Einzelbild herunterladen

Nr.i

Lfienblart

VG Montabaur

0 .

Nr. 48/2004

1.1

ein,

tl

fjORamel Niedererbach lädt ein zur

Advents-

Serenade

k m: 5. Dezember 2004 Im: 16:00 Uhr

V

fo: In der Kulturscheune der Freimühle Girod

fit Liedern & Ly rix zur Adventszeit mgetragen von CHO Ramel und hi Theaterfreunden Niedererbach

Öffentl. Bekanntmachungen

ntliche Bekanntmachung

Sitzung des Werkausschusses

Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet statt am Dienstag, 30. Ifevember 2004, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal Altbau des Rathauses Hntabaur.

^Kesordnung ^Khtöffentliche Sitzung ^Qginn: 17.00 Uhr

Bericht des Vorsitzenden

Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Erhebung von einmaligen und laufenden Entgelten für die öffentli­che Abwasserbeseitigungseinrichtung und über die Abwälzung der Abwasserabgabe (Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - ESA -) Kalkulation der laufenden Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2005 Beratung über den Entwurf der Wirtschaftspläne 2005 Wasserver­sorgung, Abwasserbeseitigung und Hallen- und FreibadMons- Tabor-Bad"

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallen- und FreibadesMons-Tabor-Bad Erneuerung der Druckleitung zum Hochbehälter Kadenbach Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der Regenwasserbe­handlung und Ergänzung der Kläranlage in Görgeshausen Übersicht über die bestehenden Ingenieurverträge Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

tabaur, 23.11.2004 Edmund Schaaf, Bürgermeister

5.I

,9.

entliehe Bekanntmachung zung des Haupt- und Finanzausschu smeinsam mit dem Bauausschuss lund dem Umweltbeirat

. ecac aemeinsam mit

Die nächste Sitzung des Haupt- und Donnerstag, 2.

K Bauausschuss und dem Umweltbeirat fir' jfn Rathaus statt,

ember 2004, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal Neubau esordnung

chtöffentliche Sitzung . , mwe itbeirat

»upt- und Finanzausschuss, Bauausschuss u »ginn. 17.00 Uhr , Qno «.

1- Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes

Mittelrhein-Westenwald - TeilplanWindenergienutzung - Stellungnahme zur erneuten Anhörung

2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung

Haupt- und Finanzausschuss Beginn: im Anschluss

3. Nachwahl von Ausschussmitgliedern

4. Personalangelegenheit;

Beförderungen und Höhengruppierungen 2005

5. Zuschuss für dasMobile Sorgenbüro an den Schulen der Ver­bandsgemeinde Montabaur

6. Sperrzeitaufhebung für Spielhallen

7. Erhebung von Gebühren zur Genehmigung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

8. Änderung der Gebührenordnung über die Festsetzung von Parkge­bühren in der Stadt Montabaur

9. Finanzierung der Stauanlagen am Sandbach in der Gemarkung Nie­dererbach

10. Haushaltssatzung und -plan 2005, Investitionsprogramm für die Jah­re 2004 - 2008 und Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke 2005

11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Montabaur, 23.11.2004 Edmund Schaaf

Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzungen des Werkausschusses am 30.11.2004 und des Haupt- und Finanzausschusses, Bauausschusses und Umwelt­beirates am 2.12.2004 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU:

SPD:

FWG:

B90/Grüne:

FDP:

Montag, 29.11.2004, um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Altbau, Tel. 126244 Montag, 29.11.2004,18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses, Zi. 238, Tel. 126243 Montag, 29.11.2004,17.30 Uhr, im Rathaus Holler Montag, 29.11.2004, 20.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen­dem Dietmar Eisenhuth, Bergstr. 6, 56412 Holler Montag, 29.11.2004, 19.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen­der Heike Hatzmann, Judengasse 6, 56412 Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Alle Tierhalter im Bereich

der Verbandsgemeinde Montabaur

die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungskosten für Rindviehhaltung zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 9.12.2004 ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechen­den Belege über die Anzahl der durchgeführten und bezahlten künstli­chen Besamungen dort vorzulegen.

Die Tierhalter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsge­meinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 203 (Rathaus- Erweiterungsbau), 56410 Montabaur, abzugeben.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des angegebenen Meldetermins, da später eingehende Meldungen für 2004 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Montabaur, den 16. November 2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauverwaltung -

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeinde­ordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMall: anzeiqenewittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: wochenblattemontabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Vertag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.