Wochenblatt VG Montabaur
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Bestände, die im vorangegangenen Veranlagungszeitraum von einer Bestandskeulung betroffen waren, unterliegen der Pf llr ®9 s ' pflicht mit der Anzahl der Tiere der getöteten Art, die der ° es ‘^ n im Zeitpunkt der Tötungsanordnung aufwies, es sei denn, die rla - tung der von der Tötungsanordnung erfassten Tierart wurde vollständig aufgegeben.
Gemäß § 69 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes i.d.F. vom 20.12.1995 (BGBl. I S. 2038), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.1997 (BGBl. I S. 3224) i.V. mit § 4 Abs. 2 bis 4 der Beitragssatzung entfällt der Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse, wenn der Tierbesitzer einen Tierbestand nicht angibt oder eine zu geringe Tierzähl angibt, seiner Meldepflicht nicht nachkommt oder seine Beitragspflicht nicht erfüllt.
Für das Haushaltsjahr 2001 gelten folgende Beitragssätze:
1. Pferde unabhängig von der Bestandsgröße.7,50 DM je Tier
2. Rinder für das
a) 1. bis 50. Tier.4.20 DM je Tier
b) 51. bis 200. Tier.5,20 DM je Tier
c) 201. und jedes weitere Tier.5,70 DM je Tier
3. Schweine für das
a) 1. bis 200. Tier.2,60 DM je Tier
b) 201. bis 400. Tier.4,70 DM je Tier
c) 401. bis 600. Tier.5,10 DM je Tier
d) 601. und jedes weitere Tier.5.50 DM je Tier
4. Schafe unabhängig von der Bestandsgröße
für über ein Jahr alte Tiere.2,50 DM je Tier
5. Bienenvölker
je Bienenvolk.0,00 DM
6 . Mindestbeitrag
Ergibt die Veranlagung eines Tierbesitzers für seine beitragspflichtigen Tiere einen Betrag, der unter 10,00 DM liegt, so ist anstelle des errech- neten Betrages ein Mindestbeitrag zu erheben von 10,00 DM.
Bekanntmachung
I. Rückgabe der Lohnsteuerbelege 1999 an das Finanzamt
Alle für das Kalenderjahr 1999 ausgestellten Lohnsteuerbelege (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen) sind nach § 41 b Abs. 1 EStG und den Vereinbarungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Ablauf des Kalenderjahres 2000 dem Finanzamt zu übergeben; dies betrifft auch die Lohnsteuerkarten, die nicht für eine Veranlagung benötigt werden, die für 1999 keine Eintragungen enthalten und in die bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist.
Die Lohnsteuerkarten/-belege sind ein wichtiger Faktor zur Ermittlung des Verteilerschlüssels, nach dem jede Gemeinde den ihr zustehenden Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer erhält. Jede fehlende Lohnsteuerkarte mindert die Steuereinnahmen der betreffenden Wohnsitzgemeinde und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus. Darüber hinaus dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte auch der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteile an der Lohnsteuer. Auch hierbei gilt, dass jede nicht zurückgegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen des Wohnsitzlandes mindert.
Arbeitgeber haben die Lohnsteuerbelege 1999, soweit sie diese nicht an die Arbeitnehmer ausgehändigt haben, bis zum 31.12.2000 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen. Arbeitnehmer, die im Besitz der Lohnsteuerkarte sind und die diese nicht mehr für die Einkommensteuererklärung 1999 brauchen, haben die Lohnsteuerkarte ebenfalls bis zum 31.12.2000 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk die Gemeinde liegt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
II. Ablauf der Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 1998
Die zweijährige Antragsfrist für die Einkommensteuerveranlagung 1998 (Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) läuft zum 31.12.2000 ab. Eine Verlängerung dieser Antragsfrist ist gesetzlich ausgeschlossen. Es wird daher empfohlen, Anträge auf Einkommensteuerveranlagung (insbesondere zur Rückerstattung von zuviel gezahlter Lohnsteuer) noch rechtzeitig bis zum 31.12.2000 bei den zuständigen Wohnsitzfinanzämtern zu stellen. Antragsvordrucke sind dort erhältlich. Sie können auch von der Homepage der OFD Koblenz - Besitz und Verkehrssteuerabteilung (http://www.fin-rlp.de) in der Rubrik „Service” unter „Vordrucke der Oberfinanzdirektion Koblenz” heruntergeladen werden. ”
III. Steuerfreistellung von 630-DM-Arbeitsverhältnissen für 2001
Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung des Arbeitslohns aus einer geringfügigen Beschäftigung erfüllen, müssen für das Kalenderjahr 2001 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eine neue Freistellungsbescheinigung beantragen. Antragsvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich. Sie können auch von der Homepage der ÖFD Koblenz heruntergeladen werden (Internetadresse siehe unter II.).
