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VG Montabaur

Nr. 46/2004

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D««ichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. mlnd eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann Ha t)01 » b | au f der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- ich aitond machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- ßz (Gern°) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

Lirht über die Sitzung des Ortsgemeinderates

Eenbach vom 13 . 10.2004

tirt chafts- und Fällungsplan 2005 einstimmig beschlossen

i! Lmia verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vor-

kÜnten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2005. Gemäß

Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von

00 und Gesamtausgaben von 38.784,00 veranschlagt. Der bbeinschlag wurde auf insgesamt 1.030 fm festgelegt und teilt sich wie plgt auf:

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Traubeneiche

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eitigung der bestehenden Abwasserprobleme bei starken erschlagsereignlssen in der GemelndestraBe "Im esengrund

«reits im Juli 2003 und im ersten Halbjahr 2004, zuletzt dann am 18. Juli 004 kam es in der Gackenbacher Gemeindestraße "Im Wiesengrund" n Zusammenhang mit heftigen Niederschlägen und Unwettern zu Über- tiwemmungen einzelner Grundstücke und Gebäude. Nach den örtlichen drücken scheint es sehr wahrscheinlich, dass die vorhandene Kanali- btion in diesem Bereich nicht den notwendigen technischen Anforde- Jingen entspricht.

fln einem Informationsgespräch wurde den betroffenen Anliegern vom L Umsehen Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Montabaur ertäu- lert, dass Kamerabefahrungen der Ortskanalisation zwischenzeitlich abge­messen sind und nun die Arbeiten zur Erstellung des Generalentwäs- ungsplanes für Gackenbach beginnen. Sofern sich hierbei die Ver­mutung bestätigt, dass es erhebliche Defizite in der Leistungsfähigkeit der inalisation in diesem Bereich gibt, sollen die erforderlichen Sanie- ngsarbeiten im Jahre 2005 durchgeführt werden.

Entsorgung der Oberflächen- und Niederschlagswässer im BaugebietHalfterweg-Erweiterung

Im Juli 2003 und erneut im Juli 2004 kam es bei heftigen, von Gewittern begleiteten Niederschlägen, im Bereich des BaugebietesHalfterweg- Erweiterung" in den dortigen Straßenzügen desHalfterweges undOber dem Kirchweg zu Entwässerungsproblemen der Oberflächenwässer. Bei­de Straßenzüge sind derzeit noch als Baustraße ausgebildet; Regenein­läufe, die das Oberflächenwasser aufnehmen und der Kanalisation zuführen, sind noch nicht vorhanden. Nach den bisherigen Planungen der Ortsgemeinde sollte der Endausbau der Baustraßen erst in den Jahren 2006 bzw. 2007 - in Abhängigkeit vom Fortgang der Bautätigkeit auf den noch unbebauten Grundstücken des Baugebietes - erfolgen. Die dringend notwendige Lösung der geschilderten Entwässerungsproblematik macht es allerdings schon heute erforderlich, zumindest an den besonders betrof­fenen Punkten, Regeneinläufe zu installieren.

Zur Festlegung der exakten Standorte muss allerdings vorab die Endpla­nung für die Baustraße umgehend in Auftrag gegeben werden.

Es wurde daher beschlossen, kurzfristig eine Anliegerversammlung aller Grundstückseigentümer im BaugebietHalfterweg-Erweiterung einzu­berufen, in der die Sachlage vorgetragen wird und die Entscheidung über den Termin und die Art des Endausbaus getroffen werden soll. Aufstellung des BebauungsplanesUnter dem Wasem Ortsbürgermeister Weidenfeiler informierte darüber, dass es im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange zu keinen nennenswerten Einwendungen gekommen ist. Das beauftragte Planungsbüro wird nun die Offenlagefas­sung mit der eingearbeiteten Straßen- und Entwässerungsplanung sowie den landespflegerischen Planungsbeitrag bis Ende Oktober erstellen. Umbau und Renovierung des Gemeindehauses Ortsbürgermeister Weidenfeiler informiert über den Stand der Arbeiten. Die Baugenehmigung für den Umbau und die Renovierung ist erteilt, die erforderlichen Ausschreibungen der Gewerke durch den beauftragten Architekten sind vorbereitet. Die Ausschreibungen werden in Kürze ver­öffentlicht. Anschließend schließen sich die Submission sowie die Auf­tragsvergaben durch den Ortsgemeinderat an.

Im neuen Jugendraum wurden bisher in Eigenleistung bereits verschie­dene Arbeiten ausgeführt Bis zum Beginn der Umbauarbeiten im Gemein­dehaus soll der neue Jugendraum nach Möglichkeit fertiggestellt sein.

^rtsgemeinde beschafft Ortsfahnen mit Gemeindewappen

Stellungen bis Ende November möglich

fln den Jahren 1996 und 1997 hat die Ortsgemeinde erstmals Ortsfahnen mit dem neuen Gemeindewappen ange- hafft. Aufgrund verschiedener Nachfragen aus der Bevölkerung ist es nunmehr beabsichtigt, eine weitere Nach­stellung vorzunehmen. Ein entsprechendes Angebot der Herstellerfirma ermöglicht eine Nachlieferung zu den genden Konditionen:

Ortsfahne (s. Foto) zum Hängen, Größe: 200 x 120 cm, an der Oberkante mit einem Hohlsaum aus Besatz­band zum Durchschieben einer Fahnenstange versehen, 52,00 einschl. MWSt.

Wie vor, als Banner konfektioniert, das heißt an der Oberkante zusätzlich mit einem eingeschobenen Holz­querstab, Seitenknöpfen und Aufhängeschnur versehen, 56,00 einschl. MWSt, oweit eine Bestellmenge von mehr als 40 Stück erreicht wird, ermäßigen sich die genannten Preise um ca 10,00. stmals anbieten kann die Ortsgemeinde

Kleinfahnen mit dem Gemeindewappen in der Größe 50 x 40 cm, zum Hängen, mit einem weiß lackierten Holzstab, Länge 100 cm, versehen.

Der Preis beträgt - in Abhängigkeit von der Abnahmemenge insgesamt - 24,00 pro Stück bei mindestens 10 Stück, 18,50 bei mindestens 20 Stück und 16,00 bei mindestens 30 Stück, weit Sie Interesse an einer Nachbestellung haben, füllen Sie bitte das nachstehende Bestellformular aus und geben dieses bis spätestens Donnerstag, 25. November 2004,

|,an den Ortsbürgermeister zurück.

Hans Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Gackenbach, den

.2004

(Name, Vorname)

(Straße, Hausnummer, Telefon)

jlch/Wir bestelle(n) hiermit verbindlich:

Stück Ortsfahne(n) zum Hängen, Größe: 200 x 120 cm,

52,00 einschl. MWSt.

Stück Ortsfahne(n) als Banner mit Holzquerstab, Größe: 200 x 120 cm, 56,00 einschl. MWSt.

Stück Kleinfahne(n) mit weiß lackiertem Holzstab, Größe: 50 x 40 cm, 24,00 einschl. MWSt.

Jtung

(Unterschrift)