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VG Montabaur
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Nr. 35/2005
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*UERLICHE ABSETZBARKEIT l/OM ZIALERARBEITEli:
Wechtsklarheit
nvergangenen Jahr bereits Merklichen Tätigkeiten im
(von »haushaltsnahen Dienst- / steuerlich absetzbar, war aber, welche Tätigkei- jlgrhandwerks im Einzel - ■könnt werden und welche gszeifräume ihre Berück- Ing finden. Seitens der Filter gab es hierzu unter- eStellungnahmen und ei- dlungspraxis, die zu Unsi- fen führte.
ihr hat das zuständige Bun- Sizministerium mit weiteren aichen Erläuterungen für Klar- Borgt. Der Steuerpflichtige Jmdwerkliche Tätigkeiten in u eigenen Wohnzwecken ge- Vohnung steuerlich geltend ,wenn es sich um Schön- araturen oder kleine Aus- Jungsarbeiten handelt. Befind Arbeiten, die die Sub- |rWohnung erhalten. Als Beiden in dem ministeriellen lusdrücklich genannt:
i und Tapezieren von Indien
Jien/Lackieren von Türen, n, Wandschränken, Heiz- fcund -rohren.
pitigung kleinerer Schäden n von Löchern in Wänden lesen, Auswechseln einzelner
jprunter fallen unter andere Erneuerung des Bodenbe- ® der Austausch von Fenstern r en und umfängliche Arbei- der Fassade.
^ er < die diese haushalts
nahen Leistungen vom Maler erledigen lassen, dürfen 20 Prozent ihrer Aufwendungen von ihrer Steuerschuld abziehen, bis zum maximalen direkten Abzug von der Steuerschuld in Höhe von € 600.
Der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatte sich gegenüber dem Ministerium und über Kontakte zu Bundestagsabgeordneten für eine klarstellende Regelung eingesetzt.
Werner Loch, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz (HV): .Das Ziel, durch steuerliche Anreize die Schwarzarbeit am Markt uninteressant zu machen, ist damit gescheitert. Denn um etwas bewirken zu können, muss der Katalog der absetzbaren Tätigkeiten erweitert werden und die Höhe des Steuerabzugs attraktiver gestaltet werden. Die jetzige Regelung kann daher nur als Einstieg gesehen werden. Während andere Gewerke überhaupt nicht von der Regelung profitieren werden, gibt es für die Maler und Lackierer einen ersten Ansatz. Wir haben als Verband alles in Bewegung gesetzt, um in Deutschland noch praktikable zukunftsweisende Lösungen zu schaffen, die nicht in bürokratischen Hemmnissen untergehen. Die jetzige klarstellende Regelung ist ein erster, kleiner Schritt auf einem richtigen Weg, der weiterer mutiger politischer Entscheidungen bedarf. Für unsere Mitgliedsbetriebe werden wir weitere Kundeninformationen zum aktiven Marketing anbieten.* Weitere Informationen gibt es beim Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz unter 069/66575-0 oder im Internet unterwww.farbe.de.
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