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Nr. 4

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t ' j« e wir dem Sterbenden die Zeit lassen, die er braucht B Sterbens zu gehen.

I#" ; wird man auch mit der eigenen Endlichkeit konfrontiert. I^ ieser mßen wir dabei an unsere eigenen Grenzen.

-}Kach sioi5 jst fljn Angebo t an alle interessierten und betroffenen 5seS0fni Hrisoll Hilfestellung geben, Sterbende zu begleiten. Inhalt der jürger un ° is j auch die Frage, wie ich im Prozess der Begleitung mich ninart !i e a L eiaenen Belastungsgrenzen nicht aus den Augen verliere, l 1-2004 * Beginn 15.00 Uhr

L h n der Seite von Sterbenden (was ist zu beachten, welche Mög-

kpfäcii ® ^ sich)

f el,en ?; 2L, spratte. Barmherzige Brüder Montabaur

lia 004-Beginn 15.00 Uhr

' eo nimension des Todes (Christi. Menschenbild; christlicher Auf- ihSsqlaube, der Heilungsauftrag der katholischen Kirche) nt Br. Erich Spratte, Barmherzige Brüder Montabaur hsiaq 20.11.2004 - Beginn 15.00 Uhr

Sfipae Sterbender als besondere Aufgabe (Sterbebegleitung, Ster- jrozess Sterbephasen, Trauerphasen/-bewältigung)

I# ent Br En C h Spratte, Barmherzige Brüder Montabaur ÄLninare sind kostenlos und finden im Gesellschaftsraum des Igna- ♦Lötschert-Haus statt.

|ere Auskünfte unter 06439/89-0 - Fr. Friedrich, Pflegedienstleiterin

Nr. 45/2004

Hübingen

V ___

gnststunden der Gemeindeverwaltung

ehfinkenlandhalle, Schulstraße 20 ^nstags von 18.30 bis 19.30 Uhr lefon Gemeindeverwaltung/

bürgermeister.06439/901784

iefax Gemeindeverwaltung/

bürgermeister.06439/901807

irtaii Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister.

S.Huebingen 0freenet.de jernet: www.huebingen.de

lefon Buchfinkenlandhalle:...06439/6128

lefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung

Rerr Thiel):.06439/901911

fefon Vermietung Grillhütte

Rerr Weidenfeiler):.06439/7425

l^lachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen

für das Haushaltsjahr 2004 vom 26.10.2004 je r Ortsgemeinderat Hübingen hat auf Grund des § 98 der Gemeinde- "nung von Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung scnlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des fterwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 15.10.2004 hiermit bekannt­nacht wird:

( Kit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+) und damit der Gesamtbetrag vermindert (7.) des Haushaltsplanes einschl. um (Euro) der Nachträge gegenüber

bisher (Euro)

auf nunmehr festgesetzt (Euro)

uf j<undsH lanvomSä* te der lad wieSa.#j

len

306.000,00

306.000,00

143.000,00

143.000,00

316,000,00

316.000,00

122 . 000,00

122 . 000,00

it fehlen ^ den- jer im Namen

ille Herfer»

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Fret)^ 1 *

a)lm Verwaltungs- fjishalt

fe'Einnahmen +10.000,00

* Ausgaben +10.000,00

im Vermögens-

Vushalt

die Einnahmen / 21 . 000,00

* Ausgaben 7.21.000,00 §2

Es wird festgesetzt:

2)derr eSamtbetra9 d6r Kredi,e von bisher °- 00 Eur0 auf 16 00 ° Eur0 Bderi esam,betra 9 der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht ver-

§3

Bund* Gsmeindesteuem (Grundsteuer A, Grundsteuer Hundesteuer) werden nicht verändert.

der o£S a ^ ha,ts P lan und d' 6 Nachtragshaushaltssatzung 2004 bis I 8.11 20 fMK ' 9 Ebingen liegen zur Einsichtnahme vom 08.11.2004

K teiiuna 7 im De,derVe d )an dsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanz- ltlr end de irT er l? 9, Konrad *Adenauer-Platz 8 . 56410 Montabaur. 12.30 Uhr imH ® rna '7 30 itS2eit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr

bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Hübingen, 26.10.2004 Wilfried Noll

Ortsgemeinde Hübingen Ortsbürgermeister

Genehmigung der Haushaltssatzung

1 .

