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Nr. 31/2005
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der Kreisverwaltung Kontakt zu »rhoitaeber und können auf gute Bedm-
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k9 erfw ,1 Vereinbarkeit von Familie und KfoSdasBesum^d., Gleich- RäCSauftragten. Beate Ullwer. die einen ihre Funktion als Lotsin für die beur- 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der lub terwalu-a vorlegte. Eltemzeit .st nach wie Jlsache, da machen auch die Bed.en- SerKreisverwaltung keine Ausnahme. Von ^ Beamten und Angestellten, die s.ch .m •• in Eltemzeit befinden, wechselt goto, ein Vater „hauptberuflich“ die Windeln. » ktoer die Eltemzeit andauert, desto mtensi- S die Kontakte zum „alten“ Arbeitsplatz. Für kieWsten sind nicht nur informelle Themen P W sondern auch Fragen rund um die Ent- imge- innerhalb der Verwaltung. z.B. die riz; eines neuen Computerprogramms jetzliche Änderungen und damit verbun- ränderte Aufgaben. Je länger die Famili- andauert, desto größer ist der Wunsch Bildung, vor allem im EDV-Bereich. ilick auf allgemeine Hilfestellungen, die bei ikkehran den Arbeitsplatz eine Rolle spie- irscheiden sich die Wünsche der Kreis- mgsmitarbeitennnen nicht von denen der in anderen Betrieben: Gewünscht lie Schaffung einer größeren Anzahl an ■Kinderbetreuungsplätzen, die Einrich- n mehr wohnortnahen Betreuungsplätzen ür|)ter Dreijährige sowie die verbindliche Zusa- ~ indertagesstätte für einen Betreuungs- itzeitig vor der geplanten Rückkehr in altung. Diesen Wünschen kommt der it seinen über 600 Ganztagsplätzen und ung der Kindergartengruppen für unter « entgegen. Zusätzlich soll der Service ismuttern ausgebaut werden, o entsprechen die Anforderungen an die in- Jegebenheiten zur Vereinbarkeit von Fa- SJnd Beruf weitgehend denen anderer beruf- Mütter: Dringend gefragt sind Teilzeit- iplätze denn die Familien-Aufgaben sind ich Wiederaufnahme der Berufstätigkeit ichiich von den Frauen allein zu übemeh- iuch wenn die meisten Befragten über ein iktionierendes Netz an Betreuungsmög- r innertla lb der Familie, vornehmlich mit weitem oder des Freundes- und Bekann- Ke : berichteten, erfahren doch sehr viele 'Wirkungen der Doppelbelastung von Fa- ind Beruf, weshalb sie auf eine Teilzeit-Be- ^angewiesen sind, obwohl sie im Grun- 'n Fulltme-Job an mehreren Orten ausfüllen, cte festgestellt werden, dass seitens der " ln den allermeisten Fällen den Wün- ij rc j p •, Bweill 9 en Mitarbeiterin entsprochen ^auch wenn an Umfang und Art der Teil- ' 9un i noc ^ weitergehende Ansprü-
11 tliäfrühere Ahtoii NiCht immer ist es mö 9 lich ' - n ® re Steilung zurückzukehren.
ilne- Maniah leiC ^ s,ellun 9 s beauftragte einen 'Äamilie^urfn n enk * atal ° 9 '* 2ur Vereinbarkeit 1 Sc kkfi d h Ber , u, der aus e ' ner Familien- l "»S a nI 6nd l f n Kolle 9 innen und Kollernde Beratunnc n ' Künf,i 9 80,1 auf das beste- bei Antri« S n der G |ei chstellungs- iS™ * B'ernzeit nochmals ads- Qewiesen werden. Beurlaubte Kolle
ginnen und Kollegen sollen regelmäßig über das hausinterne Fortbildungsprogramm informiert und zur Teilnahme motiviert werden.
Außerdem ist geplant, „Neu-Eltem“ durch einen Gutschein für ein Angebot einer Familienbildungsstätte in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und auch dadurch einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten
B Nachwachsende Rohstoffe:
Mindestablieferungsmengen für das Jahr 2005 stehen fest Landwirte, die nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen oder Energiepflanzen auf nicht stillegelegten Flächen im Rahmen der Betrieb- sprämemregelung angebaut haben, müssen die gesamte Ernte von diesen Flächen an die Erst- verarbeiter/Aufkäufer abliefem.
Dabei dürfen die für Rheinland-Pfalz festgesetzten Mindesterträge grundsätzlich nicht unterschritten werden. Bei der Festlegung hat das rheinland- pfälzische Landwirtschaftsministenum die bisherigen Witterungsbedingungen in 2005 berücksichtigt. Für die Ernte 2005 wurden für Rheinland- Pfalz folgende Mmdesterträge festgelegt:
OO-Winterraps. 25 dt/ha
OO-Sommerraps . 15 dt/ha
Öllein. 13 dt/ha
Sonnenblume . 22 dt/ha
Sommerhafer . 38 dt/ha
Sommerweizen. 45 dt/ha
Winterweizen . 50 dt/ha
Wmter-Tnticale . 50 dt/ha
Wintergerste. 55 dt/ha
Sommergerste . 35 dt/ha
Gerste-Hafer-Gemenge . 42 dt/ha
Welzen-Gerste-Gemenge (Wi). 55 dt/ha
Gerste Ganzpflanze (So) .28 m_/ha
Sonnenblumen Ganzpflanze.30 m3/ha
Silomais.45 m3/ha
Triticale Ganzpflanze (So) .35 m_/ha
Triticale Ganzpflanze (Wi).42 m_/ha
Weidelgras (So) .40 m_/ha
Kleegras (So) .30 m_/ha
Sudangras.32 m_/ha
Gräser.35 mjha
Weizen Ganzpflanze (Wi).35 mjha
Wiese .35 m_/ha
Hafer Ganzpflanze (So) .20 m Jha
Da Vertragsänderungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sind, kann das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung nur in besonderen Fällen und nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens Ausnahmen zulassen. Unterschreitungen der Mindestablieferungsmengen können nur in begründeten Einzelfällen und nur bei Abweichungen von den festgelegten, repräsentativen Mindesterträgen bis zu zehn Prozent durch die Kreisverwaltung anerkannt werden.