Oberfinanzdirektion Koblenz
Nr.
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Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur oder Postfach 12(>2, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12oniih
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uh
.02602/126-o
Zentrale Tel.-Nr. des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchnoha j
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durS
Freitag.8.00 bis 12^0 S
Tel.-Nr.02602/126 13 ,
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne
(Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und . 14 -00 bis 16*00 Uh
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uh
Zimmer 220. Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag.8.00 bis 11 .30 Uhr
Tel.-Nr.,.02602/126-33?
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer-Platz benutzen e-mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.montabaur.de
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Personenstandsmeldungen des Monats November 2000 in der Verbandsgemeinde Montabaur
Geburten
Jonas Langer, 56412 Girod, Ringstraße 24 Ron Imeri, 56410 Montabaur, Judengasse 33 Kadir Türkes Alakent, 56412 Boden, Hauptstraße 29 Sina Hannappel, 56412 Girod, Kapellenweg 11 Luca Philipp Kaulbach, 56410 Montabaur, Schillerstraße 4 Lara Schaaf, 56412 Großholbach, Hauptstraße 2 Dana Rabea Maria Görg, 56410 Montabaur, Asterstraße 10 Peter Louis Zeitz, 56335 Neuhäusel, Im Windegut 18 Jo-Ann Huckels, 56410 Montabaur, Jupiterstraße 7a Astrid Gläßer, 56410 Montabaur, Mühlenweg 13 Anastasia Miller, 56412 Horbach, Schulstraße 1 Jasmin Shabani, 56410 Montabaur, Saarstraße 13 Olivia Katharine Stuck, 56410 Montabaur, Westerwaldstraße 58 (im Oktober 2000)
Felix Michael Stuck, 56410 Montabaur, Westerwaldstraße 58 (im Oktober 2000)
Eheschließungen
Robert Grauer und Martina Gehrig, 56410 Montabaur, Baumbacher Straße 71
Armin Hübinger und Anja Weber, 56412 Heiligenroth, Rheinstraße 15 Wolfgang Hoffmann und Claudia Struth, 56337 Eitelborn, Am Wäldchen 16 Dirk Höller und Ulrike Doell, 56412 Girod, Kirchstraße 4 Heinz Georg Kötter und Barbara Anna Meuer geb. Ferdinand, 56412 Stahlhofen, Kirchstraße
Hans-Joachim Langsdorf und Monika Hoffmann, 56410 Montabaur, Fürstenweg 16
Frank Lahmer und Henrike Fries, 56410 Montabaur, Hohe Straße 46 Rasim Abazi und Shukrije Ahmeti, 56410 Montabaur, Steinweg 26 A
Sterbefälle
Johann Bohnet, 56410 Montabaur, Jahnstraße 33 Anna Schneider, 56412 Horbach, Igantius-Lötschert-Haus Dr. Werner Hübinger, 56412 Niederelbert, Ringstraße 14 Gertrud Arenz geb. Steenbock, 50412 Horbach, Ignatius-Lötschert-Haus Hugo Ferdinand, 56412 Holler, Mittelstraße 2 „*
Maria Görg geb. Wagner, 56412 Horbach, Iganatius-Lötschert-Haus Paul Scheloske, 56412 Daubach, Bergstraße 10 Josef Schönberg, 56412 Oberelbert, Hauptstraße 10 August Pehl, 56412 Holler, Niederelberter Str. 13 Rosa Maria Heibel geb. Wursthorn, 56410 Montabaur, Hinterer Rebstock U Dr. Walter Braunewell, 56412 Daubach, Eulenstraße 7 Christina Hesse geb. Gerlach, 56412 Ruppach-Goldhausen, St. Barbara-Straße 6
Otto Quiring geb. Hintze, 56412 Horbach, Ignatius-Lötschert-Haus Joachim Nugel, 56412 Stahlhofen, Brunnenstraße 14 Georg Faust, 56412 Boden, Gartenstraße 3 -
Gerda Pforte geb. Bleschnig, 56410 Montabaur, Fritz-Bluhm-Straße / Albert Labonte, 56337 Eitelborn, Im Gehege 1 Kurt Heinz, 56410 Montabaur, Tiergartenstraße 15 Edith Zenner geb. Fitzthum, 56412 Niederelbert, Ringstraße 8 Anna Elisabeth Sabel geb. Becker, 56410 Montabaur, Dillstraße 1 Josef Arnold Butzbach, 56412 Heiligenroth, Moselstraße 31
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