Wochenblatt VG Montabaur___
derates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit dssO^geffleinderates, soweit ihm die Beschlussfassung nicht entzogen wird. Die Bestimmungen Hauptsatzung bleiben unberührt.
§ 4 - Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf a Ortsbürgermeister
Dem Ortsbürgermeister werden folgende Entscheidungen ub ® rtra 9 .
1. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und ec s
teln zur Fristwahrung. u
2. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der haltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und den Hicnti des Ortsgemeinderates.
3. Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB in Verbindung mit de §§ 14 Abs. 2, 19 Abs. 3 Satz 1, 31, 33 und 34 BauGB, wenn durch das Vorhaben bzw. die Teilung des Grundstückes die Grundzuge der städtebaulichen Ordnung nicht berührt werden.
4. Erhebung von Vorausleistungen auf laufende Entgelte.
5. Zustimmung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 2 GastVO.
6 . Zeitpunkt und Höhe der Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Haushaltssatzung.
7. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel sowie Vertragsabschlüsse bis zu einer Wertgrenze von 2.500,00 € im Einzelfall.
§ 5 - Ortsbeigeordnete
Die Ortsgemeinde hat drei Ortsbeigeordnete.
§ 6 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates
(1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Mitglieder des Ortsgemeinderates für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5.
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 7,50 €.
(3) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ratsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz.
(4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird.
Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.
(5) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt.
§ 7 - Aufwandsentschädigung für Mitglieder und Stellvertreter von Ausschüssen
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 7,50 € je Sitzung.
(2) Die Mitglieder und Stellvertreter sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1 , soweit durch Rechtsvorschrift nicht anderes bestimmt ist.
(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 5 entsprechend.
§ 8 - Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
(1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung aemäß 6 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
( 2 ) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet.
§ 9 - Aufwandsentschädigung für Ortsbeigeordnete
(1) Die Ortsbeigeordneten erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters nach §12 Abs 1 Satz
1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt die Aufwandsentschädigung für ieden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung für einen kürzeren Zeitraum als einen vollen Tag, so erhält er/sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Sitzungsgeldes gemäß § 6 Abs 2
(2) Ortsbeigeordnete, die nicht gewählte Mitglieder des OrtsoemeinriPra- tes sind, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse, der Fraktionen des Ortsgemeinderates sowie den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister nach § 50 Abs 7 GemO ein Sitzungsgeld in der in § 6 Abs. 2 festgesetzten Höhe. Das Gleiche aik wenn sie in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen desVer- bandsgemeinderates teilnehmen, sofern die/der den Ortsbürgermeister vertretende Ortsbeigeordnete nicht gleichzeitig gewähltes Mitglied des Verbandsgemeinderates ist. Entsprechendes gilt für die Teilnahme von Ortsbeigeordneten an den Besprechungen des Bürgermeisters der Vnr bandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern nach § 69 Abs 4 GemO in Vertretung des Ortsbürgermeisters. Das Sitzungsgeld entfällt wSJPriE
afi’ÄT in der e, " e
_Nr.,
'^TbTT^dTgelten entsprechend.
Steuer nach einem pau getragen. Die pauschale Lohn?
Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. «t,|
c 10 - Inkrafttreten
(D Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bek a% |
(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.09.1999 außer Kraft, 56412 Nentershausen, 18.09.2004 (S.jGre,
Ortsöürgerm^l
rlmäß 6 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-F ,<,, 4 , 1 *». ^der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuleta £S du?ch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf fo| ge J| hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrfcl dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande geko™' sind qelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an o{ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die GenAl migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der SatzJ verletzt worden sind, oder 1
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beJ
_1-1 Hiö \/örlöt 7 iinn Hör Worfahronr», r|
1 .
standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formwl schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-I Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sa*| Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht I Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann! auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzur geltend machen.
56412 Nentershausen, 18.09.2004 (S.) Greis»]
Ortsbürgemi$lei\
Schreddertermin
Am Samstag, 16.10.2004, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr kam] wieder eigenständig Hecken- und Baumschnitt am Bauhof angeliefertwer l den. An dieser Stelle wieder ein Hinweis, dass jeder Anlieferer b#| Schreddern selbst behilflich sein muss. Laub, Äste oder Bäume, diestä ker als 15 cm sind, können nicht angenommen werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgemeäi
Möhnenclub Klatschmohn e.V.
Filmabend am 07.10.2004
Wir möchten euch noch einmal an den Filmabend am Donnerstaj| 07.10.2004, um 20.00 Uhr im Jugendheim erinnern. Über eine regelet] nähme würden wir uns freuen, da es um das Programm für den Möh| nenball 2005 geht. Die Zeit im nächsten Jahr ist knapp, denn e 03.02.2004 ist Schwerdonnerstag! Noch eine Bitte; Wer alte Fotosdj Zeitungsausschnitte hat, bringt diese doch bitte zum Filmabend mit
Kath. Kirchengemeinde Nentershausen
Erntedankgottesdienst
Die Frauengemeinschaft Nentershausen lädt alle Frauen am Freitag,] 15.10.2004,18.00 Uhr, zu einem Emtedankgottesdienst in der Kircheuiü] anschließend zum gemütlichen Beisammensein im Jugendheim ein. | Anmeldung bis Montag, 11.10., mit 5,00 € Kostenbeitrag im Pfarrbürooder| beim Vorstandsteam.
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Freitag, 01.10.2004, um 19.00 Uhrstal
Schi-Club Nentershausen
Schi-Club nach Kaprun - Wer will mit Ski fahren oder wandern? Nach einer abwechslungsreichen Radtour steht nun unsere Skifahr kommenden November auf dem Programm.
Aber auch Wanderfreunde können beim Schi-Club Nentershausengf rrutfahren. Es geht nach Kaprun ins Hotel “Waidmannsheil" der Fan Gotthardt (www.waidmannsheil.at). Wohnen werdet Ihr im DZ mit! ° t aer , Dusche, WC, TV und Telefon. HP - best, aus reichhaltigem F stucksbuffet und 3-Gang-Wahl-Menü mit Salatbuffet am Abend. Sa im Keller. Preis: 209,- € für Mitglieder, 259,- € für Nichtmitgliederl stung: 4 x HP + Frühstück am Anreisetag, Busfahrt). un^ a L wird die Fahrt ohne Skipass angeboten, so kommen dieP' wir Ji e der un .! er ? cb i9dlichen Altersklassen jedem direkt vor Ort zun i? nn6n Gruppenrabatte aber trotzdem nutzen.
2311 - 2004 . um 23.00 Uhr, Gasthaus “Ohly hausen, Ankunft in Kaprun am frühen Morgen.
NpnSch S ° nnta ^’ 28 - 11 - 2 °04, ca. 9.00 nach dem Frühste Snortniaf-r’^A sen den frühen Abendstunden auf dem Par «tfnnfSSrfn’ Anrn ®| des chluss ist der 04.10.2004. Ski-Kurse t
Vorstände™? '(° r P rt 9 ebucht werden. Ausschreibungsunterlar
Vorstandsmitgliedern (Tel. 06485/4233).

