Nr. 40/2004
Wnrhenblatt V G Montabaur
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben Tel ’ 02602/4157> Fax: 02602/917721 - Bür 9 erhaus < Tel.: 02602/970867
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
n o nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Großholbachfindet am Montag, 04.10.2004, um 19.00 Uhr im Sitzungsraum des
Bürgerhauses statt.
Tagesordnung:
|. Öffentliche Sitzung i Einwohnerfragestunde
? Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemein- derates vom 13.07.2004 (öffentlicher Teil)
3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung
4 Umsetzung des Verkehrsberuhigungskonzeptes
5 Neuaufstellung des Bebauungsplanes “Im Langengarten u.a.” und Aufhebung der Grundbebauungspläne “Im Langengarten und Flur 4 / 15 " mit den allen dazu ergangenen Änderungen
6 Stand der Ausbauplanung Neubaugebiet; weiteres Vorgehen i Beschilderung Bürgerhaus
8 ! Großholbacher Kalender 2005 g’ Verschiedenes IL Nichtöffentliche Sitzung
1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.07.2004 (nichtöffentlicher Teil)
2. Kindergarten Ruppach-Goldhausen 3 ' Personalangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheit
5. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.
56412 Großholbach, 27.09.2004 Röther, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Großholbach
Für Sonntag, 03.10.2004, benötigen wir wieder Kuchenspenden. Bitte bei Steffi Merfels unter der Tel.-Nr. 17574 melden. Freiwillige Helferinnen bei der Kuchentheke sind herzlich willkommen.
von 19.00 bis 20.00 Uhr
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455
.Fax; 06485/1830523
Spielplatzaktion zum Zweiten!
Wegen der extrem schlechten Witterung musste beim ersten Termin die Aktion leider abgesagt werden. Am Samstag, 09.10.2004, um 9.00 Uhr, nehmen wir nun erneut Anlauf, um die angeschafften Spielgeräte aufzustellen. Ich bitte alle jungen Väter um Unterstützung und lade auch den Gemeinderat ein, sich an dieser Aktion zu beteiligen.
Axel Braun, Ortsbürgermeister
Vorankündigung Schreddertermin
Wie in den Vorjahren, wird auch in diesem Jahr von der Ortsgemeinde im November ein Termin zum Schreddern von Hecken- und Baumschnitt angeboten werden. Die Einzelheiten hierzu werden noch veröffentlicht.
Axel Braun, Ortsbürgermeister
Westerwälder Borussenfohlen Heilberscheid
fr!- bl uw? lle Mitglieder um Abgabe ihrer Anmeldung (schriftlich odertele- i 9 m!H r , 1 unseren geplanten Besuch des Kölner Weihnachtsmarktes nf>n iT -2 c- is zum 10 - 10 - 20 °4, damit die Reservierung des ICE erfol- sßnn L? n '• F ^ r den Besucb eines BL-Spiels unserer Borussia im Borus- Kar*o\ - r [* ocb e ' ni 9 e Dauerkarten-Reservierungen (8,00 Euro / pro der ctLH 109 lc ”' B ^ e aucb b ' er frühzeitig melden. Auch für Nichtmitglie- snioi Ho d pro ?P' e,ta 9 jeweils bis zu vier Karten zu einem Bundesliga- Rocton Bo u r H ss,a 2U einem Betrag von 12,00 Euro / Karte zur Verfügung. Bestellung bitte bei Patrick Becker.
TM Heilberscheid e.V.
Vorho?Ii? ersta9 ’- 30 0 ?-2004, bestreiten wir ein kurzfristig vereinbartes Nomhnmo?^^ 16 * beim V1R Nomborn. Anstoß hierzu um 19.00 Uhr im anrWrw ™. a ® ebers ch-Stadion. Gemeinsame Abfahrt um 18.30 Uhr ordentiioho i!? a H j®’ Am Sam stag, 03.10.2004, ab 20.00 Uhr dann außer- 9emeinschaft ^ ndltionstrainin 9 beim Oktoberfest der Feuerwehr im Dorf-
Alte Herren Heilberscheid
Unser nächstes Heimspiel findet am Samstag, 02.10.2004, um 16.30 Uhr gegen Nentershausen statt. Treffpunkt ist um 16.00 Uhr in Heilberscheid.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
ab 17.03.2004
mittwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu entnehmen.
In der Rosenstraße-(Jugendheim)
Tel./Fax: .06485/223
Öffentliche Bekanntmachung
Hauptsatzung der Ortsgemeinde Nentershausen vom 18.09.2004
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 - Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur. Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse “http:www.montabaur.de”.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzulegen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann.
(3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend.
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Bürgermeisteramt befindet, bekanntgemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Bürgermeisteramt befindet.
Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.
(6) Sonstige Bekanntgaben, wie zum Beispiel die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und das Ergebnis der Rats- und Ausschusssitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO), erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
§ 2 - Ausschüsse des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
1. Rechnungsprüfungsausschuss
2. Haupt- und Finanzausschuss
3. Bauausschuss
4. Umlegungsausschuss
(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 - mit Ausnahme des Umlegungsausschusses -haben 7 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Die Mitglieder der Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet.
Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Ortsgemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 besteht der Rechnungsprüfungsausschuss nur aus Ratsmitgliedern.
§ 3 - Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse
(1) Soweit einem Ausschuss keine abschließende Entscheidungsbefugnis über Angelegenheiten übertragen ist, hat er innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vorzuberaten. Berührt eine Angelegenheit die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Federführung. Im übrigen bestimmt der Ortsbürgermeister den federführenden Ausschuss.
(2) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemein-