Die Gründe für diese bis zu zehnprozentigen Fehlmengen sind schriftlich darzulegen. Im Übrigen sind Fehlmengen von dem Ertrag anderer Anbauflächen oder durch Zukauf zu ersetzen. Voraussetzung für die Anerkennung von Unterschreitungen ist jedoch, dass keine Fahrlässigkeit beim Anbau vorliegt und der Verdacht des Missbrauchs ausgeschlossen werden kann. Außer beim Anbau für die hofeigene Biogasanlage müssen die Landwirte nach Ablieferung des Emteguts unverzüglich Lieferscheine beziehungsweise Wiegescheine voriegen, damit die Kreisverwaltung überprüfen kann, ob die Ernte vollständig abgeliefert wurde. Die Nachweise müssen Angaben enthalten über die abgelieferte Emtemenge nach Art, Gewicht, Feuchtegehalt
und Besatzwerten nach Vorreinigung. Die Ablieferungsdokumente müssen vom Abnehmer beziehungsweise Erstverarbeiter unterzeichnet sein. Landwirte, die bereits vor der Ernte wissen, dass sie den festgelegten Mindestertrag nur geringfügig (bis zehn Prozent) unterschreiten, sollten der Kreisverwaltung diese Fälle schriftlich mitteilen und die Unterschreitung ausreichend begründen. Die Landwirte sind gehalten, immer Vorsorge für den Ersatz von Fehlmengen zu treffen, weil nur dadurch Sanktionen vermieden werden können.
Energie der Zukunft:
Biomasse im WW-Kreis
Institut ermittelt Potential - l j Wertschöpfung in der Region Eins dürfte sicher sein: Die Zeiten des billigen Öls sind endgültig vorbei. Um dieser Herausforderung zu begegnen, setzt der Westerwaldkreis auf einen Gebiets bezogenen Ansatz. Am 1. Juni startete eine so genannte Akteurs- und Potenzialanalyse. Mit diesem Projekt soll die vorhandene Biomasse im Kreisgebiet ermittelt werden, um danach eine Strategie zur Nutzung von Bioenergie zu entwickeln. Dabei wird auch die Eignung des Industriegebietes „Hahner Stock“ als Biomassehof untersucht. Die Umwandlung von Biomasse in Energie kann zum Beispiel über ein Holzhackschnitzelheizkraftwerk, Pelletsverfeuerung, Ver- gärungs- oder Biogasanlage erfolgen.
„Der Westerwaldkreis mit seinem hohen Grünland- und Waldanteil bietet gute Voraussetzungen für die Nutzung von Bioenergie“, erklärt Landrat Peter Paul Wemert. Mit dem Projekt sei beabsichtigt. so der Landrat, die Basis für eine nachhaltige Nutzung der Biomasse als Energieträger im Westerwaldkreis zu legen. Ausführende Institution dieses Projektes ist das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS), ein Institut der Fachhochschule Trier am Standort Umwelt-Campus Birkenfeld.
Mit der Produktion und Nutzung von Biomasse eröffnen sich nach Auffassung des Landrats neue Zukunftsperspektiven für die heimische Land- und Forstwirtschaft. Weinert sieht darüber hinaus auch neue Aufgabenbereiche für Handwerker und mittelständische Unternehmen. Durch die Nutzung von Biomasse als Energieträger sei es des Weiteren möglich, teilweise fossile Energieträger zu ersetzen. Dadurch bleibe Geld in der Region, weF ches ansonsten in andere Volkswirtschaften wie zum Beispiel in die OPEC-Länder transferiert würde. „Dieser Prozess bedeutet eine Erhöhung der regionalen Wertschöpfung“, so Weinert. Das IfaS wird für den Westerwaldkreis die möglichen Lieferanten von Biomasse analysieren und die Biomassepotenziale, die in kurzer Zeit für Projekte der Biomassenutzung aktiviert werden können, ermitteln. Die Biomassen in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Landschaftspflege, im Bereich der öffentlichen Hand sowie in Industrie und Gewerbe werden in die Studie einbezogen. Am Beispiel des Standortes „Hahner Stock“ wird ermittelt, welche Chancen und Möglichkeiten sich durch die Einrichtung eines Biomassehofes für die Region bieten. Es wird hinsichtlich der Infrastruktur, des Absatzes und der Biomassepotenziale überprüft, ob ein Biomassehof am „Hahner Stock“ die Versorgung von Biomasseanlagen gewährleisten kann. Projektabschluss ist der 1. Oktober 2005. Informationen zum Thema Biomassenutzung bietet das Institut für Stoffstrommanagement im Internet unter www.bio- masse-rlp.de an. KW31

