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ochenblattVG^ 1 ^

S.

Nr. 40/2004

Öffentl. Bekanntmachungen

öffentliche Bekanntmachung

c itzu nq des Werkausschusses

9 - hctp Sitzung des Werkausschusses findet statt am Mittwoch,

^10 2004, um 17.00 Uhr im Sitzungssaal Altbau des Rathauses Mon­tabaur.

Taaesordnung:

Nichtöffentliche Sitzung:

Beoinn: 17.00 Uhr B 9 Bericht des Vorsitzenden

Vorstellung der Studie zur langfristigen Wasserversorgung in der

Verbandsgemeinde Montabaur

Kostenbeteiligung der Verbandsgemeindewerke bei Ausbaumaß-

Mtteinstiges Investitionsprogramm und Beitrags- / Gebührenent­wicklung der Betriebszweige Wasser/Abwasser und Mons-Tabor- Bad

Vergabe von Aufträgen

Personalangelegenheit '

Abwasserbeseitigung bei Außenbereichsgrundstücken Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Montabaur, 28.09.2004

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Es finden keine Fraktionssitzungen statt.

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2 .

4.

Edmund Schaaf Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur - Fachbereich Technik - schreiben die Erneuerung der Wasserleitung an der B 49 in Neuhäusel öffentlich aus.

Leistungsumfang:

ca. 800 m Wasserleitung DN 200 GGG

ca. 55 m Wasserleitung DN 150 GGG

ca. 50 m Wasserleitung DN 150 PE

ca. 20 m Bohrung für Schutzrohr DN 250

ca. 20 m Bohrung für Schutzrohr DN 100

ca. 10 cbm Stahlbeton

ca. 2 Stück Fertigteilschächte DN 1500

Ausführungszeitraum:

Dezember 2004 - März 2005 Planung und Bauleitung:

Büro für Ingenieurwesen und Umweltplanung lU-Plan

Barrwiese 3,56627 Hachenburg

Telefon: 02662 / 95 42 - 0 , Fax: 02662 / 95 42 - 99

Vergabestelle:

Verbandsgemeindewerke Montabaur -Betriebszweig Wasserversorgung - Herr Herz Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur Tel. 02602-126.201, Fax 02602-126.253 Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 08.10.2004 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim­mer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordem. Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 EUR ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeindewerke Mon- tabaur, Konto-Nr. 500 140 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen.

Gegen zusätzliche Zahlung eines Betrages von 5,00 EUR wird zu den Ausschreibungsunterlagen eine Diskette 3,5 (1,44 MB/HD) mit der «tAB-Kennung der Datenaustauschphase DA 83 übersandt.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Donnerstag, 04. November 2004,10.00 Uhr Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber hanH 60 se n m ^ ssen - sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver- m J 3 |9® m ® indever w a ltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim- 414, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. ie Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage

VOR/a ro 61 ^ ie Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß GrnRo i 8 Z u ® r ^ rin 96 n. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und . nnerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.

Annfihnt Se ,* rtf !! lun9: Der Zu schlag wird nach § 25 VOB/A auf das schaftii^hv!' das unter Berücksichtigung aller technischen und wirt- v ' chen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint.

Altm^of Di Ü / S l elle: Kre isverwaltung des Westerwaldkreises, Peter- «nmeier-Platz 1.56410 Mnnt a h a ,,r t q i noeno/io a _ n

t L . 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0. Montabaur, 23.09.2004

E. Schaaf, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

caot? y 2^/IjL/iI J i U JJ ij

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur

Montag .08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.8.00 bis 12.30 Uhr

Zentrale Telefonnummer.02602/126-

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag .8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Dienstag.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag. 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.....,.8.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnt^gjifr.02602/126-123

(v- -

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag .08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag.08.00 bis 12.30 Uhr

...und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

-.73WT7...flKKÄTS.w«*r....und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Intemetadresse: httpV/www.vg-montabaur.de

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:

Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags 15.30 Uhr Telefon 02602/126-106 Fax 02602/126-251 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeinde­ordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzeiqenQwittich-hoehr.de

Redaktions-eMail: wochenblatt@montabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.