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VG Montabaur

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Nr. 35/2005

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*UERLICHE ABSETZBARKEIT l/OM ZIALERARBEITEli:

Wechtsklarheit

nvergangenen Jahr bereits Merklichen Tätigkeiten im

(von »haushaltsnahen Dienst- / steuerlich absetzbar, war aber, welche Tätigkei- jlgrhandwerks im Einzel - könnt werden und welche gszeifräume ihre Berück- Ing finden. Seitens der Fi­lter gab es hierzu unter- eStellungnahmen und ei- dlungspraxis, die zu Unsi- fen führte.

ihr hat das zuständige Bun- Sizministerium mit weiteren aichen Erläuterungen für Klar- Borgt. Der Steuerpflichtige Jmdwerkliche Tätigkeiten in u eigenen Wohnzwecken ge- Vohnung steuerlich geltend ,wenn es sich um Schön- araturen oder kleine Aus- Jungsarbeiten handelt. Be­find Arbeiten, die die Sub- |rWohnung erhalten. Als Bei­den in dem ministeriellen lusdrücklich genannt:

i und Tapezieren von In­dien

Jien/Lackieren von Türen, n, Wandschränken, Heiz- fcund -rohren.

pitigung kleinerer Schäden n von Löchern in Wänden lesen, Auswechseln einzelner

jprunter fallen unter ande­re Erneuerung des Bodenbe- ® der Austausch von Fenstern r en und umfängliche Arbei- der Fassade.

^ er < die diese haushalts­

nahen Leistungen vom Maler erle­digen lassen, dürfen 20 Prozent ih­rer Aufwendungen von ihrer Steu­erschuld abziehen, bis zum maxi­malen direkten Abzug von der Steu­erschuld in Höhe von 600.

Der Hauptverband Farbe Gestal­tung Bautenschutz hatte sich ge­genüber dem Ministerium und über Kontakte zu Bundestagsabgeord­neten für eine klarstellende Rege­lung eingesetzt.

Werner Loch, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes Farbe Gestal­tung Bautenschutz (HV): .Das Ziel, durch steuerliche Anreize die Schwarzarbeit am Markt uninteres­sant zu machen, ist damit geschei­tert. Denn um etwas bewirken zu können, muss der Katalog der ab­setzbaren Tätigkeiten erweitert wer­den und die Höhe des Steuerabzugs attraktiver gestaltet werden. Die jet­zige Regelung kann daher nur als Einstieg gesehen werden. Während andere Gewerke überhaupt nicht von der Regelung profitieren werden, gibt es für die Maler und Lackierer einen ersten Ansatz. Wir haben als Verband alles in Bewegung gesetzt, um in Deutschland noch praktikable zukunftsweisende Lösungen zu schaf­fen, die nicht in bürokratischen Hemmnissen untergehen. Die jetzi­ge klarstellende Regelung ist ein er­ster, kleiner Schritt auf einem richti­gen Weg, der weiterer mutiger po­litischer Entscheidungen bedarf. Für unsere Mitgliedsbetriebe werden wir weitere Kundeninformationen zum aktiven Marketing anbieten.* Weitere Informationen gibt es beim Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz unter 069/66575-0 oder im Internet unterwww.farbe.de.

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