Wochenblatt VG Montabaur
Weiterhin wurde beschlossen, den Bebauungsplanentwurf flir
Begründung und den textlichen sowie zeichnerischen Fes , q A MQ | P . die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. O rt ua( jJP au nt7lim o r hpn gung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekan mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Aus g g vorgetragen werden können. . T ..
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, le ra
ner öffentlicher Relanoe von der Offenlaqe zu unterrichten.
Sammlung
für Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Die diesjährige Haus- und Straßensammlung zugunsten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge hat in unserer Gemeinde einen Be rag von 623,09 DM erbracht. Allen Spendern sei herzlich gedankt.
Ein besonderer Dank gilt Gerhard Sanner und Winfried Wilhelmi, die die Sammlung durchgeführt haben.
Manfred Henkes. /. Ortsbeigeordneter
MGV “Cacilia” Horbach e.V.
Am Freitag, 08.12.2000. beginnt die Probe für alle Sänger um 18.30 Uhr.
An alle Vorstandsmitglieder
Unsere nächste Vorstandssitzung findet am Dienstag. 12.12.2000. um 19.00 Uhr im Gasthaus “Zum Grünen Baum“ statt.
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung. Kapellenstr. 5.06439/901784
Fax.06439/901807
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/901784
Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/6128
Vermietung Buchfinkenlandhalle.06439 1466
Vermietung Grillhütte.06439/7414
Öffentliche Bekanntmachung
2. Satzung der Ortsgemeinde Hübingen
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 23.11.2000
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 14.11.2000 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3.5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 26.09.1988 wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren erhält folgende Fassung:
DM Euro
1. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1 in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr. 280,00 143 16
1.1.2 Verstorbene nach
Vollendung des 5. Lebensjahres. j-\ 0,00 363 01
1.2 in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres. 710,00 363 01
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 in Reihen-oder Wahlgrabstätten.210,00 107 37
1.3.2 in Reihen oder Wahlgrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen. 150,00 76 69
I. 4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten bei gesetzt werden. 15 0, 00 76 69
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen '
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unte nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von de Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten.
22
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder U
11. Feb fl
150,00
ien werde.
235,19t
25,58
382,1j
die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
I Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
II für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
und anmeldepflichtige Totgeburten.90,00
1.2 für Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres. 460,00
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte
in Urnen-Grabfeldern.140,00
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits
belegten Grabstätten für jede Urne. sqqo
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und
jede weitere Wahlgrabstätte. 750,00
2.2 als Urnen-Erdgrabstatte
in Urnen-Grabfeldern. 220,00
2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits
belegten Grabstätten für Erdbestattungen, für jede Urne.70,00
3. Verlängerung des Nutzungsrechtes
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften derSst zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühiwi bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben
§ 2 - In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachunginto 56412 Hubingen. 23.11.2000 w//fr, ec /!
Ortsgemeinde Hübingen Ortsbürgermeister
Hinweis *
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOI in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekomm» sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
j2. Febri Möhnens 23, Febn
21 , Febri
35,7s!
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
Ijahresha
17, März Jafiresha 23, März
Ijahresha 25 , März iLandtags Ikreises
März
Ijahresha
April
iKonzertb
April
ISaisonen 30, April Maifeier, 20. Mai 2 Wettstreii Juni Janzinc ^Heimatve 03, Juni Buchfink» - Tennisve 10. Juni Wahl des 10. Juni Besuch d 23. u. 24,
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschlussbean-|
10. Juni,
standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrai- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach- verhaltes. der die Verletzung begründen soll, geltend macht, Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kan» auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Hübingen. 23.11.2000 (Siegel) IW
Ortsbürgermeistet
(Sommert
Verzinkes Geländer abzugeben
Bei der Erweiterung der Buchfinkenhalle sind ca, 2,50 m verzinktes Außengeländer mit geschmiedeten Stäben und Handlauf angefallen, die nicht mehr benötigt werden und kostenlos abgegeben werden können. Interesse? Telefon 901784.
Noll, Ortsbürgetmeislet
Hübinger 18. bis 2 Hübinger
Augi
gen, Vert 26. ü. 29 Jugendzr 30. Juli Ferienspi der Buch u. 05
Feste, Feiern und Veranstaltungen im Jahr 2001
Die Terminplanung unserer Ortsvereine für das kommende Jahr steht. Eine Vielzahl interessanter Feste, Feiern und Veranstaltungen versprechen ein abwechslungsreiches kulturelles Jahr. Sportliche Aktivitäten stehen ebenso wie Musik Tanz .Gesang und Theater auf dem Jahrespf gramm 2001.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeistet
Veranstaltungen zum Jahresende
10. Dezember 2000
Nikolausfeier für die Kinder in der Buchfinkenlandhalle Gymnastikverei u. Ortsgemeinde Hübingen
10. Dezember 2000 .
Weihnachtsfeier der Buchfinkensenioren im Pfarrheim in Gackenbac
17. Dezember 2000 h jn(l <
Weihnachtssingen u. Weihnachtsmarkt am Dorfbrunnen MGV„ f° Hübingen
Veranstaltungen im neuen Jahr 20. Januar 2001
Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Hübingen
27. Januar 2001
Jahreshauptversammlung, Freizeitmannschaft Hübingen
28. Januar 2001
Winterwanderung, Tennisverein Hübingen
iHübinger :01,Septi Tagesau: 08. u. 09 Ausflug c 23. Septi j Endspiel, j 20- Okto Herbstkc (Alternati 01. Nove feker-Ti 1 00- Nove ! St.-Martii »10. Nove lEröffnun. K 30. Nove jf l^aterv 11 Onkenlar I 05, Deze l Nikolaus ; Ur| d Orts

