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Nr. 30/2005
jflnderhort der Verbandsgemeinde Montabaur
"Tch’zum einen an wuuu, «*>- -■-.. Betreuungsperson
stehtj ansonsten auf sich allein gestellt wären und zum anderen an Eltern, die für ihr Kind einen Betreuungsbedarf ^die Unterrichtszeiten der Ganztagsschule hinaus (also montags bis donnerstags ab 16.00 Uhr, freitags ab 13.00 Uhr ^ dwährcnd den Schulferien montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr) einen Betreuungsbedarf haben. Das neu ansprechend eingerichtete Raumangebot des Hortes umfasst einen Gruppenraum, einen Ruhe- und Stillbeschäftigungs- ! ^ Borgens durch die Betreuende Grundschule genutzt), eine Küche und ein Personalzimmer. Der Hort ist während /T^chulzeit (montags bis freitags) von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und während der Schulferien (montags bis freitags) von 08 00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Im Hort wird den Kindern täglich ein Mittagessen angeboten, das sie in der Kantine desftrankenhauses der Barmherzigen Brüder in Montabaur oder auch im Hort einnehmen können
Die Innenstadt
id Halte« ie Woche« i werden. De ertretemdei er Verbandst 26,2. Staii anstaltunja 3 die Büste >r zurück.
Kinderhort
Die^Elternbeiträge zum Besuch des Hortes werden ß vonvKreisjugendamt einkommensabhängig festgesetzt, flä 4 Zur Zeit beträgt für Familien mit einem Kind der güns- Beitragssatz 115,50 €/Monat und der höchste itssaiz 256,50 €/Monat. Der Eltembeitrag ermäßigt [sich für jedes weitere Kind in der Familie um 1/3 des adbetrages (von 115,50 € auf 77,00 €/38,50 € bzw. jran?56,50 € auf 171,00 €/85,50 € pro Kind im Hort), ilini mit 4 oder mehr Kindern müssen keinen Jhnbcitrag bezahlen. Auf Antrag der Eltern kann [ dasjugendamt, zum Beispiel bei geringem Einkommen, dentlternbeitrag ganz oder teilweise erlassen.
J^SjEntgelt für das Mittagessen, derzeit 2,75 € pro ist von den Eltern zusätzlich zu den Eltern- lägen zu bezahlen. Es wird anhand der von dem d tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten ermittelt.
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Merc Auskünfte:
■tt*' dcr Verbandsgemeinde P'51 /16 74 76 12
Nachmittags nehmen die Hortkinder zunächst an den Angeboten der Ganztagsschule in der Joseph-Kehrein- Schule teil. Sofern Hortkinder nicht am Angebot der Ganztagsschule teilnehmen (etwa weil sie Schüler einer anderen Schule sind oder weil dies seitens der Eltern nicht gewünscht ist) werden sie vom Hortpersonal betreut. Hortkinder können in den Horträumen unter Aufsicht des Hortpersonals ihre I lausaufgaben erledigen, lernen, an Angeboten des Hortpersonals teilnehmen, spielen oder sich selbst beschäftigen. Dabei helfen diverse Spielmaterialien und vor allem der mit vielen Spielgeräten ausgestattete große naturnah gestaltete Pausenhof der Joseph-Kehrein-Schule. Auch während der Schulferien ist der Hort geöffnet.
Damit das Hortpersonal seinen Urlaubsanspruch realisieren kann, wird der Hort während der Schulzeit für ca. 3 Wochen geschlossen. Die Öffnungszeiten richten sich nach den Wünschen der Eltern der Hortkinder und werden zu Beginn des Hortjahres gemeinsam von den Eltern und dem Hortteam festgelegt.
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