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Nr. 40/2004

Wnrhenblatt V G Montabaur

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben Tel 02602/4157> Fax: 02602/917721 - Bür 9 erhaus < Tel.: 02602/970867

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

n o nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Großhol­bachfindet am Montag, 04.10.2004, um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des

Bürgerhauses statt.

Tagesordnung:

|. Öffentliche Sitzung i Einwohnerfragestunde

? Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- derates vom 13.07.2004 (öffentlicher Teil)

3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung

4 Umsetzung des Verkehrsberuhigungskonzeptes

5 Neuaufstellung des BebauungsplanesIm Langengarten u.a. und Aufhebung der GrundbebauungspläneIm Langengarten und Flur 4 / 15 " mit den allen dazu ergangenen Änderungen

6 Stand der Ausbauplanung Neubaugebiet; weiteres Vorgehen i Beschilderung Bürgerhaus

8 ! Großholbacher Kalender 2005 g Verschiedenes IL Nichtöffentliche Sitzung

1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein­derates vom 13.07.2004 (nichtöffentlicher Teil)

2. Kindergarten Ruppach-Goldhausen 3 ' Personalangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5. Verschiedenes

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herz­lich eingeladen.

56412 Großholbach, 27.09.2004 Röther, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Großholbach

Für Sonntag, 03.10.2004, benötigen wir wieder Kuchenspenden. Bitte bei Steffi Merfels unter der Tel.-Nr. 17574 melden. Freiwillige Helferinnen bei der Kuchentheke sind herzlich willkommen.

von 19.00 bis 20.00 Uhr

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455

.Fax; 06485/1830523

Spielplatzaktion zum Zweiten!

Wegen der extrem schlechten Witterung musste beim ersten Termin die Aktion leider abgesagt werden. Am Samstag, 09.10.2004, um 9.00 Uhr, nehmen wir nun erneut Anlauf, um die angeschafften Spielgeräte aufzu­stellen. Ich bitte alle jungen Väter um Unterstützung und lade auch den Gemeinderat ein, sich an dieser Aktion zu beteiligen.

Axel Braun, Ortsbürgermeister

Vorankündigung Schreddertermin

Wie in den Vorjahren, wird auch in diesem Jahr von der Ortsgemeinde im November ein Termin zum Schreddern von Hecken- und Baumschnitt angeboten werden. Die Einzelheiten hierzu werden noch veröffentlicht.

Axel Braun, Ortsbürgermeister

Westerwälder Borussenfohlen Heilberscheid

fr!- bl uw? lle Mitglieder um Abgabe ihrer Anmeldung (schriftlich odertele- i 9 m!H r , 1 unseren geplanten Besuch des Kölner Weihnachtsmarktes nf>n iT -2 c- is zum 10 - 10 - 20 °4, damit die Reservierung des ICE erfol- sßnn L? n ' F ^ r den Besucb eines BL-Spiels unserer Borussia im Borus- Kar*o\ - r [* ocb e ' ni 9 e Dauerkarten-Reservierungen (8,00 Euro / pro der ctLH 109 lc' B ^ e aucb b ' er frühzeitig melden. Auch für Nichtmitglie- snioi Ho d pro ?P' e,ta 9 jeweils bis zu vier Karten zu einem Bundesliga- Rocton Bo u r H ss,a 2U einem Betrag von 12,00 Euro / Karte zur Verfügung. Bestellung bitte bei Patrick Becker.

TM Heilberscheid e.V.

Vorho?Ii? ersta9- 30 0 ?-2004, bestreiten wir ein kurzfristig vereinbartes Nomhnmo?^^ 16 * beim V1R Nomborn. Anstoß hierzu um 19.00 Uhr im anrWrw. a ® ebers ch-Stadion. Gemeinsame Abfahrt um 18.30 Uhr ordentiioho i!? a H j® Am Sam stag, 03.10.2004, ab 20.00 Uhr dann außer- 9emeinschaft ^ ndltionstrainin 9 beim Oktoberfest der Feuerwehr im Dorf-

Alte Herren Heilberscheid

Unser nächstes Heimspiel findet am Samstag, 02.10.2004, um 16.30 Uhr gegen Nentershausen statt. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr in Heilberscheid.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

ab 17.03.2004

mittwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent­nehmen.

In der Rosenstraße-(Jugendheim)

Tel./Fax: .06485/223

Öffentliche Bekanntmachung

Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nentershausen vom 18.09.2004

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 - Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfol­gen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse http:www.montabaur.de.

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Aus­legung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffent­liche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Aus­legungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienst­freien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Ausle­gungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.

(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorge­schrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Bür­germeisteramt befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekannt­machung durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Bürgermeisteramt befindet.

Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernis­ses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.

(6) Sonstige Bekanntgaben, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Ein­wohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschusssitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

§ 2 - Ausschüsse des Ortsgemeinderates

(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1. Rechnungsprüfungsausschuss

2. Haupt- und Finanzausschuss

3. Bauausschuss

4. Umlegungsausschuss

(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 - mit Ausnahme des Umlegungsaus­schusses -haben 7 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

(3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsge­meinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Orts­gemeinde gebildet.

Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsge­meinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Aus­schussmitglieder. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 besteht der Rech­nungsprüfungsausschuss nur aus Ratsmitgliedern.

§ 3 - Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse

(1) Soweit einem Ausschuss keine abschließende Entscheidungsbefug­nis über Angelegenheiten übertragen ist, hat er innerhalb seines Zustän­digkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vorzuberaten. Berührt eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Federführung. Im übrigen bestimmt der Ortsbürgermeister den federführenden Ausschuss.

(2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angele­genheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemein-