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Wochenblatt VG Montabaur

Die Verwaltung informiert

Gesetzliche Rentenversicherung -

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werden Auskünfte nur unter Vortage des Personalauswe^a^s ede *

Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auc ^^ die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen sicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu meiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-MaH. Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Ve ^ h ®^ 9 nummer und Beratungswunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alte Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbnei, mit Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch dasj-ami- _*_u. .au u-«., ^hMi4c>.r^inHan Hör Kinder mltaebracht werden.

Maßnahme: B 49, Ortsumgehung Neuhäusel

Aufhebung der Vollsperrung der K 114

Die angekündigte Vollsperrung der K 114 zwischen Neuhäusel und Hill­scheid zur Herstellung des Anschlusses des neuen Brückenbauwerkes muss auf das kommende Frühjahr verschoben werden. Aufgrund der Lei­tungsverlegungsmaßnahmen der Verbandsgemeindewerke Montabaur an der Bundesstraße B 49 und der derzeitigen Witterungsverhältnisse können die vorgesehenen Arbeiten zur Zeit nicht durchgeführt werden. Die Leitungsverlegung an der B 49 wird ab Dienstag, 23.11.2004, durch die Verbandsgemeindewerke unter halbseitiger Spannung der Fahrbahn mit Ampelregelung durchgeführt. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,

56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag .08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer.02602/126-0

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag .8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.. 8.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag .08.00 bis 12.30 Uhr

..und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

...und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mrttwoch..^......i....r.:....08.00 bis 12.30 Uhr

..und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag. 0 8.00 bis 12.30 Uhr

..und 14.00 bis 18.00 Uhr

Fre'tag.............. . 0 8.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer. 02602/1 ?r.iqi

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltuna Montabaur: a

Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-251 E-Mail: Wochenblatt®montabaur dn

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Katharina Fotouhi 8 02602/126328 E-mail: kfotouhi@montabaur.de Tobias Rausch 8 02602/126310 E-mail: treusch@montabapf.de | Fax: 02S02/126252

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ADD verfügt landesweites Sammlungsverbot gegen den VereinHerz für Kinder e.V. mit Sitz in Darmstadt

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), landesweit zusa für die Überwachung des Sammlungsgesetzes, hat dem Verein Den Kinder e.V.mit Sitz in Darmstadt/Hessen jegliche Sammel®« Rheinland-Pfalz untersagt. Im Namen des Vereins wird durch Han zu Kleidersammlungen und Geldspenden aufgerufen. Zudem sind! dercontainer u. a. in den Landkreisen Birkenfeld. Mainz-Bingen,! Kreuznach und in Neustadt im Namen des Vereins aufgestellt Die ADD bittet, die Sammlungsbehörden bei den Kreis- und Sn waltungen zu informieren, wenn weiterhin Kleidersammlungeniiw des Vereins durchgeführt werden. Zum Schutz der Spendender« und des Vertrauens der Bevölkerung in die zweckentsprechendtl wendung des Sammelgutes wird die ADD überwachen, dass nodj handene Sammelerlöse aus Rheinland-Pfalz karitativen Zwedwa führt werden. I

Der Antrag des Vereins auf einstweiligen Rechtsschutz gogeod^j der ADD verhängte Sammlungsverbot ist sowohl beim Verwalte* rieht Trier als auch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eroR geblieben. Zur Begründung wird in dem Beschluss des VerwaWSl richtes darauf hingewiesen, dass keine Gewähr für die ordnungspj Durchführung der Sammlung und die zweckentsprechende, Verwendung des Sammlungsertrages gegeben ist. Vielmehr so das Gericht. Anhaltspunkte dafür, dass alle Einnahmen des n an eine Organisation in der Ukraine abgetreten sind und nicW-**!j Sammelaufrufen dargestellt - dem Verein für seine satzungsü« Zwecke zur Verfügung stehen. ^«'1

Nach den jetzt vorliegenden Beschlüssen des Verwaltungsg^*, dürfen in Rheinland-Pfalz derzeit, d.h. bis zu einer eventuell a--, tenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren, keine Sanww Namen des Vereins Herz für Kinder e.V. durchgeführt werden

Verkehrsregelung anlässlich ^

des Weihnachts-Krammarktes am 27.11-20 04

Zur Durchführung des Weihnachts-Krammarktes wird 27.11.2004, ab 6.00 Uhr die Bahnhof Straße vom K |einel L h j S * Einmündung Kaiserstraße und das Teilstück der Wallstraue