«tenblatt VG Montabaur
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Nr. 30/2005
, U) r-"-jfSkanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
Wegs^JggendieBeKa b0n wer( jen. Der Widerspruch ist bei dem Ver- ' % Widerspruc amt Wester t, urgi Außenstelle Montabaur, Koblen- rema 4 sungs-u na ^ Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungs- S,raße ps schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Bekanntmachung gilt am Tage nach der Veröffentlichung
l e . öer aij;?'^^ nnt ^1^22 07.2005 ( D $) Martina Hasselmann
ifunrung 0 Qj e Vorsitzende des Umlegungsausschusses
3 von^H^dsache eindeve^aitung Neuhäusel wurden nachstehend auf- isamS'ÄÄndsachen abgegeben. kSjfiJ von Bauwagen oder Schuppen?
lÄn'; STvertSnlann den o.a. Gegenstand <10 u 11/05) gegen ent- Marx, Nac hweis bei der Ortsgemeindeverwaltung wahrend der
ilenststunden abholen; beachten Sie bitte die diesbezüglichen im Wochenblatt.
Roggenbach, Ortsbürgermeister
erein
e( ier unds i Eitelborn/Neuhäusel
'ten wirSs> ; fc nnS chaft
-■Freitag 2907.2005, SG Eitelborn/Neuhäusel - Rudi Krug Elf (eheiß SG Spieler), Spielbeginn: 19.00 Uhr auf der Nörr.
Simmern
i am 120?:; nstehendenfc eiligten werdal
Kapelle Ifef em despäiift i Treffen an-ij
ScHstunden des Ortsbürgermeisters
..von 18.00 bis 20.00 Uhr
nach Vereinbarung .02620/8614
ach lülOlüürgermeister Pdvat: .02620/9203-0 od. -14
02620/9203-22
ietungder Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320
Sminlr'ißlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag
01.08.1915 erblickte Hilda Lay, geb. Schneider, in der heutigen Wald- Germam!x-l8&(li emals Schloßstraße) erstmals das Licht von Simmern. Sie wur- FC Arzheit:P s das^weitjüngste Kind von sieben Geschwistern geboren. Im Jah- :943®ratete sie Herrn Stefan Lay. Aus dieser Ehe gingen zwei Kin- hervor. Als im Jahre 1961 ihr Mann verstarb, übernahm Frau Hilda , T ,i ji JBltzarhand die Schreinerei und führte sie bis zu ihrem 61. Lebens- np nffi ¥Weit er . Frau Lay, die nicht nur in unserem Dorf geboren wurde, son- l auch bis zum heutigen Zeitpunkt dem dörflichen Leben verbunden verbringt ihren wohlverdienten Ruhestand im Kreise ihrer Lieben, das , 18.00bist. 8ihrer|eiden Kinder, 5 Enkelkindern und 3 Urenkelkindem. Im Namen ) Uhr I Ortsgemeinderates, der Gemeindeverwaltung und der Simmerner tumhallemfe »feine gratuliere ich recht herzlich. Für die Zukunft wünschen wir iGute.^Glück und vor allen Dingen Gesundheit.
vereine und die Gemeindeverwaltung ehren die Jubilarin mit "dchen am Montag, 01.08.2005,18:30 Uhr, Hauptstraße 48.
Jörg Haseneier, Ortsbürgermeister
ung von Einzelhandel Werbegebiet „Kreuzwiese”
ing des Bebauungsplans „Kreuzwiese” auf Änderung des Flächennutzungsplans der |gemeinde
lesordnungspunkt wurde ausführlich beraten und diskutiert. Der hr P rakt ionsvorsitzende der CDU - Fraktion, Herr Peter Alex- Mmülr ^ einun 9> dass in den drei Ortsgemeinden Eitelborn, «jusenind Simmern, die gemeinsam Eigentümer der noch nicht ver- ™ ^^ustücke des Gewerbegebiets sind, unterschiedliche Auffas- jstehen und auch die Einwohner dieser Gemeinden unter- Ä Jachten und Interessen haben. Er nahm in einem längeren 23.O9.20Wffl* Stellung: Die Ortsgemeinden Simmern und Eitelborn sind ^cnuidet. Zum Teilabbau der Schulden ist eine Veräußerung der Entscbeil 2?rt“ c !}. en ln der „Kreuzwiese” notwendig. Da der geltende Bebau- ihfeldl"^ taLeinH S ! m Gebiet die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ctfflitAb^'mnarhfv. 2, u di ? G run dstücke nicht zu veräußern, weil eine Nach- lKanitaiTif^ erbe ^hen nicht besteht. Ungenutzte Grundstücke bin- 6 72 Ba“^'shalb m r nn96n keine 9 rundsteuer und kosten Zinsen.
