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5/2005 Wochenblatt VG Montabaur

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Billigflug-Anbieter darf nicht iit werben, dass er eine be- .ite Strecke xmal am Tag zu ei- sehr günstigen Preis (bei ln- ,‘tbuchung) anbietet (hier: Ber- Köln ab 19,99 €), wenn für [günstigste Kategorie nur ein sehr inges Kontingent (hier: 6,3 %al- möglichen Plätze) zur Verfü- 3 steht. Die Verbraucher dür- licht in dieser Form auf die Ho- lge gelockt werden, um dann ituell doch „teuer" zu buchen. Hannover, 18 O 57/03) J,Abbestell-E-Mail" nicht fässig

Wettbewerbswidrigkeit von «aktionen per E-Mail wird |eric ^ft dadurch aufgehoben, dass die Möglichkeit anbietet, ei- \bbestell- E-Mail" per Maus- r absenden zu können. Dem pfänger der Werbe-Mails ist lg unklar, welche Folgen sich aus ^ Anklicken des Abbestellbuttons in (etwa die Speicherung 'eitergabe der E-Mail-Adres- (Oberlandesgericht Koblenz, W 342/03)

Backstage" ist zu weit

Firma, die im Internet per Ho- age auftritt, muss dafür sorgen, ihr Impressum „gut auffindbar schnell zu erkennen ist". Es »bereits auf der Startseite ein- üg gekennzeichnet und darf Jt unter der Rubrik „Backsta- • versteckt sein. (LG Hamburg, ^6 0 94/02)

mbardierung mit Exit- i-Ups

Verwendung von „Exit-Pop- enstern" im Internet verstößt in die 9>Jten Sitten des Wett- !| bs - auch wenn der Nutzer lieipornain zunächst selbst auf- »ten und damit „freiwillig den lkt " hergestellt hat. (Bei den I handelt es sich um ei- en ose Kette" weiterer, hier

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meist mit erotischem Inhalt verse­hener Seiten, gegen die sich der Be­sucher nicht „wehren" kann - al­lenfalls über den Browser oder den Task-Manager.) (LG Düsseldorf, 2a Ol 86/02)

• Abbildungen müssen stim­men

Bei Internetauktionen müssen Be­schreibung und Abbildung des zu versteigernden Artikels der Rea­lität entsprechen. Weicht der Zu­stand der „echten" Ware zu sehr von der im Netz abgebildeten ab, so kann der Vertrag rückgängig ge­macht werden, weil sonst wesent­liche Bestandteile der Vereinba­rung nicht eingehalten würden. (Landgericht Trier, 1 S 21/03)

• Bestätigung heißt ange­nommen

Wer im Internet Ware anbietet (hier einen Projektor), der kann die Lieferung nicht mit der Begründung ablehnen, er habe irrtümlich ei­nen wesentlich zu niedrigen Preis genannt und sei nicht verpflichtet, den Gegenstand zu dieser Kondi­tion abzugeben - wenn er dem In­teressenten unmittelbar nach Ein­gang dessen Kaufangebots mittels einer automatisierten Antwort­funktion („Auto-Replay") bestätigt hatte, der Auftrag werde „bald ausgeführt". (Landqericht Köln, 9 S 289/02)

• Suchmaschine darf Öffent­liches finden

Der Verleger der Presseerzeug­nisse „Handelsblatt" und „DM" darf es dem Betreiber einer Inter­net-Suchmaschine (hier: „Paper­boy") nicht verbieten, tagesaktu­elle Artikel der Zeitungen aufzu­stöbern und - falls sich Internet- Surfer für eine der Veröffentli­chungen interessieren - diese auch aufzurufen. Das Urheberrecht wird nicht verletzt, wenn die Artikel „ohnehin im Internet stehen" und ohne Schutzvorrichtung angeklickt werden können, -cf-

Nr. 26/2005

Dipl.-Kfm.

Andreas Burgfeld

Steuerberater

Bahnhofsplatz 1-3 • 56410 Montabaur Tel. (02602) 1003-0 ■ Fax (02602) 100320

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