im Bereich des Gedenksteines stattfindet.

Feuerwehr Eschelbach

iBjichste Übung: Die nächste Übung der Löschgruppe findet am Montag, n°-07., statt. Übungsbeginn ist 19.30 Uhr.

Ettersdorf

Geburtstagsjubiläen in Ettersdorf

Wir gratulierten/gratulieren im Juli

Giesela Weyer.zum 78. Geburtstag

Theodora Will.zum 84. Geburtstag

Karl Ortseifen, Ortsvorsteher

03.07.

*16.07.

Nr. 28/2007

Liebe Ettersdörfer,

ein dickes Dankeschön auf diesem Wege von den Verbandsgemeinde­werken für die tolle Gastfreundschaft am Gelbachtaltag. Wir haben uns bei euch sehr wohl gefühlt. Ohne Eure aktive Mithilfe wäre der sehr erfol­greiche Wasserlauf, aber auch die Wasserbar und der Infostand nicht möglich gewesen. Eure Herzlichkeit und Hilfsbereitschaft war wieder ein­mal außergewöhnlich.

Außerdem seid Ihr in diesem Jahr sportliche Rekordhalter gewesen: Obwohl das halbe Dorf im Arbeitseinsatz war, haben satte 4% (!) Eurer Bevölkerung aktiv am Wasserlauf teilgenommen. Klasse!

Jürgen Klaeser, Werkleiter

Horressen

SG Horressen/Elgendorf

Turnierpian der Sportwoche vom 16.07. bis 22.07.2007

5. Nissan - Autohaus Wagner-Cup

Paarungen - Ergebnisse - Tabellen - Plazierungen

Gruppe 1: SG Hundsangen, SG Horressen/Elgendorf, SG Höhr Gruppe 2: Spfr. Eisbachtal, SG Glas-Chemie 2, Eintracht Guckheim (Tag/Uhrzeit, Spielpartner) Mo. 19.00 Uhr Höhr - Horressen; Di. 18.30 Uhr Glas Chemie 2 - Eisbachtal, Di. 20.15 Uhr Horressen - Hundsangen; Mi. 19.00 Uhr Eisbachtal - Guckheim; Do. 18.30 Uhr Hundsangen - Höhr, Do. 20.15 Uhr Guckheim - Glas Chemie; Fr. ab 18.15 Uhr AH-Turnier Ü 50; Sa. Blitzturnier 2. Mannschaft, Jugend und AH-Spiel Finalrunde Nissan-Cup (Tag/Uhrzeit, Spielpartner): So. 14.30 Uhr 2. Gr. 1 -2. Gr. 2, So. 16.30 Uhr 1. Gr. 1 -1. Gr. 2

Da es sich um “Vorbereitungsspiele” handelt, können beliebig Ein/Aus­wechselspieler eingesetzt werden.

Für Speisen und Getränke ist wie immer reichlich gesorgt.

Kath. öffentliche Bücherei

nPSfe Die Kath. öffentliche Bücherei in Horressen ist I k\ geöffnet:

ö | B l \\ dienstags.von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr

^ freitags.von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Bücherei geschlossen

Die Bücherei ist in den Sommerferien geschlossen.

Wirzenborn

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Wirzenborn“ der Stadt Montabaur;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26.04.2007 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich aus­zulegen.

Die Planunterlagen einschließlich dem Entwurf des Umweltberichts lie­gen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.07.2007 - 24.08.2007 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antrag­steller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Planinhalt:

Durch den Bebauungsplan „Ortslage - Wirzenborn“ soll der bisher unver- plante und nach § 34 BauGB - Bauen im Innenbereich - zu beurteilen­den Ortsteil insgesamt planungsrechtlich geordnet werden. Entsprechend dem Vorgefundenen Rahmen in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung wurde der Planbereich in ein Dorf - und ein Sondergebiet „Wohnen mit Tieren“ mit entsprechend differenzierten Festsetzungen gegliedert.

Zur Förderung der Investitionsbereitschaft von Eigentümern und Interes­senten sowie zur Steigerung des Attraktivität des alten Ortskerns wurden die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten verbessert und großzügiger gestaltet.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflan­zen, Luft, Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sach­güter sowie mögliche negative Wechselwirkungen untereinander sind nicht zu erwarten.

Als Ausgleich für die mit der Bebauung von Grundstücken einhergehen­den Eingriffe in Natur und Landschaft, Wasserhaushalt und Boden wur­den zu bepflanzende private Grünflächen und konkrete Bepflanzungs­vorschriften für die einzelnen Neubaugrundstücke vorgesehen. Darüber