Wochenblatt VG Montabaur
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und Bundeswehr innerhalb der nach dem Badezeitenplan zugewiesenen Stunden, pro Stunde
bei Mitbenutzung gemeinsam mit anderen Vereinen, pro Stunde
5.2 Kommerziell betriebener Schwimmsport (z. B. Tauchschule) innerhalb der nach dem Badezeitenplan zugewiesenen Stunden, pro Stunde bei Mitbenutzung gemeinsam mit anderen Vereinen, pro Stunde
6. Schwimmsport-,
Fortbildungsveranstaltungen u. ä. pro angefangene Stunde Darüber hinaus kann die Erstattung von Reinigungskosten verlangt werden.
7. Schwimmunterricht
(Kurse von jeweils 12 Unterrichtsstunden ä 45 Min.)
7.1 Erwachsene, pro Person incl. Eintrittsgebühren
7.2 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sowie gleichgestellter Personenkreis gemäß Ziffer 1.2 incl. Eintrittsgebühren * Die Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
8. Solarien, Wärmekabine und sonstige Einrichtungen
Die Gebühren für die Benutzung der Solarien, Wärmekabine und sonstigen Einrichtungen werden durch besonderen Aushang bekannt gegeben.
9. Sonderreinigung
Wird das Bad oder eine Einrichtung des Bades durch Benutzer besonders verschmutzt, ist eine Reinigungsgebühr von mindestens 25,00 €* zu zahlen. Entstehen dem Badbetreiber durch die Verschmutzung nachweislich höhere Reinigungskosten, sind diese in tatsächlicher Höhe zu erstatten.
10. Abweichend von den Ziffern 1 bis 9 kann die Verwaltung in begründeten Einzelfällen, zu besonderen Anlässen und Aktionen Gebührenbefreiung oder -minderung gewähren.
§3
Schadensersatzansprüche
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Verbandsgemeinde Montabaur oder Dritte wird durch die Bestimmungen dieser Satzung nicht ausgeschlossen.
§4
35,00*
17,50*
70,00*
35,00*
50,00*
100 , 00 *
50,00*
_ ___ ^ 52/2004
§1
Die Parkgebühren betragen:
1. in den Parkgaragen:
a) "Mitte' (Konrad-Adenauer-Platz) b “Nord" (Wilhelm-Mangels-Straße) c) “Süd" (Hospitalstraße)
0 30 € pro angefangene halbe Stunde 1 € pro angefangene Stunde ab der 5. Parkstunde
2 Im Parkhaus Nord Untergeschoss monatlich 70.00 Euro mit der “Parkkarte Nord" (begrenzte Anzahn
3 auf den übrigen Parkflächen (außer Kalbswiese) Im StadtgetX Parkscheinautomaten: 0,25 € pro angefangene halbe StundT
4 Gelöste, aber nicht abgeparkte Zeiten können auf allen Parkfläd*. auf denen eine Regelung der Parkzeit durch ParkscheinautomaS»
erfolgt, abgeparkt werden.
5 auf dem Parkplatz “Kalbswiese"
0,25 € pro angefangene Stunde. Bei Entrichtung einer Parkgebühr von T 50 € wird ein Tagesticket erstellt. Die Höchstparkdauer mit einem Tagesticket beträgt 10 Stunden. Auf diesem Parkplatz gelöste Park- tickets sind nicht auf andere Parkplätze Im Stadtgebiet übertragbar
6. Parkgebührenregelung für die Benutzung gebührenpflichtiger p^. plätze bei besonderen Veranstaltungen bleiben hiervon unberührt
7. In der Tiefgarage am ICE-Bahnhof
1 .- 4 . Stunde (0,30 € pro angef. 1/2 Std.) je. o,80{
ab der 5. Std (je angefangene Stunde).040{
Tagestarif. 6,00 f
Wochentarif.- .18.00C
Monatstanf. 60.00C
(begrenzte Anzahl)
§2
Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Krall
Montabaur, 20.12.2004 Edmund Schaal
Verbandsgemamdeverwattung Bürgermeistat
Die Verwaltung informiert
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Mons-Tabor-Bades vom 13.12.2002 außer Kraft.
Montabaur, 17.12.2004
Edmund Schaaf L.S. Bürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur, 17. Dezember 2004 Verbandsgemeindevemaltung Montabaur (S.)
(Edmund Schaaf)
Bürgermeister
Gebührenordnung
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur über die Festsetzung von Parkgebühren
für die Stadt Montabaur vom 20.12.2004
Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 19.12.1952 (BGBl. I S. 837) in der jeweils gültigen Fassung und der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBI. S. 81), zuletzt geändert am 09.04.1992 (GVBI. S. 115) werden nach Anhörung des Stadtrates vom 04.11.2004 und des Verbandsgemeinderates vom 15.12.2004 folgende Parkgebühren festgesetzt:
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag. 08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag. 08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
Zentrale Telefonnummer.02602/1260
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Mittwoch...8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag..8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag. 8.00 bis
Bürgerbüro - Telefonnummer . O260B/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliagande Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag.08.00 bis 12301%.
.. 14.00 bis IBflGW
Mittwoch.i. ; .08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.Q8.00 bis 12.30 Uhr
.LL.Äind 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag. 08 00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer...02602/126-192
Zimmer 221 , Telefonnummer.02602/126*191
E-Mail-Adresse: Info O Montabaur.de Intemetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemelndeverwaltunj
Montabaur:
Zimmer 233 (Rathaus Neubau * Ebene 2)
Redaktionsschluss ist montags, 15 30 Uhr Tel.: 02602 / 126-106
Fax: 02602/126-251 E ‘ Mai,: WochenblattO montahai.r rt«