Jet2t mit der Änderung des Bebauungsplans „Kreuzwiese” SkMrtinJfivSTu en ’ Weil der We 9 langwierig und schwierig ist. S5#S! Un h g der Gemeinden ist nicht der einzige Grund, Einzel- ,c und das-{dass ; n c' i '/ ert)e 9 ebiet ..Kreuzwiese” zuzulassen. Schwerwiegender ist oranlasst junzureirhon^ 6 ™* Versor 9ung der Einwohner mit Lebensmitteln völ- ffistaSWÄmfFitpih^ ,S ‘ ? ies in gleicher Weise für unsere Nachbarge- illendp \/ rn und Kadenbach. Lediglich Neuhäusel hat eine zufrie- ersorgung durch die beiden Supermärkte. Auf Grund der
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Entwicklung im Lebensmittelhandel mit den vergrößerten Angebotspaletten und damit den notwendig größeren Verkaufsflächen kann keiner der drei erwähnten Orte damit rechnen, dass in absehbarer Zeit dort ein Geschäft seine Pforten öffnet, um eine Vollversorgung zu gewährleisten. Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hatte in seiner Sitzung vom 19. Mai ds. J. eine Bebauungsplanänderung für die “Kreuzwiese” u. a. mit dem Hinweis abgelehnt, dass mit einem Auswandern des REWE Marktes in die „Kreuzwiese” mittelfristig der Ortskem von Neuhäusel mit Banken, Blumenladen, Apotheken und Optiker veröden würde. Auch EDEKA würde dann im Innenbereich nicht mehr investieren. Für die Neuhäusler würde damit jede fußläufig zu erreichende Infrastruktur entfallen (sh. Wochenblatt der VG Montabaur Nr. 23/2005 S.21).
Wir sind der Auffassung, dass diese Frage nicht nur aus einer einseitigen, egoistischen Neuhäusler Sicht entschieden werden darf, sondern dass die Interessen aller vier Orte der Augst berücksichtigt werden müssen. Das gemeinsame Interesse kann nur heißen, die Lebensmittelvollversorgung muß für die nächsten 10-15 Jahre für alle Einwohner gesichert bleiben. Die Sorge des Neuhäusler Gemeinderats um die Erhaltung des eigenen Ortskems mit seinen Einrichtungen können wir verstehen. Zumal auch die Einwohner der Nachbarorte Simmern, Kadenbach und Eitelborn ein erhebliches Interesse an dem Vorhandensein einer Versorgungsstruktur im Bereich von Neuhäusel auf die Dauer haben und haben müssen: denn auch sie sind auf Apotheke, Post, Banken und Blumengeschäfte, Gaststätten und Hotels sowie auf Ärzte und Anwälte angewiesen. Die evangelische Gemeinde der Augst hat dort ihre Kirche.
Kann man diesen Ortskern so erhalten wie er ist? Das gegenwärtige REWE Geschäft z.B. genügt modernen Anforderungen nicht mehr. Die Gewissheit, dass alles so bleibt, wie es bisher war, besteht nicht. REWE z. B. kann sich am bisherigen Standort nicht erweitern. In Neuhäusel gibt es auch keinen anderen Standort, der für einen neuen REWE Markt geeignet wäre. In der gemeinsamen Sitzung der Ortsgemeinderäte im Dezember 2004 hatte der Vertreter von REWE ausdrücklich erklärt, dass REWE seinen Markt in Neuhäusel schließen würde, wenn es am Standort keine Perspektive für den Erwerb von 8 - 10.000 qm gäbe. Der Nutzungsvertrag für den REWE - Markt läuft im Sommer 2008 aus. Deshalb muß Neuhäusel sich schon heute Gedanken machen, was passiert mit seinem Ortskern, wenn z.B. REWE nicht mehr da ist. Ob EDEKA, wenn REWE in die Kreuzwiese gehe, nicht mehr investiert, widerspricht den Erklärungen der EDEKA - Vertreterin in der gemeinsamen Sitzung der Ortsgemeinderäte aus dem Dezember 2004. Dort hieß es, EDEKA würde seinen Markt erweitern, um den Standort in Neuhäusel zu sichern. Aber eine Bestandsgarantie über 2008 hinaus könne nicht gegeben werden.
