ätt VG Montabaur
Nr. 29/2005
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Rollen Ratsmitglieder sein. ° fKaus -
n e mferkausschuss entscheidet über alle Angeleoenheiton k
BSn des § 3 der Eigenbetriebs - und AnslltsZoZZo^
gfelnd, ferner über: " 9 zu 9e-
diefustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendunnnn na „u
§ 16 Absatz 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach §17 Absatz £
EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall 25.000,00 € überschreiten 5
die Festsetzung allgemeiner Lieferbedingungen soweit 11 : u
dabei nicht um Tarife handelt, y 9 ’ Soweit es S'ch
diefustimmung zum Abschluss von Verträgen, soweit es sieh ■
nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt h d be '
den’ßrlass von Forderungen, soweit es sich nicht um GeschO h
iCfen den Betriebslührung handelt und die Forderunn ?m £ « er ^ 000,00 € übersteigt, roraerung , m Emzelfall
die (Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren nnn *
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Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montahei.r , MmlsteO ist Dienstvorgesetzter der BefcXtenldesS ? Se " d ISO»* Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Weritleituno belne ‘ Der Bürgermeister kann der Werkleituno Einzelwe^,,^ 9 '
■fi" Sicherstellung der Ge8etzmÄß8iSÄ£X n ta n ,,ei 5 n * fOigeminde Montabaur, der Einheit der Verwaltung iS® 9 ,® der Kterßmndsätze eines geordneten Geschäftsgangs
fsterdie stellvertretende Werkleitung (Vertreter im vSi? H d8r Burger '
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en zu den t ! G) wirdsüRil mit derb ergruppe'tä r. 2,56411)1 lUSSelZuejül
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dieTJewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen jund Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leistungsaus- gßschs,
derjinsatz des Personals für den gesamten Eigenbetrieb,
lordnung von Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten, leschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen
irhaltung,
lufstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses, des isberichtes und des Lageberichtes,
ihriftliche Unterrichtung des Bürgermeisters und Werkaus- isses über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 'sowie über die Entwicklung des Vermögensplans (Zwischenbericht) bestens zum 30. September,
’derßbschluss von Verträgen im Rahmen der laufenden Betriebs- P-- S n 9.
die jtundung von Forderungen, der Erlass von Forderungen bis zu 2.500,00 €. chaftsplan, Kassenführung
der Werkleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor des Wirtschaftsjahres über den Bürgermeister nach Beratung im :huss dem Verbandsgemeinderat Montabaur zur Feststellung in.
jFürden Eigenbetrieb ist eine Sonderkasse eingerichtet, die nicht mit Kasse der Verbandsgemeinde Montabaur verbunden ist. ifttreten und Übergangsregelungen itzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft [zeitig tritt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Verbands- iwerke Montabaur in der Fassung vom 14.12.2001 einschl. der igssatzung vom 13.12.2002 und der 2. Änderungssatzung vom 1 außer Kraft.
ptabaur, 01.07.2005 Edmund Schaaf.
Bürgermeister
24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Ralz (GemO) ^sung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert IwieseT 22- Dezember 2003 ( GVBI - s - 390), wird auf Folgende unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften setzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen n ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig lekommen. Dies gilt nicht, wenn
nio ® sl 'Ul rnun 9 en über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- HL,?' die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Ä 'T Jensind .° der
te^iot aU !i eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- schflftß 6r J emand d ' e Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-
8K ^al,D 9 Dl 9 ? nüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- a i, r '^ lat ^’. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- emand «in w , 6 Verletzun 9 begründen soll, geltend macht, inachAhia!,fH r6tzun 9 nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann rtKchfin Qer genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung
pchen.
«ur, 1. Juli 2005 (S.)
'sgemeindeverwa/tung
Daur
Eichfällige Wasserzähler im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur werden ausgetauscht
Wir weisen unsere Abnehmer darauf hin, dass die eichfälligen Wasserzähler aufgrund der Eichgültigkeitsverordnung turnusgemäß zu folgenden Terminen ausgewechselt werden: vom 01.08. bis 05.08.2005 Stadt Montabaur.
Die Arbeiten werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Wasserversorgung - durch die Firma Schenk, Bitzen, durchgeführt.
Den Monteuren dieser Firma bitten wir, ungehinderten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Des Weiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.
Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos.
56410 Montabaur, 19.07.2005 Klaeser, Werkleiter
Verbandsgemeindewerke Montabaur
Die Verwaltung informiert
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerbüros
Montag - Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Bürgerbüro - Telefonnummer .02602/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Telefonnummer.02602/126-192
Zimmer 221, Telefonnummer.02602/126-191
Redaktion Wochenblatt
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur:
Zimmer 21 (Rathaus Altbau - 2. Stock)
Redaktionsschluss ist montags.15.30 Uhr
Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-255 E-Mail: wochenblatt@montabaur.de
Edmund Schaaf Bürgermeister
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse, www.wittich.de
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Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
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