Wochenblatt VG Montabaur
41
Nr. 26/2005
nicht oh,
les 6r\ve h
iet er Mev.l
,ser &ge[
® mitarbeJ
^ Jahr J
hr0 n Uhl ne PinanJ.!
3 auf eine! ® s seideJ 'den. Udfl Rechnunjl
5TEINEBHCH
• Baustoffe • Holz • Fliesen
• Tapeten • Farben • Maschinen
Tapeten rasch*
qr nßer Auswahl Kollektion o^Tas : io" 6 • Sanitär • Elektro • Werkzeuge ^
"hulkinder
lemaVer.
h, iitoQ Personal ebenso selbstverständlich wie das kinder- bzw. Ponrlnerechte Programm vor Ort. Für alle Freizeiten gilt: mit Vollver- ^oniina Hin- und Rückfahrt im modernen Reisebus, Programmgestal- / Gruppen-Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung und Betreuung. Freizeiten und Informationen zu erhalten bei: DRK Bezirksver- Rheinhessen-Pfalz. Grainstr. 2, 67434 Neustadt/Weinstr., Tel: 6321-8608410; E-Mail: info@drk-rhp.de oder im Internet unter: www.jrk-
ip.de
Qki-Club Horressen hat Qualitätssiegel l Sport pro Gesundheit“
P vom Landessportbund Rheinland-Pfalz und der Landesärztekammer “Rheinland-Pfalz wurde dem Ski-Club Horressen 1984 e.V. und der Jbungsleiterin Miriam Malsbenden (4.v.links) das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“ verliehen.
r unter d» Anschlie- \ und beka-
izeibeam- irradüber- mit ihrem
ilten ihrer
PI Monfr r
• : A
, *•
**
T^- Jl
[Der Ski-Club führte mit den Instruktoren Miriam Malsbenden und Dirk [Steuler einen Nordic-Walking Kurs über 10 mal 90 Minuten durch.
[33 Teilnehmer lernten mit sehr viel Spaß, wie man sich mit Stöcken ■gesund bewegt.
■Am letzten Übungsabend wurde jedem Teilnehmer im Rahmen einer klei- Inen Feier eine entsprechende Urkunde überreicht.
|Nähere Informationen unter www.ski-club-horressen.de
sben eifti jenturför I -unddtel n 27. bisj ieinland-1 i. HauptT irttagsim j jorientie-1 ren Intel-f
jie Nord-1
- Anzeige -
Amtsgericht Koblenz gibt EVM Recht
Klage abgewiesen: Gaspreis-Erhöhung war gerechtfertigt
Koblenz - Das Amtsgericht Koblenz hat jetzt die Klage eines Kunden der Energieversorgung Mittelrhein GmbH (EVM) abgewiesen, der gegen deren Gaspreiserhöhung vom 1. Dezember 2004 Widerspruch eingelegt hatte. Die Tariferhöhung war gerechtfertigt, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Eine Berufung ist nicht zugelassen.
Dem Aufruf der Verbraucherorganisation, nach § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen wegen Unbilligkeit einzulegen, sind auch einige Kunden der EVM gefolgt. Das Amtsgericht Koblenz ist nach Prüfung des Sachverhalts und der Belege zu dem Urteil gekommen, dass die Tariferhöhung in dem vorgenommenen Umfang statthaft gewesen sei. Auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten hat das Gericht keine Bedenken geäußert. Dieses Urteil ist von anderen Kunden, die ebenfalls widersprochen haben, mit Spannung erwartet worden: Sobald ihre Jahresrechnung fällig ist, müssen sie entscheiden, ob sie zahlen oder es auf eine Klage ankommen lassen.
Die EVM zählt bundesweit zu den preisgünstigen Gasversorgem; ihre Tarife wurden bei der Prüfung durch die Landeskartellbehör- e Frühjahr 2005 nicht beanstandet. Auch hat sie ihre Kunden
umfassend über die Hintergründe der Gaspreisentwicklung informiert.
Gerhard
Zeiler
t 9.5.2005
Es gibt Menschen, die durch nichts zu ersetzen sind.
Es fehlen die Worte, wenn dieser Mensch seinen letzten Weg geht.
Es ist wohltuend, wenn man von der Familie, den Freunden, Bekannten und Nachbarn so liebevoll in der Trauer begleitet wird.
Es gibt uns Trost, dass er in seinem Leben so viel Freundschaft und Zuneigung fand.
Brigitte Zeiler und Kinder
Holler, im Juni 2005
»Dem Leben einen würdigen Abschluß geben »
Beerdigungsinstitut
THOMAS KESPE
o 0 2602/9 04 11
MONTABAUR
Margeritenstr. 2
Priv.: Elbestr. 11 w 9 02 85
c\-u.Cr£\, mit
Opel Corsa 1,0 12 V, rot, Edit. 100,40 kW, EZ 8/99, TÜV 8/2006,1. Hd., 973 cm 3 , Radio, Glasdach, Alus/Reifen 165er, km 14Tsd, VB 6.850,- in MT: 01 70/4 15 69 21
Familienanzeigen
✓ Geburt
✓ Taufe
✓ Kommunion / Konfirmation
✓ Verlobung
✓ Hochzeit
✓ Silber-, Gold-, Diamanthochzeit
✓ Geburtstag
✓ Traueranzeigen
✓ ... oder einfach nur mal „Hallo" sagen
Sie haben den Anlaß,
wir den Musterkatalog.
WIRUMS UMS« (LQNUS WQWQCM
Telefon 0 2624/911-0 Telefax 0 2624/911-115

