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Wochenblatt VG Montabaur

Weiterhin wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf flir

Begründung und den textlichen sowie zeichnerischen Fes , q A MQ | P . die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. O rt ua( jJP au nt7lim o r hpn gung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekan mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Aus g g vorgetragen werden können. . T ..

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, le ra

ner öffentlicher Relanoe von der Offenlaqe zu unterrichten.

Sammlung

für Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge

Die diesjährige Haus- und Straßensammlung zugunsten des Volksbun­des Deutsche Kriegsgräberfürsorge hat in unserer Gemeinde einen Be rag von 623,09 DM erbracht. Allen Spendern sei herzlich gedankt.

Ein besonderer Dank gilt Gerhard Sanner und Winfried Wilhelmi, die die Sammlung durchgeführt haben.

Manfred Henkes. /. Ortsbeigeordneter

MGVCacilia Horbach e.V.

Am Freitag, 08.12.2000. beginnt die Probe für alle Sänger um 18.30 Uhr.

An alle Vorstandsmitglieder

Unsere nächste Vorstandssitzung findet am Dienstag. 12.12.2000. um 19.00 Uhr im GasthausZum Grünen Baum statt.

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Kapellenstraße 5

donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung. Kapellenstr. 5.06439/901784

Fax.06439/901807

Telefon Ortsbürgermeister

(dienstlich und privat).06439/901784

Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128

Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439 1466

Vermietung Grillhütte.06439/7414

Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung der Ortsgemeinde Hübingen

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 23.11.2000

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 14.11.2000 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3.5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hier­mit öffentlich bekanntgemacht wird.

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsge­bührensatzung) vom 26.09.1988 wird wie folgt geändert:

§ 2 - Höhe der Gebühren erhält folgende Fassung:

DM Euro

1. Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1 in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr. 280,00 143 16

1.1.2 Verstorbene nach

Vollendung des 5. Lebensjahres. j-\ 0,00 363 01

1.2 in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 710,00 363 01

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 in Reihen-oder Wahlgrabstätten.210,00 107 37

1.3.2 in Reihen oder Wahlgrabstätten,

in denen bereits Erdbestattete ruhen. 150,00 76 69

I. 4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beur­kundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten bei gesetzt werden. 15 0, 00 76 69

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen '

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unte nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von de Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten.

22

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder U

11. Feb fl

150,00

ien werde.

235,19t

25,58

382,1j

die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten

I Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

II für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

und anmeldepflichtige Totgeburten.90,00

1.2 für Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 460,00

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte

in Urnen-Grabfeldern.140,00

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten für jede Urne. sqqo

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und

jede weitere Wahlgrabstätte. 750,00

2.2 als Urnen-Erdgrabstatte

in Urnen-Grabfeldern. 220,00

2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten für Erdbestattungen, für jede Urne.70,00

3. Verlängerung des Nutzungsrechtes

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften derSst zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühiwi bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben

§ 2 - In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachunginto 56412 Hubingen. 23.11.2000 w//fr, ec /!

Ortsgemeinde Hübingen Ortsbürgermeister

Hinweis *

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOI in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomm» sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

j2. Febri Möhnens 23, Febn

21 , Febri

35,7s!

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

Ijahresha

17, März Jafiresha 23, März

Ijahresha 25 , März iLandtags Ikreises

März

Ijahresha

April

iKonzertb

April

ISaisonen 30, April Maifeier, 20. Mai 2 Wettstreii Juni Janzinc ^Heimatve 03, Juni Buchfink» - Tennisve 10. Juni Wahl des 10. Juni Besuch d 23. u. 24,

vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschlussbean-|

10. Juni,

standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrai- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- verhaltes. der die Verletzung begründen soll, geltend macht, Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kan» auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56412 Hübingen. 23.11.2000 (Siegel) IW

Ortsbürgermeistet

(Sommert

Verzinkes Geländer abzugeben

Bei der Erweiterung der Buchfinkenhalle sind ca, 2,50 m verzinktes Außen­geländer mit geschmiedeten Stäben und Handlauf angefallen, die nicht mehr benötigt werden und kostenlos abgegeben werden können. Inter­esse? Telefon 901784.

Noll, Ortsbürgetmeislet

Hübinger 18. bis 2 Hübinger

Augi

gen, Vert 26. ü. 29 Jugendzr 30. Juli Ferienspi der Buch u. 05

Feste, Feiern und Veranstaltungen im Jahr 2001

Die Terminplanung unserer Ortsvereine für das kommende Jahr steht. Eine Vielzahl interessanter Feste, Feiern und Veranstaltungen verspre­chen ein abwechslungsreiches kulturelles Jahr. Sportliche Aktivitäten ste­hen ebenso wie Musik Tanz .Gesang und Theater auf dem Jahrespf gramm 2001.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeistet

Veranstaltungen zum Jahresende

10. Dezember 2000

Nikolausfeier für die Kinder in der Buchfinkenlandhalle Gymnastikverei u. Ortsgemeinde Hübingen

10. Dezember 2000 .

Weihnachtsfeier der Buchfinkensenioren im Pfarrheim in Gackenbac

17. Dezember 2000 h jn(l <

Weihnachtssingen u. Weihnachtsmarkt am Dorfbrunnen MGV f° Hübingen

Veranstaltungen im neuen Jahr 20. Januar 2001

Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Hübingen

27. Januar 2001

Jahreshauptversammlung, Freizeitmannschaft Hübingen

28. Januar 2001

Winterwanderung, Tennisverein Hübingen

iHübinger :01,Septi Tagesau: 08. u. 09 Ausflug c 23. Septi j Endspiel, j 20- Okto Herbstkc (Alternati 01. Nove feker-Ti 1 00- Nove ! St.-Martii »10. Nove lEröffnun. K 30. Nove jf l^aterv 11 Onkenlar I 05, Deze l Nikolaus ; Ur| d Orts