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Wochenblatt VG Montabaur
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Informieren Sie sich über die gemeinsamen Ziele und Ideen der Buchfin kenlandgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen.
Ulrich Weidenfeller, Gackenbach, Ortsbürgermeister Winfried Wilhelmi, Horbach, Ortsbürgermeister Wilfried Noll. Hübingen, Ortsbürgermeister
SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen
Weihnachtsfeier
Unsere Weihnachtsfeier findet am Samstag, 09.12.2000, ab 17.00 Uhr, im Gasthaus “Zum Grünen Baum” in Horbach, statt.
Weitere Informationen: Jörg Harle, Telefon: 0177/6265308.
Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland
Helfer- und Mitwirkenden-Party
Hiermit lädt der KHV-Vorstand noch einmal alle Helfer und Mitwirkenden der“KHV-Kappensitzungen 2000” am Samstag, 09.12.2000, ab 20.00 Uhr in den Saal des Gasthauses “Zum Grünen Baum" in Horbach recht herzlich ein. Für gute Live-Musik und für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Weitere Infos: Harald Dietz. Telefon: 06439/7983 oder Jörg Harle, Telefon: 0177/6265308.
Westerwaldverein - Zweigverein Buchfinkenland -
Der Mond ist Thema am 11.12.
Zu einem Vortrag "Vom richtigen Zeitpunkt - leben mit dem Mond' lädt der
Zweigverein Buchfinkeniand im Westerwaldverein am Montag. 11.12.. ein. Referentin um 19.30 Uhr irn Gasthaus Tannenhof in Gackenbach-Dies (Gelbachtal) ist Marion Schneider. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Infos beim Vorsitzenden Manfred Henkes. Tel./Fax: 06439/203.
Kindersegnung im Limburger Dom am 29.12.2000
Am Freitag. 29.12.2000.14.00 Uhr. lädt Bischof Franz Kamphaus die Kinder des Bistums mit ihren Familien zur Kindersegnung ein. Die Kindersegnung beginnt mit einem Wortgottesdienst. Im Anschluss erteilen Bischof Franz Kamphaus und Diözesanjugendpfarrer Wolfgang Pax den Kindern den Einzelsegen.
Um 13.00 Uhr besteht die Möglichkeit, an einer kindgemäß gestalteten Domführung teilzunehmen.
Außerdem kann in Hadamar die Krippenausstellung besucht werden. Sie ist geöffnet vom 28.12.2000 bis 14.01.2001, täglich in derzeit von 14.00 bis 18.00 Uhr. Silvester ist die Ausstellung geschlossen.
Jugendgottesdienst des Pfarreienverbandes Gackenbach-Holler-Stahlhofen
Die Jugendlichen aus dem Pfarreienverband sind herzlich zum Jugendgottesdienst am Samstag. 09.12.2000, um 18.00 Uhr, in die Pfarrkirche nach Gackenbach eingeladen. Der Gottesdienst steht unter dem Motto “Netz der Menschlichkeit”. Die Einladung gilt besonders für die Jugendlichen, die im Jahr 2001 zur Firmung anstehen.
Die Vorbereitungsgruppe des Jugendgottesdienstes trifft sich bereits um 16.30 Uhr in der Kirche in Gackenbach.
Ev. Kirchengemeinde Dörnberg
Für Mittwoch, 24.01.2001, ist eine Winterfahrt (Ganztagsfahrt) ins Sauerland nach Winterberg geplant. Anmeldung bei Hannelore Borst, Dies (Tel. 12 32), Irmgard Debusmann, Charlottenberg (Tel. 7843), Rudolf Scheid (Tel. 408), Elke Schmidt (Tel. 7592) und Pfr. Michael Brück (900821). Preis. 25,00 DM (Fahrtkosten und Spesen). Die Abfahrtzeiten und -orte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Jugendspielgemeinschaft
Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden
Im Rahmen der Hallenkreismeisterschaft um den Sparkassen-Cup nehmen unsere Mannschaften an folgenden Hallenturnieren teil:
C-I-Jugend: Samstag, 09.12.2000, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sporthalle 2 Montabaur
C-Il-Jugend: Samstag, 09.12.2000, Beginn: 9.30 Uhr, Spielort: Sporthalle 2 Montabaur
Spvgg. 1920 Horbach e.V.
Entscheidung um die Teilnahme an der Kreismeisterschaft
Unsere D-Junioren spielen am Samstag, 09.12.2000, ab 13.00 Uhr in Leuterod mit den Teams aus Ahrbach und Niederahr in einem Turnier um die Teilnahme an der Meisterschaft im Fußballkreis WesterwaldA/Vied Die Kinder freuen sich auf gute Spiele und viele Fans! SENIORENFUSSBALL Am Wochenende findet folgendes Spiel statt:
Samstag, 09.12.2000,14.30 Uhr: SV Niedererbach II - SG Horbach/Winden in Niedererbach (Kreispokal)
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
freitags.von 19.00 bis 20 nn.,.
im Gemeindehaus ^ u - 00 Uhr
Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat. 0R/WQ , nn(i
Gemeindehaus.
Öffentliche Bekanntmachung
2. Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren fii,H Friedhofs- und Bestattungswesen ( Friedhofsgebührensatzun \
vom 01.12.2000 91
Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzunn 23.11.2000 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland ph (G emO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der'S Abs. 3. 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (rä vom 04. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende SatzungbS sen. die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. ■
§1
Die Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofs®, bührensatzung) vom 13.05.1988 wird wie folgt geändert: 9
§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:
I. Bestattungsgebühren DM/Euro
1. Erdbeisetzungen
1.1 in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr.300,00/150,00
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.740,00/380,00
1.2 in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.740,00/380,00
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.240,00/130,00
1.3.2 in Reihen oder Wahlgrabstätten, in denen
bereits Erdbestattete ruhen -.190,00/100,00
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten
beigesetzt werden.170,00/90,00
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.150,00/80,00
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. Nutzungsgebühren-Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
anmeldepflichtige Totgeburten . 120,00/60,00
1.2 für Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.600,00/310,00
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in
Urnen-Grabfeldern ..'.160,00 / 80,00
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits
belegten Grabstätten für jede Urne.60,00/30,0
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und ..
jede weitere Wahlgrabstätte.850,00/440,uu
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte in nnn .
Urnen-Grabfeldern.250,00/130,00
2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits
belegten Grabstätten für Erdbestattungen, , .,*»
3. Verlängerung des Nutzungsrechtes , Sat .
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den V0 rsc hriften_ ®. n zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die u' bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes IN
§ 2 - In-Kraft-Treten in
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmac
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