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Wochenblatt VG Mo ntabaur ___

darf ich die Beigeordneten and

tischen Gruppierungen im Ortsgemeinderat fu herzlich einladen. 20.00 Uh,. Sitzungszimmer, im BW»»»£ 0lKMl9OTM ,ster

DteSjährfgVÄdenkfeier zum Volkstrauertag beginnlam Samstag 13 11 2004, mit der 1 7 . 00 -Uhr-Abendmesse in der St.-Rochus-Kirch _ Anschluss an den Gottesdienst folgt der Fußmarsch zum Fried . findet die Kranzniederlegung durch die Ortsvereine statt.

Im Namen der Ortsgemeinde Simmem lade ich alle B ^9 enn ^ h U gf n ger zur Gedenkstunde an unsere Toten und Vermissten heimlich e y Jörg Haseneier, Ortsburgermeister

SPD-Ortsverein Simmern

Vorstandssitzung - vereinbarter Termin - neue Uhrzeit!

Unsere nächste Vorstandssitzung hinsiehtMeh unserer Feier zum Geburtstag des SPD-Ortsvereins Simmem am 27.11.2004 im Haus fcie benborn findet am Dienstag, 16.11.2004, statt.

Wann: nicht wie geplant - sondern erst um 20.15 Uhr Wo: HotelWaldhoF

Was: Vorbereitung - Planung - Programm/Ablauf - letzte Details Interessierte Mitglieder dürfen gerne an dieser öffentlichen Sitzung teil- nehmen. Um pünktliches bzw. vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Bei Verhinderung bitte telefonische Info an den 1. Vorsitzenden Hermann Schink, Telefon 02620/418.

SC Simmern 1946 e.V.

1. Mannschaft

Zum Heimspiel am Sonntag, 14. November 2004, empfängt unsere 1. Mannschaft die Elf vom SV Spay. Spielbeginn ist um 14:30 Uhr.

AH Mannschaft

Zum Heimspiel am Samstag, 13. November 2004, empfängt unsere AH zum Lokalderby und letzten Spiel 2004 die AH aus Kadenbach. Spielbe­ginn ist um 15:30 Uhr.

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BUCHFINKENLAND

Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.

Seniorenfußball

Sonntag, 14.11.2004,14.30 Uhr SG Horbach/Winden I - SG Ötzingen/L. in Leuterod

Sonntag, 14.11.2004,14.30 Uhr SG Horbach/Winden II - SV Weidenhahn in Weidenhahn

Sportplatzentlaubung

Am Freitag, 12.11.2004, findet ab 16.00 Uhr wieder eine Entlaubungsak­tion auf dem Sportplatz in Horbach statt. Der SV Horbach würde sich über zahlreiche fleißige Helfer freuen.

Jugendspielgemeinschaft

Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden

Samstag, 13.11.04, 17.00 Uhr: A-Jugend JSG Elbert/W./H7W. - Monta­baur in Montabaur

Samstag, 13.11.04,16.30 Uhr: B-Jugend JSG Elbert/WTHTW. - Dernbach in Dernbach

Samstag, 13.11.04,15:15 Uhr: C-Jugend JSG Elbert/WVH./W. - Haider­bach in Horbach

Samstag, 13.11.04,14:00 Uhr: D-I-Jugend JSG Elbert/WVHTW. - Rhein­brohl in Rheinbrohl

Samstag, 13.11.04,14:00 Uhr: D-Il-Jugend JSG Elbert/WTHTW - Block in Horbach

Samstag, 13.11.04,14:00 Uhr: D-Ill-Jugend JSG Elbert/W./H /W - Siers­hahn in Siershahn

Samstag, 13.11.04,13:00 Uhr: E-I-Jugend JSG Elbert/W./H/W - Wiraes in Wirges ' M

Samstag, 13.11.04, 13:00 Uhr: E-Il-Jugend JSG Elbert/W/H/W - Hel­ferskirchen in Helferskirchen

gÄHundVÄ 7 - 30 Uhr F ''' JU9end JSQ Elbe,VWJHJW -

bSSEsoÄ 17 ' 30 Uhr Rk,U9end JSQ . Morte.

Gackenbach

fekaof hStUnde dGS ^ rtsb r 9 erme isters

im Gemeindehaus, Im Wieset . VOn 19 ' 00 bls 2000 Uhr

Telefon Gemeindehaus.

Fax Gemeindehaus .....06439/1764

.06439/909362

E-Mail Gemeindehaus:.

Privatanschrift: Halfterweg 16

Telefon privat.

Fax privat.

E-Mail:.Ulrich

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für den Kindergartenzweckverband Gackenbach/Horh a . t

für das Haushaltsjahr 2005 vom 05.11.2004

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbande# r bach/Horbach hat auf Grund der §§ 95 ff der Gemeindeordnuno land-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVßi 476) in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der Verbandsordm«. -i Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen? 11 ' 1 Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des WesterwaldkreiC!,^ Sichtsbehörde, vom 03.1 1 .2004 hiermit bekannt gemacht wird ' §1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird Im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.208.000-

in der Ausgabe auf. 20 &OO 0 L 1

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.-.

in der Ausgabe auf.

festgesetzt.

§2

Es werden für das Haushaltsjahr 2005 der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen .

festgesetzt.

§3

Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwaltu» haushalt beträgt 54.000,. Die Umlage an den KindergarterawS verband, für das Haushaltsjahr 2005 ist nach der Anzahl der Kinder* aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. desVok res besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergait» zweckverbandes), zu ermitteln.

Demnach haben zu zahlen:

3.000-

3.000-(I

Ortsgemeinde

Anzahl der Kinder 19 25 44

Gesamtbetrag der Verbandsumlage 23.318,18 30.681,82 54.000,00

OG Gackenbach OG Horbach Summen §4

Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben Im Vermögen$hau$t^!| beträgt 3.000,. Die Umlage an den Kindergartenzweckverbandö Ausgaben des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2005, di nicht § 7 Abs. 4 der Verbandsordnung entsprechen, ist nach der Arial der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am31f des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung desto dergartenzweckverbandes). zu ermitteln.

Demnach haben zu zahlen:

Ortsgemeinde

Anzahl der Kinder 19 25 44

Gesamtbetrag der Verbandsumlage 1.295,45 1.704,55 3.000,00

OG Gackenbach OG Horbach Summen Hinweis

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Kindergartenzwect- verbandes Gackenbach/Horbach, für das Haushaltsjahr 2005, liegend Einsichtnahme vom 15.11.2004 bis 25.11.2004 bei der VerbarxJsge meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konraf Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeil(n'» tags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhrt» 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.001* bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich a* 56412 Gackenbach, 05.11.2004 Weidenl#

Vorsitzender des Kindergartenzweckwtetä

Kreisverwaltung Montabaur, O3.1120W

des Westenwaldkreises Abt. 2-20 Az. 029/901-10 Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des KindergartenzweckverbandesGad®'

bach/Horbach für das Haushaltsjahr 2005 werden keine Bedenken Rechtsverletzung erhoben.

Im Auftrag? 1 ®

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvoß^ dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustandfl O®* 0 ^ sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang® 1 zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn ^

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge»

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der verletzt worden sind, oder t

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsicht$beML Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der ve oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindevervrakuno ,