5/2005 Wochenblatt VG Montabaur
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(eine Lockangebote
Billigflug-Anbieter darf nicht iit werben, dass er eine be- .ite Strecke xmal am Tag zu ei- sehr günstigen Preis (bei ln- ,‘tbuchung) anbietet (hier: Ber- Köln ab 19,99 €), wenn für [günstigste Kategorie nur ein sehr inges Kontingent (hier: 6,3 %al- möglichen Plätze) zur Verfü- 3 steht. Die Verbraucher dür- licht in dieser Form auf die Ho- lge gelockt werden, um dann ituell doch „teuer" zu buchen. Hannover, 18 O 57/03) J,Abbestell-E-Mail" nicht fässig
Wettbewerbswidrigkeit von «aktionen per E-Mail wird |eric ^ft dadurch aufgehoben, dass die Möglichkeit anbietet, ei- \bbestell- E-Mail" per Maus- r absenden zu können. Dem pfänger der Werbe-Mails ist lg unklar, welche Folgen sich aus ^ Anklicken des Abbestellbuttons in (etwa die Speicherung 'eitergabe der E-Mail-Adres- (Oberlandesgericht Koblenz, W 342/03)
Backstage" ist zu weit
Firma, die im Internet per Ho- age auftritt, muss dafür sorgen, ihr Impressum „gut auffindbar schnell zu erkennen ist". Es »bereits auf der Startseite ein- üg gekennzeichnet und darf Jt unter der Rubrik „Backsta- • versteckt sein. (LG Hamburg, ^6 0 94/02)
mbardierung mit Exit- i-Ups
Verwendung von „Exit-Pop- enstern" im Internet verstößt in die 9>Jten Sitten des Wett- !| bs - auch wenn der Nutzer lieipornain zunächst selbst auf- »ten und damit „freiwillig den lkt " hergestellt hat. (Bei den I handelt es sich um ei- en ose Kette" weiterer, hier
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meist mit erotischem Inhalt versehener Seiten, gegen die sich der Besucher nicht „wehren" kann - allenfalls über den Browser oder den Task-Manager.) (LG Düsseldorf, 2a Ol 86/02)
• Abbildungen müssen stimmen
Bei Internetauktionen müssen Beschreibung und Abbildung des zu versteigernden Artikels der Realität entsprechen. Weicht der Zustand der „echten" Ware zu sehr von der im Netz abgebildeten ab, so kann der Vertrag rückgängig gemacht werden, weil sonst wesentliche Bestandteile der Vereinbarung nicht eingehalten würden. (Landgericht Trier, 1 S 21/03)
• Bestätigung heißt angenommen
Wer im Internet Ware anbietet (hier einen Projektor), der kann die Lieferung nicht mit der Begründung ablehnen, er habe irrtümlich einen wesentlich zu niedrigen Preis genannt und sei nicht verpflichtet, den Gegenstand zu dieser Kondition abzugeben - wenn er dem Interessenten unmittelbar nach Eingang dessen Kaufangebots mittels einer automatisierten Antwortfunktion („Auto-Replay") bestätigt hatte, der Auftrag werde „bald ausgeführt". (Landqericht Köln, 9 S 289/02)
• Suchmaschine darf Öffentliches finden
Der Verleger der Presseerzeugnisse „Handelsblatt" und „DM" darf es dem Betreiber einer Internet-Suchmaschine (hier: „Paperboy") nicht verbieten, tagesaktuelle Artikel der Zeitungen aufzustöbern und - falls sich Internet- Surfer für eine der Veröffentlichungen interessieren - diese auch aufzurufen. Das Urheberrecht wird nicht verletzt, wenn die Artikel „ohnehin im Internet stehen" und ohne Schutzvorrichtung angeklickt werden können, -cf-
Nr. 26/2005
Dipl.-Kfm.
Andreas Burgfeld
Steuerberater
Bahnhofsplatz 1-3 • 56410 Montabaur Tel. (02602) 1003-0 ■ Fax (02602) 100320
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