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und Katzenbesitzer
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ichdler Verbandsgemeinde Montabaur
PJ irhe Ordnungsbehörde hat in letzter Zeit in verschiedenen Orts- ■ -Hen Auszüge bezüglich der neuen Gefahrenabwehrverordnung ^rhrhche Hunde” des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht und Pf Lp Anforderungen aufgelistet, unter denen ein Hund angeleint rnnmuß bzw. einen Maulkorb zu tragen hat.
*r Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bzw. in Sitzungen der t rJnossenschaften im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur M 9 ich die Anfragen bezüglich nicht angeleinter Hunde im Wald. Im Picht aehören Sie auch zu den Hundebesitzern, die mit Ihrem Hund Pden Wald gehen, um ihm da den Auslauf zu geben, den er benötigt.
IM S ist allerdings, wenn ihr Hund ein aufgeschrecktes Reh oder son- F Wild sieht und ihm hinterherläuft? Auch wenn Sie der Meinung l dass Ihr Hund so etwas “nie” tun würde, ereignen sich täglich sol- r Vorfälle in ganz Deutschland. Die Hunde hetzen z.T. das Wild und blche Verfolgungen enden nicht selten mit dem Reißen des Wildes.
R möchten Sie aus diesem Grund über diese Problematik und die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Abschusses von wildernden Hunden und Katzen durch den Jagdschutzberechtigten informieren. (Jagd- 1 tatzberechtigter ist der Jagdausübungsberechtigte, der Revierinhaber, ierbestätigte Jagdaufseher und der Forstbeamte, nicht jedoch der Jagd-
Jast).
Ber Jagdschutzberechtigte ist befugt, Hunde, die Wild aufsuchen
Veginnt damit, dass der Hund mit tiefer Nase im Revier nach Wild sucht Lendet mit dem Reißen) oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung (die Kontrollperson = z. B. Hundebesitzer hat die lontrolle über den Hund verloren, entweder weil der Hund nicht mehr it, der Hund außer Sichtweite ist oder die Kontrollperson abgelenkt |und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann) ihres Herren ange- froffen werden, zu töten. Dasselbe gilt für Katzen, die in einer Ent- mung von mehr als 200 m (gerade 200 m reichen nicht aus) vom nächsten Haus (hiermit ist das nächstgelegene bewohnte Haus gemeint) ange- joffen werden (§ 30 Nr. 2 LJG). lusnahmen:
Das Tötungsrecht erstreckt sich nicht auf Hirten-, Jagd-, Blinde- und jizeihunde, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie erkenn- pirvom Berechtigten zu ihrem Dienst verwandt werden oder sich aus inlass des Dienstes vorübergehend offensichtlich der Einwirkung ihres jührers entzogen haben (§ 30 Nr. 2 LJG).
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass diejenige/derjenige, die/der Jiren/seinen Hund vorsätzlich oder fahrlässig unbeaufsichtigt in Jinem Jagdbezirk laufen läßt, eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 DM geahndet werden kann (§ 41 I .12, II LJG).
Ifirbitten Sie um Beachtung. frbandsgemeindeverwaltung Montabaur khbereich 6.6 - Jagd- und Forstverwaltung
|Frauenfrühstück in Neuhäusel iev. Gemeindehaus, Coermannstraße
Peev. Erlöser-Kirchengemeinde lädt wieder zum Frauenfrühstück ein ■mit Kinderbetreuung):
Tlittwoch, 06.12.2000, Thema: “Lieber Vater, liebe Mutter das [eiße Eisen der Eltern-Kind-Beziehung durch die Generationen, mit W Pichler-Wilhelm. Wir bitten um Anmeldung im Pfarrbüro, Telefon 1620/920820, bis Dienstag, 05.12.2000.
jjörr-Kult e.V.
Cas nächste Treffen findet am 03.12.2000 um 19.30 Uhr im “Knusperchen” statt.
