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ätt VG Montabaur

Nr. 29/2005

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| 1 ®kausschuss

Rollen Ratsmitglieder sein. ° fKaus -

n e mferkausschuss entscheidet über alle Angeleoenheiton k

BSn des § 3 der Eigenbetriebs - und AnslltsZoZZo^

gfelnd, ferner über: " 9 zu 9e-

diefustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendunnnn nau

§ 16 Absatz 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach §17 Absatz £

EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall 25.000,00 überschreiten 5

die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen soweit 11 : u

dabei nicht um Tarife handelt, y 9 Soweit es S'ch

diefustimmung zum Abschluss von Verträgen, soweit es sieh

nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt h d be '

denßrlass von Forderungen, soweit es sich nicht um GeschO h

iCfen den Betriebslührung handelt und die Forderunn ?m £ « er ^ 000,00 übersteigt, roraerung , m Emzelfall

die (Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren nnn *

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Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montahei.r , MmlsteO ist Dienstvorgesetzter der BefcXtenldesS ? Se " d ISO»* Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Weritleituno belne Der Bürgermeister kann der Werkleituno Einzelwe^,,^ 9 '

fi" Sicherstellung der Ge8etzmÄß8iSÄ£X n ta n ,,ei 5 n * fOigeminde Montabaur, der Einheit der Verwaltung iS® 9 ,® der Kterßmndsätze eines geordneten Geschäftsgangs

fsterdie stellvertretende Werkleitung (Vertreter im vSi? H d8r Burger '

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en zu den t ! G) wirdsüRil mit derb ergruppe' r. 2,56411)1 lUSSelZuejül

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Jer Veits" ir Stadt te srbandsjf' ngefassti »Satzung;

irsmitTm- esctei. i im Gebiet litenundi i, Auftc ,1 rl nw aus senenfe inde Vc' itabaurjtä'

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dieTJewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendun­gen jund Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leistungsaus- gßschs,

derjinsatz des Personals für den gesamten Eigenbetrieb,

lordnung von Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten, leschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen

irhaltung,

lufstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses, des isberichtes und des Lageberichtes,

ihriftliche Unterrichtung des Bürgermeisters und Werkaus- isses über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 'sowie über die Entwicklung des Vermögensplans (Zwischenbericht) bestens zum 30. September,

derßbschluss von Verträgen im Rahmen der laufenden Betriebs- P-- S n 9.

die jtundung von Forderungen, der Erlass von Forderungen bis zu 2.500,00. chaftsplan, Kassenführung

der Werkleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor des Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister nach Beratung im :huss dem Verbandsgemeinderat Montabaur zur Feststellung in.

jFürden Eigenbetrieb ist eine Sonderkasse eingerichtet, die nicht mit Kasse der Verbandsgemeinde Montabaur verbunden ist. ifttreten und Übergangsregelungen itzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft [zeitig tritt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Verbands- iwerke Montabaur in der Fassung vom 14.12.2001 einschl. der igssatzung vom 13.12.2002 und der 2. Änderungssatzung vom 1 außer Kraft.

ptabaur, 01.07.2005 Edmund Schaaf.

Bürgermeister

24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Ralz (GemO) ^sung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert IwieseT 22- Dezember 2003 ( GVBI - s - 390), wird auf Folgen­de unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen n ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig lekommen. Dies gilt nicht, wenn

nio ® sl 'Ul rnun 9 en über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- HL,?' die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung

Ä 'T Jensind .° der

te^iot aU !i eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- schflftß 6r J emand d ' e Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-

8K ^al,D 9 Dl 9 ? nüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- a i, r '^ lat ^. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- emand «in w , 6 Verletzun 9 begründen soll, geltend macht, inachAhia!,fH r6tzun 9 nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann rtKchfin Qer genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung

pchen.

«ur, 1. Juli 2005 (S.)

'sgemeindeverwa/tung

Daur

Eichfällige Wasserzähler im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur werden ausgetauscht

Wir weisen unsere Abnehmer darauf hin, dass die eichfälligen Wasser­zähler aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung turnusgemäß zu folgen­den Terminen ausgewechselt werden: vom 01.08. bis 05.08.2005 Stadt Montabaur.

Die Arbeiten werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung - durch die Firma Schenk, Bitzen, durchgeführt.

Den Monteuren dieser Firma bitten wir, ungehinderten Zutritt zu den Mes­seinrichtungen zu gewähren. Des Weiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.

Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos.

56410 Montabaur, 19.07.2005 Klaeser, Werkleiter

Verbandsgemeindewerke Montabaur

Die Verwaltung informiert

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123

Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191

Redaktion Wochenblatt

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:

Zimmer 21 (Rathaus Altbau - 2. Stock)

Redaktionsschluss ist montags.15.30 Uhr

Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-255 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de

Edmund Schaaf Bürgermeister

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse, www.wittich.de

ANZEIGEN-eMail: anzelqenQwlttich-hoehr.de

Redaktions-eMa»: wochenblattQmontabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.