Wochenblatt VG Mo ntabaur ___
darf ich die Beigeordneten and
tischen Gruppierungen im Ortsgemeinderat fu herzlich einladen. 20.00 Uh,. Sitzungszimmer, im BW»»»£ 0lKMl9OTM ,ster
DteSjährfgVÄdenkfeier zum Volkstrauertag beginnlam Samstag 13 11 2004, mit der 1 7 . 00 -Uhr-Abendmesse in der St.-Rochus-Kirch _ Anschluss an den Gottesdienst folgt der Fußmarsch zum Fried . findet die Kranzniederlegung durch die Ortsvereine statt.
Im Namen der Ortsgemeinde Simmem lade ich alle B ^9 enn ^ h U gf n ger zur Gedenkstunde an unsere Toten und Vermissten heimlich e • y Jörg Haseneier, Ortsburgermeister
SPD-Ortsverein Simmern
Vorstandssitzung - vereinbarter Termin - neue Uhrzeit!
Unsere nächste Vorstandssitzung hinsiehtMeh unserer Feier zum Geburtstag des SPD-Ortsvereins Simmem am 27.11.2004 im Haus fcie benborn findet am Dienstag, 16.11.2004, statt.
Wann: nicht wie geplant - sondern erst um 20.15 Uhr Wo: Hotel “WaldhoF
Was: Vorbereitung - Planung - Programm/Ablauf - letzte Details Interessierte Mitglieder dürfen gerne an dieser öffentlichen Sitzung teil- nehmen. Um pünktliches bzw. vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Bei Verhinderung bitte telefonische Info an den 1. Vorsitzenden Hermann Schink, Telefon 02620/418.
SC Simmern 1946 e.V.
1. Mannschaft
Zum Heimspiel am Sonntag, 14. November 2004, empfängt unsere 1. Mannschaft die Elf vom SV Spay. Spielbeginn ist um 14:30 Uhr.
AH Mannschaft
Zum Heimspiel am Samstag, 13. November 2004, empfängt unsere AH zum Lokalderby und letzten Spiel 2004 die AH aus Kadenbach. Spielbeginn ist um 15:30 Uhr.
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BUCHFINKENLAND
Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.
Seniorenfußball
Sonntag, 14.11.2004,14.30 Uhr SG Horbach/Winden I - SG Ötzingen/L. in Leuterod
Sonntag, 14.11.2004,14.30 Uhr SG Horbach/Winden II - SV Weidenhahn in Weidenhahn
Sportplatzentlaubung
Am Freitag, 12.11.2004, findet ab 16.00 Uhr wieder eine Entlaubungsaktion auf dem Sportplatz in Horbach statt. Der SV Horbach würde sich über zahlreiche fleißige Helfer freuen.
Jugendspielgemeinschaft
Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
Samstag, 13.11.04, 17.00 Uhr: A-Jugend JSG Elbert/W./H7W. - Montabaur in Montabaur
Samstag, 13.11.04,16.30 Uhr: B-Jugend JSG Elbert/WTHTW. - Dernbach in Dernbach
Samstag, 13.11.04,15:15 Uhr: C-Jugend JSG Elbert/WVH./W. - Haiderbach in Horbach
Samstag, 13.11.04,14:00 Uhr: D-I-Jugend JSG Elbert/WVHTW. - Rheinbrohl in Rheinbrohl
Samstag, 13.11.04,14:00 Uhr: D-Il-Jugend JSG Elbert/WTHTW - Block in Horbach
Samstag, 13.11.04,14:00 Uhr: D-Ill-Jugend JSG Elbert/W./H /W - Siershahn in Siershahn
Samstag, 13.11.04,13:00 Uhr: E-I-Jugend JSG Elbert/W./H/W - Wiraes in Wirges ' M
Samstag, 13.11.04, 13:00 Uhr: E-Il-Jugend JSG Elbert/W/H/W - Helferskirchen in Helferskirchen
gÄHundVÄ 7 - 30 Uhr F ''' JU9end JSQ Elbe,VWJHJW - •
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Gackenbach
fekaof hStUnde dGS ^ rtsb “ r 9 erme isters
im Gemeindehaus, Im Wieset . VOn 19 ' 00 bls 2000 Uhr
Telefon Gemeindehaus.
Fax Gemeindehaus .....06439/1764
.06439/909362
E-Mail Gemeindehaus:.
Privatanschrift: Halfterweg 16
Telefon privat.
Fax privat.
E-Mail:.Ulrich
Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für den Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horh a . t
für das Haushaltsjahr 2005 vom 05.11.2004
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbande# r bach/Horbach hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnuno land-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVßi ■ 476) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordm«. -i Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen? 11 ' 1 Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des WesterwaldkreiC!,^ Sichtsbehörde, vom 03.1 1 .2004 hiermit bekannt gemacht wird ' §1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird Im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.208.000-
in der Ausgabe auf. 20 &OO 0 L 1
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.-.
in der Ausgabe auf.
festgesetzt.
§2
Es werden für das Haushaltsjahr 2005 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen .
festgesetzt.
§3
Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltu» haushalt beträgt 54.000,— €. Die Umlage an den KindergarterawS verband, für das Haushaltsjahr 2005 ist nach der Anzahl der Kinder* aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. desVok res besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergait» zweckverbandes), zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
■ 3.000-
■ 3.000-(I
Ortsgemeinde
Anzahl der Kinder 19 25 44
Gesamtbetrag der Verbandsumlage 23.318,18 € 30.681,82 € 54.000,00 €
OG Gackenbach OG Horbach Summen §4
Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben Im Vermögen$hau$t^!| beträgt 3.000,— €. Die Umlage an den Kindergartenzweckverbandö Ausgaben des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2005, di nicht § 7 Abs. 4 der Verbandsordnung entsprechen, ist nach der Arial der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am31f des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung desto dergartenzweckverbandes). zu ermitteln.
Demnach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde
Anzahl der Kinder 19 25 44
Gesamtbetrag der Verbandsumlage 1.295,45 € 1.704,55 € 3.000,00 €
OG Gackenbach OG Horbach Summen Hinweis
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Kindergartenzwect- verbandes Gackenbach/Horbach, für das Haushaltsjahr 2005, liegend Einsichtnahme vom 15.11.2004 bis 25.11.2004 bei der VerbarxJsge meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konraf Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeil(n'» tags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhrt» 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.001* bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich a* 56412 Gackenbach, 05.11.2004 Weidenl#
Vorsitzender des Kindergartenzweckwtetä
Kreisverwaltung Montabaur, O3.1120W
des Westenwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901-10 Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des KindergartenzweckverbandesGad®'
bach/Horbach für das Haushaltsjahr 2005 werden keine Bedenken Rechtsverletzung erhoben.
Im Auftrag? 1 ®
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvoß^ dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandfl O®* 0 ^ sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang® 1 “ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge»
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind, oder t
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsicht$beM™L Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der ve ’ oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindevervrakuno ,