Männergesangverein Eitelborn 1866 Clor* md Solktctikonsscrt 2000
Mitwirkende:
Braasquintett des Heeresmusikkorps 300 aus Koblenz ' Sr °ßpete ; Günter Undorf, Posaune: Arno Classen, Tuba: ßemd Kirsch, Horn: «StefTen ftürger, Trompete: Mathias Quint.
Hans Albert Demer, ßassbariton - Klavierbegleitung: Dr. Gerold öecker | ^Gesangverein Eitelborn 1866 - Leitung: Ulrich Wallroth Eintritt 10,00 DM, Jugendliche und Schüler. 5,00 DM feitenvorverkauf bei allen Aktiven des MGV 1866. -fefoiiische Kartenvorbesteltung unter Tel. 02620/8841
Nr. 48/2000
Eitelbom
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags. . 18 0 o bis 19.30 Uhr
donnerstags. V on 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/8610
Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn (Altes Rathaus, Unterdorfstraße)
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden:
montags. V on 15.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Wer so wie Martin teilt und schenkt...!
Unter diesem Motto besuchten die Kinder des Kath. Kindergartens Eitelborn mit ihren selbst gebastelten Laternen in der Woche vom 13. bis 17.11.2000 ihre Großeltern, sangen dort Martinsliederund baten um eine kleine Spende.
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Mit dieser Aktion wurde den Kindern, Erzieherinnen und Großeltern der Sinn des St.-Martins-Festes “Helfen und teilen” bewusst gemacht.
Die kleinen Sänger sammelten die stolze Summe von 911,60 DM sowie an die Hundert Brillengestelle, die nun an die Blindenschule “Cusco” in Peru weiter geleitet werden.
Auf diesem Weg möchten sich alle Kinder und Erzieherinnen des Kath. Kindergartens Eitelborn sowie die Ortsgemeinde Eitelborn für die großzügigen Spenden bedanken und hoffen, dass der Gedanke des St.-Martin- Festes lebendig bleibt!
Norbert Blath, Ortsbürgermeister
Sammlung für den
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Die Sammlung erbrachte den Betrag von 1.236,91 DM.
Herzlichen Dank allen Spendern und dem Sammlerteam des Jugend-Rot- Kreuzes unter der Leitung von Christian Hück.
Norbert Blath, Ortsbürgermeister
Sperrung des Kirmesplatzes vom 01. bis 03.12.2000
Adventssingen mit Basar des Kirchenchores
Wegen des Aufbaues der Stände anlässlich des Adventssingens mit Basar des Kirchenchores “Cäcilia” wird der Kirmesplatz ab Freitag (vormittags), 01.12.2000, bis einschließlich Sonntag, 03.12.2000, für parkende Fahrzeuge gesperrt. Ich bitte die Fahrzeughalter, ihre Pkws am Freitag, 01.12.2000, bis spätestens 10.00 Uhr vom Kirmesplatz wegzufahren.
Für Ihr Verständnis bedanken ich mich herzlichst.
Norbert Blath, Ortsbürgermeister
Anmeldung der Schulneulinge 2001 - Augst-Schule Neuhäusel
Am Montag, 11.12.2000, findet die Anmeldung der Schulneulinge 2001 in
der Augst-Schule Neuhäusel im Grundschulgebäude - Obergeschoss - statt:
von 17.00 bis 17.15 Uhr Kadenbach
von 17.15 Uhr bis 17.40 Uhr Simmern
von 17.40 Uhr bis 18.15 Uhr Neuhäusel
ab 18.15 Uhr Eitelborn
Zur Anmeldung bitte Geburtsurkunde oder Stammbuch mitbringen.
Alle Kinder, die von dem 1. Juli 2001 ihren 6. Geburtstag vollenden, müssen angemeldet werden. Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2001 bis 31.12.2001 ihren 6. Geburtstag haben (sog. “Kann-Kinder”) können angemeldet werden.
Hetzet, Schulleiter
Frauengemeinschaft Eitelborn
Zu einer besinnlichen Adventsfeier am Montag, 04.12., laden wir alle Frauen recht herzlich ein. Beginn: 18.00 Uhr im Pfarrheim “Arche”