Eine zusätzliche Unbekannte ist die Lage in Neuhäusel nach Fertigstellung der Umgehungsstraße. Mit Sicherheit wird der größte Teil der bisherigen Kunden, die auf der Durchfahrt die Geschäfte in Neuhäusel aufsuchten, wegbleiben. Ob sich wegen der Umgehungsstraße auch Bewohner der Äugst - Orte anders als nach Neuhäusel orientieren werden, kann man nicht ausschließen. Die Umgehungsstraße bringt besonders für Neuhäusel Veränderungen, die bedacht werden müssen.
Für eine Änderung des Bebauungsplans „Kreuzwiese” mit der Zulassung von - auch großflächigem - Einzelhandel sprechen viele Gründe:
Die Lebensmittelversorgung der Augst Gemeinden wäre auf 10 -15
Jahre gesichert.
Die Ansiedlung von LIDL und/oder REWE wäre ein Anreiz, die
Umgehungsstraße zu verlassen, und auch andere Besorgungen in
Neuhäusel zu machen.
Die „Kreuzwiese” liegt vom Neuhäusler Dorfplatz (Festplatz) auch
nur 3-400 m
entfernt, ihr gegenüber soll sogar der Verkehrsverknüpfungspunkt
für die Buslinien errichtet werden.
Die von den Ortsgemeinden aufgenommenen Kredite können reduziert werden.
Aus der heutigen Vorstellung von LIDL und den Gesprächen mit REWE ergibt sich eindeutig, dass der Flächenbedarf für Verkaufsflächen beider Unternehmen, aber auch für jedes einzeln, über die in Gewerbegebieten (GE) zulässige Größe hinausgeht. Aus diesen Gründen ist eine Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO notwendig, das wiederum eine Änderung des Fiächennutzungsplans der Verbandsgemeinde erforderlich macht. Außerdem ist noch ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Wir gehen von einer positiven Genehmigung der Landesplanung aus, weil in den umliegenden Kommunen wie Montabaur, Koblenz, Bad Ems, Vallendar es Märkte der genannten Firmen gibt, die vor ihrer Interessenbekundung geprüft haben, ob sie in der „Kreuzwiese” eine Investition für sinnvoll halten oder nicht.
Geschützt ist nach der Baunutzungsverordnung in erster Linie die Versorgung der Bevölkerung, deshalb sollen auch kleinere Einzelhandelsbetriebe in Wohnungsnähe erhalten bleiben. Hier ist aus meiner Sicht eine Beeinträchtigung in den zitierten Städten durch einen großflächigen Einzelhandel in der„Kreuzwiese” nicht erkennbar.
Auch der von den drei Ortsgemeinden unter Regie der Verbandsgemeinde abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag, der ihre Zusammenarbeit hinsichtlich dieses Gewerbegebiets regelt, hindert eine Änderung des Bebauungsplans nicht.
Inhalt des Vertrages war es u. a. in einem sogenannten „Abstimmungsausschuss” alle Fragen zu beraten und einvernehmlich, d. h. tatsächlich aber einstimmig, zu entscheiden ohne Rücksicht auf die Eigentumsanteile (Simmern hat 55 %, Neuhäusel und Eitelborn nur je 22,5%) an den Grundstücken. Außerdem ist nach diesem Vertrag der Ortsgemeinderat in Simmern verpflichtet, alle Beschlüsse des Abstimmungsausschusses ohne jede Änderung umzusetzen. Diese Umsetzungsverpflichtung gilt

