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Wochenblatt VG Montabaur

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mutet werden kann, den Wahkaum ^ fzusu h A | ters 0< j e r einer körperli-

lichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen A ters^^^ njch( zumut .

chen Beeinträchtigung den WaH'raum nicht oder JjJ h ibenachrichtigung baren Schwierigkeiten aufsuchen kon " en n ^ wahlberechtigte ein ent­erhalten im Wählerverzeichnis e ] n 9 etl ?? . jt der Wahlbenachrichti- sprechendes Antragsformular auf ** K® sÜit muss die Berechti­gung. Wer den Antrag für eine andere ' F 7°hwpisen Wahlschein und gung hierzu durch schriftliche Vollmacht na ' dje n j C ht in das

Briefwahlunterlagen erhalten auf Antrag auch . jse n dass sie ohne Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie p . dun gen versäumt

ihr Verschulden die Frist zur Erhebung vo d wahlberechtig­ten. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werde '^!* e - se amt |j C h ten persönlich ausgehändigt; sie können ihnen a wenn s j e aus berufli- überbracht oder durch die Post ub ® rsandt A v l'®^ e dpr ejner körperlichen chen Gründen, infolge Krankheit, hohen A| f ers ° d ®0 e t jn der [aqe sind, Beeinträchtigung oder aus einem ähnlichen Grund diese Unterlagen selbst abzuholen. c . tan w 0r dem

Wahlschein und Briefwahlunterlagen könner' bis z ^j Kommunalwahl- Wahltag, 18.00 Uhr, in den Fällen des § 17 ^

Ordnung und bei nachgewiesener plötzlicher E 7 an ^Laitiina beantraat zum Wahltag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgeme.ndevewaltungi beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten e Merkblatt für die Briefwahl.

Montabaur, 18. Oktober 2004 Peter Paul 'Wwwf

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Die Verwaltung informiert

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ilyj* 1/aj'liünJiilJJiJ

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag 08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag .08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer.02602/126-0

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

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Bürgerbüro - Telefonnummer .....££.02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspttne

(Zimmer 220 und 221) _^

Montag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch..06.06 bte tt.3&Uhr

...-.^.....-.....77T.Ti...7^r....;.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag..08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freita 9.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

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E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de Redaktion Wochenblatt

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:

Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-251 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz Auskünfte ^ Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R.^ jeden ioch^eÄSfw»!? bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab Hio?u!f 9 nen auch Bürger, die bei der BfA

tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15 30 ühr statt Sra

cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherung^^

sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beratend lassen WegS

des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorla^Tl ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht 1 Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser r, lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten L. sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der T? 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: BschrupooS Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer

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Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle V§mi cheru j

Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Renten^ . -i_ .»/MTiAlant - oinon NJarhu/aie mKa. -j- c'o'Cfr

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oer noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre S Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, nft Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung'soik -- Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder « werden.

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IMPRESSUM:

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Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen» chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 ^Tnergletii nung für RhkJ.-Ptalz (GemO) vom 31. Jan. 1994

und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in *nr *®i

tenden Fassungen, erscheint wöchentlich. F®s Dac

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Herausgeber, Druck und Verlag: Vertag + Druck Linus Wittrch kG,^. _ Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr 41). TeLO»»^ ' Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse www.wlttlch.de Tj

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Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindevenw^'oder ein

germeister.Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz- 9 ®® unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeige® 1 unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und ^ zugestellt; im Einzelversand durch den Vertag 0,60 Euro zzgi-

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