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Wochenblatt VG Montabaur

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Informieren Sie sich über die gemeinsamen Ziele und Ideen der Buchfin kenlandgemeinden Gackenbach, Horbach und Hübingen.

Ulrich Weidenfeller, Gackenbach, Ortsbürgermeister Winfried Wilhelmi, Horbach, Ortsbürgermeister Wilfried Noll. Hübingen, Ortsbürgermeister

SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen

Weihnachtsfeier

Unsere Weihnachtsfeier findet am Samstag, 09.12.2000, ab 17.00 Uhr, im GasthausZum Grünen Baum in Horbach, statt.

Weitere Informationen: Jörg Harle, Telefon: 0177/6265308.

Kultur- und Heimatverein Buchfinkenland

Helfer- und Mitwirkenden-Party

Hiermit lädt der KHV-Vorstand noch einmal alle Helfer und Mitwirkenden derKHV-Kappensitzungen 2000 am Samstag, 09.12.2000, ab 20.00 Uhr in den Saal des GasthausesZum Grünen Baum" in Horbach recht herz­lich ein. Für gute Live-Musik und für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Weitere Infos: Harald Dietz. Telefon: 06439/7983 oder Jörg Harle, Tele­fon: 0177/6265308.

Westerwaldverein - Zweigverein Buchfinkenland -

Der Mond ist Thema am 11.12.

Zu einem Vortrag "Vom richtigen Zeitpunkt - leben mit dem Mond' lädt der

Zweigverein Buchfinkeniand im Westerwaldverein am Montag. 11.12.. ein. Referentin um 19.30 Uhr irn Gasthaus Tannenhof in Gackenbach-Dies (Gelbachtal) ist Marion Schneider. Auch Nichtmitglieder sind herzlich will­kommen.

Infos beim Vorsitzenden Manfred Henkes. Tel./Fax: 06439/203.

Kindersegnung im Limburger Dom am 29.12.2000

Am Freitag. 29.12.2000.14.00 Uhr. lädt Bischof Franz Kamphaus die Kin­der des Bistums mit ihren Familien zur Kindersegnung ein. Die Kinder­segnung beginnt mit einem Wortgottesdienst. Im Anschluss erteilen Bischof Franz Kamphaus und Diözesanjugendpfarrer Wolfgang Pax den Kindern den Einzelsegen.

Um 13.00 Uhr besteht die Möglichkeit, an einer kindgemäß gestalteten Domführung teilzunehmen.

Außerdem kann in Hadamar die Krippenausstellung besucht werden. Sie ist geöffnet vom 28.12.2000 bis 14.01.2001, täglich in derzeit von 14.00 bis 18.00 Uhr. Silvester ist die Ausstellung geschlossen.

Jugendgottesdienst des Pfarreienverbandes Gackenbach-Holler-Stahlhofen

Die Jugendlichen aus dem Pfarreienverband sind herzlich zum Jugend­gottesdienst am Samstag. 09.12.2000, um 18.00 Uhr, in die Pfarrkirche nach Gackenbach eingeladen. Der Gottesdienst steht unter dem Motto Netz der Menschlichkeit. Die Einladung gilt besonders für die Jugendli­chen, die im Jahr 2001 zur Firmung anstehen.

Die Vorbereitungsgruppe des Jugendgottesdienstes trifft sich bereits um 16.30 Uhr in der Kirche in Gackenbach.

Ev. Kirchengemeinde Dörnberg

Für Mittwoch, 24.01.2001, ist eine Winterfahrt (Ganztagsfahrt) ins Sau­erland nach Winterberg geplant. Anmeldung bei Hannelore Borst, Dies (Tel. 12 32), Irmgard Debusmann, Charlottenberg (Tel. 7843), Rudolf Scheid (Tel. 408), Elke Schmidt (Tel. 7592) und Pfr. Michael Brück (900821). Preis. 25,00 DM (Fahrtkosten und Spesen). Die Abfahrtzeiten und -orte werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Jugendspielgemeinschaft

Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden

Im Rahmen der Hallenkreismeisterschaft um den Sparkassen-Cup neh­men unsere Mannschaften an folgenden Hallenturnieren teil:

C-I-Jugend: Samstag, 09.12.2000, Beginn: 13.45 Uhr, Spielort: Sporthal­le 2 Montabaur

C-Il-Jugend: Samstag, 09.12.2000, Beginn: 9.30 Uhr, Spielort: Sporthal­le 2 Montabaur

Spvgg. 1920 Horbach e.V.

Entscheidung um die Teilnahme an der Kreismeisterschaft

Unsere D-Junioren spielen am Samstag, 09.12.2000, ab 13.00 Uhr in Leu­terod mit den Teams aus Ahrbach und Niederahr in einem Turnier um die Teilnahme an der Meisterschaft im Fußballkreis WesterwaldA/Vied Die Kinder freuen sich auf gute Spiele und viele Fans! SENIORENFUSSBALL Am Wochenende findet folgendes Spiel statt:

Samstag, 09.12.2000,14.30 Uhr: SV Niedererbach II - SG Horbach/Win­den in Niedererbach (Kreispokal)

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

freitags.von 19.00 bis 20 nn.,.

im Gemeindehaus ^ u - 00 Uhr

Rufnummer des Ortsbürgermeisters privat. 0R/WQ , nn(i

Gemeindehaus.

Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren fii,H Friedhofs- und Bestattungswesen ( Friedhofsgebührensatzun \

vom 01.12.2000 91

Der Ortsgemeinderat von Gackenbach hat in seiner Sitzunn 23.11.2000 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland ph (G emO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der'S Abs. 3. 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes ( vom 04. März 1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende SatzungbS sen. die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofs®, bührensatzung) vom 13.05.1988 wird wie folgt geändert: 9

§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:

I. Bestattungsgebühren DM/Euro

1. Erdbeisetzungen

1.1 in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr.300,00/150,00

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.740,00/380,00

1.2 in Wahlgrabstätten

1.2.1 Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.740,00/380,00

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.240,00/130,00

1.3.2 in Reihen oder Wahlgrabstätten, in denen

bereits Erdbestattete ruhen -.190,00/100,00

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten

beigesetzt werden.170,00/90,00

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unter­nehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.150,00/80,00

3. Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben. Nutzungsgebühren-Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und

anmeldepflichtige Totgeburten . 120,00/60,00

1.2 für Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.600,00/310,00

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in

Urnen-Grabfeldern ..'.160,00 / 80,00

1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten für jede Urne.60,00/30,0

2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten

2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und ..

jede weitere Wahlgrabstätte.850,00/440,uu

2.2 als Urnen-Erdgrabstätte in nnn .

Urnen-Grabfeldern.250,00/130,00

2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits

belegten Grabstätten für Erdbestattungen, , .,*»

3. Verlängerung des Nutzungsrechtes , Sat .

Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den V0 rsc hriften_ ®. n zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die u' bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes IN

§ 2 - In-Kraft-Treten in

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmac

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