Wochenblatt VG Montabaur
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Thomas Gfrörer Joachim Gläser Matthias Meinhardt Ines Gläser Irem Jung
www.ihr-anwalt.com
MartinQuirmbach
quirmbach@ihr-anwalt.com
Tätigkeitsschwerpunkt:
Arzthaftungsrecht
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner Konrad-Adenauer-Str. 2a 56414 Wallmerod Tel.: 0 64 35 / 96 40-0 Fax: 0 64 35 / 96 40-24
In enger Kooperation mit:
SOI IÄT
Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät Zacher & Leyendecker Schloßwiesenstr. 4 56457 Westerburg www.ihre-steuerberater.net
Ruslsndseinlagen
Ab dem 1.7.2005 fällt in den meisten Ländern der Europäischen Union das Bankgeheimnis für Konten von EU-Ausländern. Zinserträge deutscher Anleger werden dann automatisch über Kontroll- mitteilungen an das Bundesamt für Finanzen gemeldet. Ausnahmen bestehen für Luxemburg, Österreich, Belgien und die
Schweiz. Diese Länder leiten die Daten nicht automatisch weiter, erheben aber eine pauschale Quellensteuer von 15 % (ab 1.1.2008: 20%, ab 1.1.2011: 35%). Wichtig: Stammen die Zinsen aus Anleihen, die vor dem 1.3.2001 emittiert wurden, keine Quellensteuer an. -cf-
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Ihr gutes Recht im Urlaub
• Flug mit Mängeln
Wer eine Flugreise bucht, die an Ort und Stelle erhebliche Mängel aufweist, der kann seinen Reisepreis (hier: um 50%) mindern. Da der Hin- und Rückflug „Mittel zum Zweck" ist, sind die auf den Flug entfallenden Kosten in gleichem Umfang (hier also um ebenfalls 50 %) zu reduzieren. (Oberlandesgericht Celle, 11 U 337/01)
• Wo nichts anderes ist... Sind alle Standardzimmer eines Großstadthotels (hier: in New York) nur 8,5 Quadratmeter groß (was hier vom Amtsgericht Bad Homburg für die gebuchte Kategorie „NNN+" als zu klein - und damit als Reisemangel - gewertet wurde), so hat der Reisende auch dann Anspruch auf eine (hier: 20-%ige) Reisepreisminderung, wenn die Reiseleitung nicht um Hilfe angegangen wurde; sie hätte ohnehin nichts ändern können. (AZ: 2 C 832/02-15)
• Ansprüche bitte schriftlich Wer von einem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung verlangt, der muss seine Ansprüche spätestens einen Monat nach Rückkehr aus dem Urlaub schriftlich geltend gemacht haben. Eine vorherige Reklamation per Fax (hier schon während des Urlaubs vorgenommen) genügt nicht, wenn der Veranstalter behauptet, das Fax nicht erhalten zu haben und ein gegenteiliger Beweis nicht gelingt. (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 16 U 233/01)
• Esel beißt
Ein Reiseveranstalter muss nicht wegen (hier behaupteter) Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Schadenersatz leisten, wenn ein fast zehnjähriger Junge in Tunesien in einer als kinderfreundlich bezeichneten Anlage von einem abseits angepflockten Esel gebissen wird. (Hier wurde mit
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berücksichtigt, dass der Jungi Begleitung seines jüngeren Brud* das Tier möglicherweiäS^gäig nit wer und somit „zum Biss veranlass ,mte ^
hatte.) (Oberlandesgericht Cel 11 U 70/02)
• Tickethändler durchgi brannt...
Hat ein Reisebüro bei der Beo™ beitung eines stornierten FlugeseÄ rn °^! C nen Tickethändler eingeschal™^ 56 " und überweist die Fluggesellsd das Geld für das Stornoticket den Händler, so muss das Reis büro für einen Schaden aufkoi men, der dem Fluggast daduri entstanden ist, dass der Tiefe Verkäufer mit dem Geld „durd
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• Zehn Stunden sind ein Ti
Wird der Rückflug einer sii bentägigen Urlaubsreise von auf 5 Uhr vorgezogen und aul dem der Landeflughafen verl (hier: von Nürnberg nach Mii chen), so rechtfertigt dies eil Minderung des Reisepreises fcri nen Tag. Eine zehnstündige Zeitverschiebung muss ein Ui ber „auch im Zeitalter des sentourismus" nicht entschi gungslos hinnehmen. (Ami rieht Düsseldorf, 30 C14061/Dffi ihr lm|
* Zu niedriger Scheck U sehne Hat ein Urlauber Reisemängel berei klamiert, so kann er den daroi|§Sig gel hin vom Reiseveranstalter zttfpty untei sandten Scheck zurückschidff 8 Werste« wenn er den Betrag für zu oif rig hält. Gewinnt er die ansd ßende Klage, so muss das Rf unternehmen auch auf den trag Verzugszinsen zahlen ,^ 1 per Scheck bereits angeboten te. Der Kunde wäre mit der lösung das Risiko eingegai keinen höheren Nachlass rn* aushandeln zu können, landesgericht Celle, 11 U33 y
-cf-

