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i"bnreise wohl etwas bescheidener ausfallen wird. Geplant ist ein Hol- ünschlag von 1.970 Festmeter. Im abgelaufenen Jahr wurde im Ration einer Forstamtsneugliederung das bisher für unser Revier zuständi- o Forstamt Montabaur aufgelöst. Jetzt gehören wir zum Forstamt iLhäusel. Egal ob Montabaur oder Neuhäusel: eins wird sich in unse- ,1 Wald nicht ändern, seine hohe Erholungsfunktion. Ein abendlicher Lmeraang kostet nix und hat noch niemand geschadet - kann aber lazu beitragen, einige "Praxisgebühren" zu sparen!
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
Lmografischer Wandel
Veränderungen In Horbach aktiv gestalten
ipie aktive Mitwirkung der Bürger in unseren Dörfern wird wohl darüber 1 iitscheiden. wie die Gemeinden die Herausforderungen des Demografien Wandels bestehen können. Dies gilt auch für Horbach. Ohne einen leidenden Schritt hin zur “Bürgerkommune', also hin zu mehr ehrerv ntlichem Engagement aller Einwohner, werden Infra- und Versor- ungsstrukturen in unserem Dorf gefährdet sein und die Lebensqualität lird sinken.
oweit darf es jedoch in Horbach nicht kommen! Deshalb will die Orts- ameinde frühzeitig die notwendigen Weichen stellen, um sich als fami- »n- und kinderfreundliche Gemeinde zu präsentieren. Ein erster Schritte dazu wurde mit dem 1. "Horbacher Dorfgespräch" zum Thema “Demokratischer Wandel - wie können wir in unserm Dorf die Herausforderungen bewältigen?" getan.
Fest steht: die Überalterung unserer Gesellschaft wird nicht nur Folgen für unsere wirtschaftliche und soziale Sicherheit, sondern auch dramati- che Auswirkungen auf die Gemeinden haben. Zu nennen ist hier das Buhlen der einzelnen Dörfer und Kleinregionen um Einwohner und Erwerbstätige, die schwieriger werdende Versorgung beispielsweise mit Jlsbrauchsgütern und Lebensmittel sowie die vermutete erhöhte Mobilität der nächsten älteren Generation. Auch werden unsere Infrastrukturein- titungen wie Schulen und Kindergärten vor Auslastungsprobleme sstellt. Dies trifft ebenso auch auf leerstehende Wohngebäude zu.
)urch verstärkte Kooperationen der Kommunen und bürgerschaftliches Engagement kann jedoch einiges ausgeglichen werden.
Ortsgemeinde sieht den Demografischen Wandel nicht als Gefahr, r indem auch als Chance für die Horbacher Ortsentwicklung: Wir müssen jetzt darüber nachdenken, wie unser Dorf in zwei oder drei Jahrzehnten aussehen soll und wie unsere Einwohner leben wollen. Neben |der Erhaltung des attraktiven Ortskerns und der regen Vereine steht in llorbach die Entwicklung des freiwilligen Bürgerengagements im Vordergrund. Wenn alle Bürgerinnen und Bürger mit anpacken, hat das Dorf eine gute Zukunft - wenn das nicht der Fall ist, wird sich die Lebensqualität in Horbach entscheidend verschlechtern. Eine Chance zum Anpacken wird illen Bürgern durch die Mitarbeit im neuen “Bürgerverein Horbach’ geboten. Dieser wird am 11.03.2005 aus der Taufe gehoben.
Uli Schmidt, Ortsbürgermeister
fMGV “Cacilia” Horbach e.V.
Chorprobe am 10.12.2004
VP 10.12.2004 proben ab 18.30 Uhr die Tenöre und ab 19.15 Uhr die j-ässe. Diese Proben werden die Grundlage für die weitere Arbeit an dem |ieuen Stück bilden, deshalb bitten wir um vollzählige Teilnahme.
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Nr. 50/2004
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Buchfinkenlandhalle, Schulstraße 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr
ielefon Gemeindeverwaltung/ haa<iq/901784
..
Telefax Gemeindeverwaltung/ 06439 / 901807
Jrtsbürgermeister....
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister.
t G.Huebingen@freenet.de
itemet-.www.huebingen.de 06439/6128
elefon Buchfinkenlandhalle:.•••;..
’elefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung 911
(Herr Thiel):.
Telefon Vermietung Grillhütte 06439/7425
(Herr Weidenfeiler):.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Oberen Görgenga der Ortsgemeinde Hübingen;
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses g ,§§ 1 Abs. 8 1.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ^ ^
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in ^jes Bebauungsplä
nen Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Änderung des ueoauu hes “Oberm Görgengarten* einzuleiten.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Bebauungsplan
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Hübingen. 02.12.2004
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Oberm Görgengarten” der Ortsgemeinde Hübingen;
hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 16.11.2004 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Pianskizze). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umwettberichts ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.12.2004 bis 14.01.2005 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Hübingen, 02.12.2004 Wilfried Noll
Ortsbürgermeister
Gespräch über Kanal und Rückstauproblematik
in der Neuen Straße findet im Januar statt
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat mitgeteilt, dass das Gespräch mit den Anliegern in der Neuen Straße nicht mehr vor Weihnachten, sondern im Januar 2005 stattfinden wird.
Die Einladung zu diesem Anliegergespräch wird rechtzeitig zugestellt.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Vorweihnachtliches Singen am Samstag, 11.12.2004, ab 16.00 Uhr
Am Samstag, 11.12.2004, beginnt um 16.00 Uhr der MGV “Frohsinn" Hübingen sein vorweihnachtliches Singen an der festlich geschmückten Buchfinkenlandhalle. Um ca. 18.00 Uhr erwarten wir den Kinder- und Jugend-Chor des Buchfinkenlandes, der mit einigen Gesangsvorträgen diesen Nachmittag mitgestalten wird.
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