Der in § 2 Nr. 1 der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 von bisher 0 auf 16.000 neu festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Landes­gesetz vom 19.07.2004 (GVBI. S. 385) aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Genehmigung wird unter Anwendung der Ausnahmeregelung nach Nr. 4.1.4 Ziffer 1 der W zu § 103 GemO erteilt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.

2.

Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 1 und 102 Abs. 4 GemO des in § 2 Nr.2 der Nachtragshaushalts­satzung unverändert auf 6.250 festgesetzten Gesamtbetrages der Ver­pflichtungsermächtigungen wird in Höhe der hierfür im fortgeschriebenen Finanzplan neu eingeplanten Kredite von 6.250 versagt.

Montabaur, 15.10.2004 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 2-20 Az.029/901-10 Achim Schwickert

Regierungsdirektor

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

In der Nachbarschaft hat's gefunkt

Lucia und Wilfried Knopp seit 50 Jahren ein Paar Die Musik, sein Hobby, begleitete Wilfried Knopp seit jungen Jahren; Lucia, seine Ehefrau steht seit 50 Jahren an seiner Seite. Am 11 .November 2004 feiern die beiden Hübinger Urgewächse mit ihren vier Kindern und deren Familien das Fest der Goldenen Hochzeit. Sechs Enkelkinder gratulieren neben vielen anderen Gratulanten zu diesem stolzen Jubiläum.

Wilfried Knopp ist seit eh und je ein Vollblutmusiker. Keine Fest, keine Feier, kein Masken-und Möhnenball konnte über Jahrzehnte nicht nur in Hübingen auf dieses musikalische Talent verzichten. Der am 08. August 1931 in Bad Ems geborene Jubilar lernte seine spätere Ehefrau so zu sagen aus nächster Nähe kennen. Nur wenige Häuser weiter wohnte Lucia, mit der am 07. August 1954 zum Standesamt ging und die er am 11. November des gleichen Jahres (übrigens an ihrem 26. Geburtstag) zum Traualtar in die Pfarrkirche nach Gackenbach führte.

Mit 16 Jahren begann der Jubilar eine Lehre zum Säurebaumonteur. Für seine spätere Frau Lucia prägte die elterliche Landwirtschaft die Jugend­zeit, ehe sie in der Lederfabrik Heiden in Dies eine Anstellung bekam. Die ersten gemeinsamen Jahre waren für das Jubelpaar und dessen Familie nicht leicht. Woche für Woche fuhr der Jubilar auf Montage, ein schwerer Job und weitab der Familie. 1963 wechselte Wilfried Knopp den Beruf und verdiente den Lebensunterhalt für seine Familie als Fliesenleger. In den Jahren danach ging so manche Fliese in Hübingen durch die Hände des immer für die Gemeinde engagierten Jubilars, darunter im Feuerwehr­gerätehaus. in der Buchfinkenlandhalle und in der Grillhütte.

Die Musik und der Gesang waren im Leben des Jubelpaares ständiger Begleiter. Schon mit 15 Jahren entdeckte Wilfried Knopp sein Interesse am Männergesangverein, dem er bis heute als leidenschaftlicher Sänger angehört. Mitte der Sechziger gründete er die .Kleeblattmusikanten*, denen Anfang der Siebziger die legendären, weit über Hübingen hinaus bekannten .Marinas folgten.

1965 zählte der Jubilar zu den Gründungsmitgliedern der Freiwilligen Feu­erwehr Hübingen, deren Kasse er neben dem aktiven Dienst 25 Jahre lang führte. Lucia Knopp profitierte vom Bau des Familienferiendorfes in Hübirv- gen. Von 1968 bis 1986 fand Sie hier eine Beschäftigung. Ihr Mann Wil­fried war auch weiterhin nicht untätig. 25 Jahre war er aktiv im Ortsge­meinderat tätig. Erst vor wenigen Jahren hat der Jubilar die langjährige Betreuung der Grillhütte in andere Hände übergeben. Über viele Jahre gehörte der Jubilar den Hübinger Dorfmusikanten an, einer illustren Grup­pe junger und älterer Musiker, die einfach Spaß an der Musik haben und alljährlich am Fastnachtsumzug ihren musikalischen Höhepunkt genießen. Die Jubilarin war lange Jahre aktive .Kleeblatt-Möhne* und passives Mit­glied im Gymnastikverein. Garten- und Handarbeit halten sie heute fit, während Wilfried weiterhin seinem Hobby, der Musik, wenn auch eher in kleinem Kreise, nachgeht. Seit 2002 füllen beide die Reihen bei den Buch­finkensenioren.