„blattVG Montabaur
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Nr. 43/2004
iitliche Ausschreibung
Vefbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Farhh^i u -r ik -§hreibt für die Ortsgemeinden Niedererbach nt,T h I ech '
mgsumfang:
Stück Obstbäume liefern und pflanzen
Stück Sträucher liefern und pflanzen
• IW.m Wildschutzzaun liefern und versetzen
derfreistung: Landschaftsbauarbeiten
ihrungszeitraum: Herbst 2004
Ä: VertandsgemeWevewaltuno Mnn ,°" h '^
(Reh Klinik - Frau Wunderlich, Tel. 02602 - 1 2 ß?nn "c ' Fachbe ~ der '126.253, E-mail: cwunderlich * >26208, Fax 02602 -
' 0nde %- feen, ‘die an Ausschreibungsunterlagen Interne. ha u
Jgbeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 25 inon™^' werden bandsgümeindeverwaltung Montabaur - FachharZ^V . der Ver -
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rioc! L B^tranes von 5,00 EUR wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine 6öa ™ E ßiskette 3,5“ (1,44 MB/HD) mit der GAEB-Kennung der Datenaus- tauschpha’ DA 83 übersandt. Ein Nachweis über die getätigte Ein-
ifiniwu Zahlung ist der Anforderung beizulegen.
W terminfürdie Abgabe des Angebotes ist •h, 11. November 2004,10.00 Uhr 3 te, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber irsehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- ämeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik Zim- Tu, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen, lission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. jgs-Bindefrist: 30 Kalendertage
}lse: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß )B/Ä § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Iröße innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.
jserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das 30 t erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirt- ' )hen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint, jprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter- ? ; Platz 1, 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0. ftabaur, 19.10.2004 Jürgen Klaeser
Techn. Werkleiter
evonlKl i ForstÄ i. Arb tä. n von tlerV-i einer Fi?. durcWrt h eineSt Personate rbandsgr Zuschusses sn A
äingeridts] sonalaus > erwähnt?]
)o c; hiewWjiche Bekanntmachung
/enden ^^Bigshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde erschietuJH% für das Haushaltsjahr 2004 vom 15.10.2004
Tvjfpandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung jsgabenin[Rhünpncl-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, inach Genehmigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom L09.2004 hiermit bekannt gemacht wird:
zes iach, Girol | essen lalleandef I
^chtragshaushaltsplan werden
Erhöht (+) und damit der Gesamtbetrag Vermindert (-) des Haushaltsplanes einschl. um Euro des Nachtrages gegenüber bisher Euro
Im Ve^altungshaushalt er Gant- Uj nna h men + 243.000
^Ausgaben +243.000 (Im Vfcöaenshaushalt l Einnahmen -311.000 ^Ausgaben -311.000
14.310.000
14.310.000
2.348.000
2.348.000
auf nunmehr
festgesetzt
Euro
14.553.000
14.553.000
2.037.000
2.037.000
..nitbetrag der Kredite vermindert sich von 1.208.740 Euro um 200 Euro und wird damit auf 553.540 Euro festgesetzt.
itbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.
itbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Imljgesatz zur Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert, sichtlich:
ir Vr,; fui le S J * UrTlla g es olls nVer-JJ^fgpidlagen mache ' l^no * Umlagesolls
^^■!S9? d ! aflen
r es Umlagesolls
2003.23.846.338 Euro
2003 .7.869.292 Euro
2004 bisher.26.463.834 Euro
2004 bisher.8.733.065 Euro
2004 neu.26.638.928 Euro
2004 neu.8.790.846 Euro
^?fn r |^ 0 ^ r ] nuna,lsierun 9 des Revierdienstes gern. § 28 LWaldG und ■> riia ^übernähme durch die Verbandsgemeinde Montabaur wird 3,6 nicht durch Kostenerstattungen '
des Landes gedeckten Personal
aufwendungen der Revierbeamten, mit Ausnahme der Aufwendungen für Beihilfen, eine Sonderumlage nach § 26 Abs. 2 Satz 1 LFAG erhoben, piß Festsetzung für 2004 ist vorläufig, die endgültige Festsetzung erfolgt
Hinweis
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.10.2004 bis 05.11.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 15.10.2004 In Vertretung
Verbandsgemeinde Montabaur Karl Jung
II. Beigeordneter
Der in § 2 Nr. 1 der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2004 auf 553.540 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr.2 Und 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor.
Montabaur, den 30.09.2004 Peter Paul Weinert
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Landrat
Abt. 2-20 Az.029/901-10 Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Bekanntmachung der Kreisverwaltung
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die
Wahl des Ausländerbeirats des Westerwaldkreises
Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Höhr-Grenzhausen
Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Montabaur
Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Ransbach-Baumbach
am 21. November 2004
I.
Die Wählerverzeichnisse der Gemeinden werden an den Werktagen in der Zeit von Dienstag, den 2. November 2004, bis Freitag, den 5. November 2004, während der Dienststunden bei den Verbandsgemeindeverwaltungen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 34 Abs. 5 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.
II.
Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis umgehend bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
III.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist erhält spätestens am 31. Oktober 2004 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, den 5. November 2004, Einwendungen erheben.
IV.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.
V.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, das Wahlrecht ausüben, sofern der oder die Wahlberechtigte nicht einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.
VI.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen, wenn sie sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund außerhalb ihres Stimmbezirks aufhalten oder nach dem 17. Oktober 2004 ihre Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegen und ihnen deshalb nicht zuge-

