Nr.
^Wochenblatt VG
Montabaur
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Öffentl. Bekanntmachungen
öffentliche Ausschreibung
»/arhandsaemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Tech- 6 hrPibtfürdie Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden der Ver- ^'J^mPinde Montabaur die Jahresunternehmerleistungen für
taßenreparaturen von Gemeindestraßen öffentlich aus. feistungsumfang:
fchresunternehmerleistungen für die Gemeindestraßen in der Ver- Indsgemeinde Montabaur esamtvolumen ca.: 300.000 € lisführungszeitraum: 01.01. - 31.12.2005
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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Fachbereich Technik - Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Fachbereich Technik - Tel. 02602/126 -0, Fax 02602/126 - 253
Fifmen die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden —| beten die Unterlagen schriftlich bis zum 21.10.04 bei der Ver- Jndsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- EUR ist unter Angabe des Ver-
I hdungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, nto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.
Mit den Ausschreibungsunterlagen wird eine Diskette 3,5“ (1,44 M|/HD) mit der GEAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt.
Ein'Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung bei- zjfegen.
in für die Abgabe des Angebotes ist nerstag, 11.11.04,10.00 Uhr
Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber Mi veteehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- tiAjJdsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim- mer214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. Die^Bubmission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. hlags-Bindefrist: 60 Kalendertage
ihweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und GÄße innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.
ABtragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das jebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirt- iftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.
labeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter- eier-Platz 1,56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0.
tabaur, 05.10.2004 E. Schaaf, Bürgermeister
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VERLAG
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IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
geber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- ta- nw; Post< - 1451 ( PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. /o 24/911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMail: anzeige newlttich-hoehr.de
B&daktiQns-eMall: wochenh iatt Qmontabaur.de
'örtlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür- ® r ® ntw p rt l*ch für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, üös veirtages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, 'schritt des Verlages.
CJ7Q484 ■akiit 'im y. ert3ands 9 em einde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos 1 Einze lversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
12/5 p3(einp^Ht«^ eSa ?^ e Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der 013-13 *Ä 6 i rh nJT 9 ' Artikel m üssen mit Namen und Anschrift des Verfassers R/i#Bicht W errionr un ^ so,,ten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein- 0260P rauch veranh„^i Ze u C ^ nete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, ÄflCrtll lÜitiQkPi. a ICh ! st ’ Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Sl. fite Anzeinonm' n ^ eige ! 1 übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag
•/»o/Q47llP>iftfentiinh,.r,« 0 lve dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei- »2Z-/y llinrjüng en unr i § en ut ^ Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts- ■Iden dp« \/!f , z ' Z ' Qültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne iedens hoA ^ es °. c * er innige höherer Gewalt, Unruhen, Störung des stehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Nr. 41/2004
Die Verwaltung informiert
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag .08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr
Zentrale Telefonnummer.02602/126-
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag . 8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag...........». 8.00 bis 12.30 Uhr
Bürgerbüro - Telefonnummer ....».02602/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag .08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch.08^00 bis 12.30 Uhr
.. jz . ..und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192
Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur: Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2) Redaktionsschluss ist montags 15.30 Uhr Telefon 02602/126-106 Fax 02602/126-251 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Ralz, Auskunfts- und i Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag J bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera- 1 tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt. In dieser Woche möphten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der
Hauptstraße, Niederelbert
vorstellen. Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden.
Insgesamt 213 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

