\/G Montabaur
Nr. 35/2005
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Gelbe Säcke ab sofort bei allen Fahrzeugen
«Bsterwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb
ekannt. dass neue gelbe Säcke ab sofort r bis Ende des Jahres bei allen Fahrer erhältlich sind.
L r hinaus besteht nach wie vor die Mög- neibe Säcke bei den Verbands- Lginbeverwaltungen und natürlich beim )in Moschheim abzuholen.
Der Jahresbedarf für Privathaushalte wird p wieder ab Dezember verteilt, fei dieser Gelegenheit möchte der Wester- dkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb noch-mal rstellen, dass in den Gelben Säcken bzw. hnen ausschließlich Verpackungsmaterialen mit dem Grünen Punkt gesammelt wer fen. nicht gene-rell alle Arten von Kunststoff lallen wie z.B. Kinderspielsachen, Gummi jefei, Kleiderbügel, Plastikschüsseln und innen, Styropor aus Baumaßnahmen und nmstoffe.
tehe Abfälle sind über die graue Restmüll- jnnezu entsor-gen, größere Mengen können rektan den Restabfalldeponien in Meudt und jnnerod kostenpflichtig abgegeben werden, [ich dürfen die gelben Säcke nicht für ande- jllaßnahmen z.B. Altkleidersammlung u.ä. «braucht werden.
fein steigender Missbrauch der gelben Säcke phrt zwangsläufig zu höheren Kosten, die i die Allgemeinheit tragen muss.
Packungen aus Papier und Pappe bitte in ier Grünen Papiertonne und Verpackungen bsGlas in die Glascontainer entsorgen.
|ei weiteren Fragen hilft das Abfallberatung- am in Moschheim gerne weiter, Tel: 02602/ '6-55, außerdem finden sich auf der Inter- tseite: www.wab.rlp.de wertvolle Informatio- izu den gelben Säcken und weiteren The- en rund um die Abfallwirtschaftwirtschaft im Sterwaldkreis.
Geflügelpest bedroht Mensch und Tier
Geflügelhaltung ist anzumelden
Näeflügelpest oder Vogelgrippe ist eine für ■t9ei hochgradig ansteckende Viruserkran- hg die sich in Tierbeständen sehr schnell »reiten kann.
3 besonders gefährliche Erregerstämme Jr n aucb au * den Menschen übertragen fden und zu Grippesymptomen führen.
Seuche ist in Asien, z.B. in China, Indo- |l n i aysia - Thailand, Japan, aber auch und Kasachstan derzeit weit ver- und inzwischen bis an den Ural vor
oder Federn in die Europäische Union einzuführen. In asiatischen Reiseländern sind Kontakte zu Geflügel und der Besuch von Geflügelmärkten unbedingt zu vermeiden.
Die Geflügelhalter im Westerwaldkreis werden dringend aufgefordert, vorgeschriebene Hygieneregeln zu beachten, damit die Gefahr einer Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest auf ein Minimum reduziert wird.
So bedürfen Geflügelausstellungen einer besonderen Genehmigung, sind betriebsfremde Personen nach Möglichkeit aus den Ställen fernzuhalten und ist die Verfütterung von Geflügelerzeugnissen an Vögel streng verboten. Verdächtige Symptome im Geflügelstall, etwa gehäufte Todesfälle, Atemnot oder ein rapider Abfall der Legeleistung sind unverzüglich tierärztlich abklären zu lassen.
Eine prophylaktische Impfung des Federviehs gegen die gefürchtete Vogelgrippe ist nicht möglich - im Gegensatz übrigens zur atypischen Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit, wo die Impfung von Hühnern und Puten sogar vorgeschrieben ist.
Damit die Veterinärbehörde im Seuchenfall gezielt und effektiv vorgehen kann, ist jeder Geflügelhalter verpflichtet, seinen Betrieb bei der Kreisverwaltung zu melden und über Zu- und Abgänge, Todesfälle und - sofern mehr als 1000 Hühner gehalten werden - auch über die Legeleistung Buch zu führen.
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung geht davon aus, dass kein Grund zur Panik besteht, allerdings seien in diesem Falle besondere Vorsicht und Wachsamkeit zur Vermeidung einer Krankheitseinschleppung und deren Verbreitung dringend geboten.
