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Wochenblatt VG Montabaur

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Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit jm bis zu 25 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 4 Fahrzeuge bis zu 40 km/h, 6 Fahrzeuge bis zu 45 km/h, 2 Fahrzeuge bis zu 50 km/h und 1 Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 55 km/h gemessen. Insgesamt 200 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstge­schwindigkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden

(Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmem) Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn) Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) ie Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der linderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück- ichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen. Kontrollen sind isbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefah- snstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsü- er, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen, i/ir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den Ört­chen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin- igkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

'erbandsgemeindeverwaltung Montabaur }rdnungsamt

Die FachstelleArbeit statt

Sozialhilfe - Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur informiert:_

Suchen Sie als Arbeitgeber

Produktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk

Fach- u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. - Landschaftsbau

Servicekräfte

Haushaltshilfen

Teilzeitkräfte usw.

Vielleicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.

Wir, das ist die Fachsteile

Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung" bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

Unsere Aufgabe:

Wir schaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und suchen Arbeitgeber mit einer freien Stelle.

Unser Ziel:

Eine maßgenaue Arbeitsvermittlung.

Was wir bieten? Nun:

Wir versuchen, Ihnen den passenden Mitarbeiter zu vermitteln. Sie sparen Zeit und Geld.

Wir reden mit Ihnen offen und fair über alle relevanten Fakten, die Sie für Ihre Personalentscheidung brauchen.

Sie können in einem bis zu 4-wöchigen Praktikum den Mitarbeiter testen und erst dann entscheiden.

Auch anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten.

Wir können im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren. Wir lassen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort oder ein Gespräch aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.

Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert. Arbeits/ose hoffen auf eine Chance.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur _ FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

Katharina Fotouhi 8 02602/126328 E-maii: kfotouhi@montabaur.de Tobias Reusch 8 02602/126310 E-mail: treusch@montabaur.de

Fax: 02602/126252

_ eD Postfach 1262. 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8.56410 Montabaur

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aan von Pflanzen und Pflanzenteilen Verbrennen von ^ uten ortslage

innerhaiD OB'. {estg estellten Verstößen gegen dasAbfaiL Aus aktuellem An'ass ^ henden Auszug aus der Landesverordn^ gesetz wrdaufnacn es0tzes vom 04.07.1974, geändert ä

zur Durchführung des Au^y ^ Beachtung geb eten:

22.08.1985 die auf landwirtschaftlich oder gärtnei

Pflanzen und Pflanze ^ 6 f llen dütl gn n üu avße rhalb n« genutzten Grundstücken an^ an 0rt und Ste,,e

lusammeoW Grund

Smmhana bgbmüeüÜrÄl^an Ort und Stelle verbTw

den^weifsiedem Boden aus landba^.chen Gründen oderwen* ihrer Beschaffenheit nicht zugefuhrt werden können und eine anS

weitige Verwertung nicht zumutbar ist. ö is ..Lii^Mör rtflanylir

weitige Verwertung mcru

Wer mehr als drei Kubikmeter pflanzliche Abfälle verbrennen will dies der Ortspolizeibehörde unter Angabe von Art und Menge' Abfälle sowie den Verbrennungsort schriftlich mitzuteilen.

... *** -*» »* \A/ohri inn v/r\n

Weihnachtsbaumaktion 2004

Wie in jedem Jahr werden für die Fußgängerzone und den Adventsschmuck der Stadt sowie der Stadtteile wie­der geeignete Bäume gesucht.

Interessenten, die in ihrem Garten einen entbehrlichen, gut gewachsenen Nadelbaum besitzen, können diesen als Adventsschmuck der Stadt Montabaur zur Verfügung stellen. Die Auswahl der entsprechenden Bäume erfolgt Ende Oktober 2004. Der Vorteil für den Gartenbesitzer besteht darin, dass der Baum im Falle einer Eignung durch den städtischen Bauhof kostenfrei gefällt und abge­holt wird. Die Bäume sollten jedoch nicht höher als ca.10 m und von allen Seiten ansehnlich sein. Angebote geben Sie bitte ab bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, vormittags unter Tel. 02602/101790, nach­mittags Tel. 02602/126.198 - oder per E-Mail an StadtBauhofMonta- baur@freenet.de.

Abfalle sowie 0 dje zur Wahrung von Sicherheit und0,j

DieOrtspohzeibehorde kan^ ngen treffeni insbesondere hinsichffi nung erforderl ri h Re r eitstellung von Feuerlöscheinrichtungen, der Aufsicht und .l JLn«n wann die Vorauf,,,

der Autsicm unu

Sie kann das Verbrennen untersagen, wenn die Voraus*** das Verbrennen nicht vorliegen: cur) 9MI

Unzulässig ist

1. das flächenhafte Verbrennen;

2. das Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von

a) 100 m zu Wäldern, Mooren, und Heiden,

b) 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen,

c) 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu zenden Rohr- und Riedbeständen und Feldrainen;

3. das Verbrennen zwischen 18.00 Uhr und 8.00 Uhrsow« Sonn- und Feiertagen;

4. das Mitverbrennen von nlch t&flanzlic hen Abfällen^ sondere Altreifen.

Der Verbrennungsvorgang ist so zu steuern, dass kein gefahi gender Funkenflug und keine Verkehrsbehinderung oder son erhebliche Belästigung durch Rauchentwicklung entsteht.

Der Verbrennungsvorgang ist ständig von mindestens einermitgt netem Gerät ausgestatteten über 18 Jahre alten Person zu Im sichtigen. Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der Veit nungsstelle gelöscht werden oder erloschen sein. Die Veit nungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten Verstöße werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geab n Verbandsgemeindeverwaltung - örtliche Ordnungsbehörde -

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