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Wochenblatt VG Montabaur

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und Bundeswehr innerhalb der nach dem Badezeitenplan zugewiesenen Stunden, pro Stunde

bei Mitbenutzung gemeinsam mit anderen Vereinen, pro Stunde

5.2 Kommerziell betriebener Schwimmsport (z. B. Tauchschule) innerhalb der nach dem Badezeitenplan zugewiesenen Stunden, pro Stunde bei Mitbenutzung gemeinsam mit anderen Vereinen, pro Stunde

6. Schwimmsport-,

Fortbildungsveranstaltungen u. ä. pro angefangene Stunde Darüber hinaus kann die Erstattung von Reinigungskosten verlangt werden.

7. Schwimmunterricht

(Kurse von jeweils 12 Unterrichtsstunden ä 45 Min.)

7.1 Erwachsene, pro Person incl. Eintrittsgebühren

7.2 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sowie gleichgestellter Personenkreis gemäß Ziffer 1.2 incl. Eintrittsgebühren * Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

8. Solarien, Wärmekabine und sonstige Einrichtungen

Die Gebühren für die Benutzung der Solarien, Wärmekabine und sonsti­gen Einrichtungen werden durch besonderen Aushang bekannt gegeben.

9. Sonderreinigung

Wird das Bad oder eine Einrichtung des Bades durch Benutzer besonders verschmutzt, ist eine Reinigungsgebühr von mindestens 25,00* zu zah­len. Entstehen dem Badbetreiber durch die Verschmutzung nachweislich höhere Reinigungskosten, sind diese in tatsächlicher Höhe zu erstatten.

10. Abweichend von den Ziffern 1 bis 9 kann die Verwaltung in begrün­deten Einzelfällen, zu besonderen Anlässen und Aktionen Gebührenbe­freiung oder -minderung gewähren.

§3

Schadensersatzansprüche

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Ver­bandsgemeinde Montabaur oder Dritte wird durch die Bestimmungen die­ser Satzung nicht ausgeschlossen.

§4

35,00*

17,50*

70,00*

35,00*

50,00*

100 , 00 *

50,00*

_ ___ ^ 52/2004

§1

Die Parkgebühren betragen:

1. in den Parkgaragen:

a) "Mitte' (Konrad-Adenauer-Platz) bNord" (Wilhelm-Mangels-Straße) c)Süd" (Hospitalstraße)

0 30 pro angefangene halbe Stunde 1 pro angefangene Stunde ab der 5. Parkstunde

2 Im Parkhaus Nord Untergeschoss monatlich 70.00 Euro mit derParkkarte Nord" (begrenzte Anzahn

3 auf den übrigen Parkflächen (außer Kalbswiese) Im StadtgetX Parkscheinautomaten: 0,25 pro angefangene halbe StundT

4 Gelöste, aber nicht abgeparkte Zeiten können auf allen Parkfläd*. auf denen eine Regelung der Parkzeit durch ParkscheinautomaS»

erfolgt, abgeparkt werden.

5 auf dem ParkplatzKalbswiese"

0,25 pro angefangene Stunde. Bei Entrichtung einer Parkgebühr von T 50 wird ein Tagesticket erstellt. Die Höchstparkdauer mit einem Tagesticket beträgt 10 Stunden. Auf diesem Parkplatz gelöste Park- tickets sind nicht auf andere Parkplätze Im Stadtgebiet übertragbar

6. Parkgebührenregelung für die Benutzung gebührenpflichtiger p^. plätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt

7. In der Tiefgarage am ICE-Bahnhof

1 .- 4 . Stunde (0,30 pro angef. 1/2 Std.) je. o,80{

ab der 5. Std (je angefangene Stunde).040{

Tagestarif. 6,00 f

Wochentarif.- .18.00C

Monatstanf. 60.00C

(begrenzte Anzahl)

§2

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Krall

Montabaur, 20.12.2004 Edmund Schaal

Verbandsgemamdeverwattung Bürgermeistat

Die Verwaltung informiert

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Mons-Tabor-Bades vom 13.12.2002 außer Kraft.

Montabaur, 17.12.2004

Edmund Schaaf L.S. Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Montabaur, 17. Dezember 2004 Verbandsgemeindevemaltung Montabaur (S.)

(Edmund Schaaf)

Bürgermeister

Gebührenordnung

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über die Festsetzung von Parkgebühren

für die Stadt Montabaur vom 20.12.2004

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fassung und der Lan­desverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBI. S. 81), zuletzt geändert am 09.04.1992 (GVBI. S. 115) werden nach Anhörung des Stadtrates vom 04.11.2004 und des Verbandsgemeinderates vom 15.12.2004 folgende Parkgebühren festgesetzt:

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag. 08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag. 08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer.02602/1260

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch...8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag..8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag. 8.00 bis

Bürgerbüro - Telefonnummer . O260B/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliagande Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12301%.

.. 14.00 bis IBflGW

Mittwoch.i. ; .08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.Q8.00 bis 12.30 Uhr

.LL.Äind 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag. 08 00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer...02602/126-192

Zimmer 221 , Telefonnummer.02602/126*191

E-Mail-Adresse: Info O Montabaur.de Intemetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemelndeverwaltunj

Montabaur:

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Redaktionsschluss ist montags, 15 30 Uhr Tel.: 02602 / 126-106

Fax: 02602/126-251 E Mai,: WochenblattO montahai.r rt«