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t Erre 9er wird in erster Linie von infizierten ..weitergegeben, |< ann aber auch durch idp. ® al P rodukt e oder durch Kleider, Schuhe fetpn Ji ere ® e 9 ens tände aus Seuchenge- ¥ eingeschleppt werden.
lien n u n l St es deshalb verboten, aus betrof- tLandern Vögel, Geflügelfleisch, Eier
„Erfinderpreis 2006‘ Jetzt bewerben
Auch in diesem Jahr hat die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz einen mit 25.000 Euro dotierten Erfinderpreis ausgeschrieben.
Darauf macht die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH aufmerksam.
Bis zum 14. Oktober können mittelständische Unternehmen, Hochschulen, Arbeitnehmererfinder und freie Erfinder mit Firmen- bzw. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz ihre Beiträge bei der Jury einreichen.
Die o.g. Teilnahmeberechtigten können sich um den Erfinderpreis bewerben,wenn sie mindestens über ein erteiltes Patent des deutschen oder des europäischen Patentamtes für ihre Erfindung verfügen und die Patenterteilung nach dem 01. Januar 2000 erfolgt ist.
Die besten Beiträge werden am 30. Januar 2006 in Mainz in der Investitions- und Stmk- turbank im Rahmen einer Feierstunde medienwirksam ausgezeichnet. Bewerbungsunterlagen können bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft unter Tel. 02602/ 124-308 oder per E-Mail Michael.Jodlauk@ westerwaldkreis.de angefordert werden.
Abbrennen von Stoppelfeldern gefährdet Kleintiere
Wesentliche Nachteile für den Naturhaushalt Umweltreferat der Kreisverwaltung weist auf Verbot hin, Ausnahmen aus Naturschutzgründen möglich
Das flächenhafte Abbrennen von Stoppelfeldern bzw. des Abbrennen der Bodendecke vernichtet alljährlich Zufluchts- und Lebensstätten vieler Tiere und Pflanzen.
Besonders betroffen sind Kriechtiere, Amphibien und die für den Naturhaushalt so wichtige Wirbellosenfauna. Diese überwintert z. B. in den Hohlräumen der Grashalme und im Boden. Die Tiergruppe der Wirbellosenfauna hat zudem eine große Bedeutung für das gesamte ökologische Gleichgewicht. Wissenschaftlich erwiesen ist, dass ein Abbrennen von Getreidestoppeln die Bodenlebewesen bis zu einer Bodentiefe von vier Zentimetern abtötet. Geschädigt durch das Abbrennen werden auch alle flachwurzelnden Arten von Rosetten- und Horstpflanzen, nur die Pflanzen mit tiefliegenden Pfahlwurzeln können das Abflämmen teilweise überdauern. Dadurch kommt es zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung und zu einer Verarmung des Bestandes. Das Abbrennen von Getreidestroh auf den Feldern bringt erhebliche Nachteile für Natur und Umwelt.
Neben der Geruchsbelästigung und erhöhter Brandgefahr für angrenzende Flächen, hat das Abbrennen auch negative Auswirkungen auf die Bodenstruktur, das Bodenleben und den Bodenhumusgehalt.
So gehen erhebliche Mengen an potenziellem Bodenhumus verloren. Es kann hiervon einem Verlust von durchschnittlich 500 kg Bodenhumus je Hektar ausgegangen werden.
Da für vielen landwirtschaftlichen Betrieben der Erhalt des Bodenhumusgehaltes erst durch das Getreidestroh ermöglicht wird, kann das Abbrennen einen Rückgang des Bodenhumusgehaltes zur Folge haben.
Laut Bundesbodenschutzgesetz ist der Landwirt verpflichtet, Maßnahmen zu unternehmen, um den Humusgehalt des Bodens zu erhalten, das Bodenleben zu fördern sowie die Struktur des Bodens zu bewahren.
Aus diesen Gründen verbietet die EU-Verord- nung „Cross-Compliance“ das Abbrennen von Stoppelfeldern nach der Ernte.
Das Stroh sollte kurz gehäckselt über die gesamte Arbeitsbreite des Mähdreschers verteilt werden.
Nur in Ausnahmefällen kann die zuständige Landespflegebehörde das Abbrennen von Stoppelfeldern genehmigen. Hier müssen besondere Gründe wie z. B. die Vernichtung schädlicher Pilzkulturen vorliegen.
Rückfragen zum Thema beantwortet Dipl.- Landespfleger (FH) Franz Kemper vom Umweltreferat der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises unter der Rufnummer 02602/124-273, E-Mail: Franz.Kemper@westerwaldkreis.de
KW 35
Verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle der Kreisverwaltung Westerwald
__ f * 56410 Montabaur • Tel.: 02602/124-400 e-Mail: pressestelle@westerwaldkreis.de

