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Wochenblatt VG Montabaur

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WALTE

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Thomas Gfrörer Joachim Gläser Matthias Meinhardt Ines Gläser Irem Jung

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MartinQuirmbach

quirmbach@ihr-anwalt.com

Tätigkeitsschwerpunkt:

Arzthaftungsrecht

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner Konrad-Adenauer-Str. 2a 56414 Wallmerod Tel.: 0 64 35 / 96 40-0 Fax: 0 64 35 / 96 40-24

In enger Kooperation mit:

SOI IÄT

Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät Zacher & Leyendecker Schloßwiesenstr. 4 56457 Westerburg www.ihre-steuerberater.net

Ruslsndseinlagen

Ab dem 1.7.2005 fällt in den mei­sten Ländern der Europäischen Union das Bankgeheimnis für Kon­ten von EU-Ausländern. Zinser­träge deutscher Anleger werden dann automatisch über Kontroll- mitteilungen an das Bundesamt für Finanzen gemeldet. Ausnah­men bestehen für Luxemburg, Österreich, Belgien und die

Schweiz. Diese Länder leiten die Daten nicht automatisch weiter, er­heben aber eine pauschale Quel­lensteuer von 15 % (ab 1.1.2008: 20%, ab 1.1.2011: 35%). Wichtig: Stammen die Zinsen aus Anleihen, die vor dem 1.3.2001 emittiert wurden, keine Quellensteuer an. -cf-

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Ihr gutes Recht im Urlaub

• Flug mit Mängeln

Wer eine Flugreise bucht, die an Ort und Stelle erhebliche Mängel aufweist, der kann seinen Reise­preis (hier: um 50%) mindern. Da der Hin- und Rückflug „Mittel zum Zweck" ist, sind die auf den Flug entfallenden Kosten in gleichem Umfang (hier also um ebenfalls 50 %) zu reduzieren. (Oberlandes­gericht Celle, 11 U 337/01)

• Wo nichts anderes ist... Sind alle Standardzimmer eines Großstadthotels (hier: in New York) nur 8,5 Quadratmeter groß (was hier vom Amtsgericht Bad Homburg für die gebuchte Kate­gorie „NNN+" als zu klein - und damit als Reisemangel - gewer­tet wurde), so hat der Reisende auch dann Anspruch auf eine (hier: 20-%ige) Reisepreisminde­rung, wenn die Reiseleitung nicht um Hilfe angegangen wurde; sie hätte ohnehin nichts ändern kön­nen. (AZ: 2 C 832/02-15)

• Ansprüche bitte schriftlich Wer von einem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung ver­langt, der muss seine Ansprüche spätestens einen Monat nach Rück­kehr aus dem Urlaub schriftlich gel­tend gemacht haben. Eine vorhe­rige Reklamation per Fax (hier schon während des Urlaubs vor­genommen) genügt nicht, wenn der Veranstalter behauptet, das Fax nicht erhalten zu haben und ein gegenteiliger Beweis nicht ge­lingt. (Oberlandesgericht Frank­furt am Main, 16 U 233/01)

• Esel beißt

Ein Reiseveranstalter muss nicht wegen (hier behaupteter) Verlet­zung der Verkehrssicherungs­pflicht Schadenersatz leisten, wenn ein fast zehnjähriger Junge in Tu­nesien in einer als kinderfreund­lich bezeichneten Anlage von ei­nem abseits angepflockten Esel gebissen wird. (Hier wurde mit

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berücksichtigt, dass der Jungi Begleitung seines jüngeren Brud* das Tier möglicherweiäS^gäig nit wer und somit „zum Biss veranlass ,mte ^

hatte.) (Oberlandesgericht Cel 11 U 70/02)

• Tickethändler durchgi brannt...

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• Zehn Stunden sind ein Ti

Wird der Rückflug einer sii bentägigen Urlaubsreise von auf 5 Uhr vorgezogen und aul dem der Landeflughafen verl (hier: von Nürnberg nach Mii chen), so rechtfertigt dies eil Minderung des Reisepreises fcri nen Tag. Eine zehnstündige Zeitverschiebung muss ein Ui ber „auch im Zeitalter des sentourismus" nicht entschi gungslos hinnehmen. (Ami rieht Düsseldorf, 30 C14061/Dffi ihr lm|

* Zu niedriger Scheck U sehne Hat ein Urlauber Reisemängel berei klamiert, so kann er den daroi|§Sig gel hin vom Reiseveranstalter zttfpty untei sandten Scheck zurückschidff 8 Werste« wenn er den Betrag für zu oif rig hält. Gewinnt er die ansd ßende Klage, so muss das Rf unternehmen auch auf den trag Verzugszinsen zahlen ,^ 1 per Scheck bereits angeboten te. Der Kunde wäre mit der lösung das Risiko eingegai keinen höheren Nachlass rn* aushandeln zu können, landesgericht Celle, 11 U33 y

-cf-