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Wochenblatt VG Montabaur
Ruppach-Goldhausen
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von. 18 .00 bis 19.30 Uhr
VOn . . . bis 19.30 Uhr
Tel.. 02602/998080, Fax: 02602/998081
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung und I. Änderung
des Bebauungsplanes “Ruppach-Ost”
der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
1. Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes am 15.11.1999 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 10.11.2000
(Az. 6/60-610/4.76.10) genehmigt.
2. Am 24.10.2000 hat der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ruppach-Ost" als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 13.11.2000 ( Az. 6/60-610/4.76. 10) genehmigt. Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -
12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
3. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan bzw. dessen I. Änderung in Kraft. Gleichzeitig wird die öffentliche Bekanntmachung überdas Inkrafttreten des Bebauungsplanes “Ruppach-Ost” im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur vom 10.12.1999 durch diese Veröffentlichung ersetzt.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
BEBAUUNGSPLAN
1:1000
“RUPPACH OST'
13.04.94
10.06 94 _ 13.06 97 260199
Anrjcrung 020699 1211.99
- 09.052000
nol- m i rj t:
Ortsgemeinde
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Nr.<
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlang den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile einaehwo * die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daßerni.?^ Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichthpnh eisl
§44 Abs. 4 BauGB: yenDe «
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 9 at ° n(l,ei neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit Ha. 6 * herbeigeführt wird. aes %pm
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gemoi, 4 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form* > dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande i 11 sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfa ^ zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn an
1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzuna
migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachunn h 0 r" verletzt worden sind oder y uer 5>afe
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtshph-
Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der S oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwait,, Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung hpS* schriftlich geltend gemacht hat. 9 De9runde ":
Hat jemand eine Verfetzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht «a auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann di P m/ zung geltend machen,
Ruppach-Goldhausen, 23.11.2000 Gerold Sprenger, Ortsbürgsm
Seniorennachmittag am 10. Dezember 2000
Am Sonntag. 10.12.2000. findet der diesjährige gemeinsame Sei» nachmittag von Kirchen- und Zivilgemeinde statt. “
Hierzu lade ich. auch im Namen von Pfarrer Johannes Wisser, alleälterenfi bürgennnen und Mitbürger unserer Gemeinde, gleich welcher Konfession n* herzlich ein. Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr und findet in derGas Ruhberg-Schänke statt. Bei Kaffee und Kuchen wird ein adventlichesPrcxL geboten. Die Frauen des “Sozialkreises” werden in gewohnter FoimiJ harmonischen Ablauf sorgen, wofür ich bereits jetzt meinen herzlichenDanka spreche. Auch jüngere Semorinnen und Senioren sind herzlich Willkomms würden uns freuen, wenn wir eine große Zahl unserer älteren Mitbürgern und Mitbürger an diesem Nachmittag begrüßen können. Wenn Sie keinen lichkeit einer Fahrgelegenheit haben, rufen Sie mich bitte unter der Ruf 02602/998080 an, oder wenden Sie sich an Ursula Wirth; Telefon:C
Gerold Sprenger, Ortsbürgsm
Grundschule am Ahrbach, Ruppach-Goldhausen
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2001/2002
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2001/2002 istamDia tag, 12.12.2000, von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr für die Kinder aus He| roth und Boden; am Donnerstag, 16.12.2000, von 14.00 Uhr bis 16.1 für die Kinder aus Ruppach-Goldhausen. Alle Kinder, die bis zu 2001 das sechste Lebensjahr vollenden, müssen angemeldet werden Kinder, die in der Zeit von 01. Juli 2001 bis Dezember 2001 sechsJa alt werden, können angemeldet werden. Bei der Anmeldung isl( Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
G. Hoffmans, &
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
HANDBALL
Samstag, 02.12.2000
weibliche C-Jugend
15.30 Uhr: TS Bendorf - TuS Ahrbach Spielort: Hauptschule-Sporthalle in Bendorf
Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 14.15 Uhr männliche B-Jugend
18.15 Uhr: JSG Vallendar/Urmitz 2 - TuS Ahrbach
Spielort: Konrad-Adenauer-Halle in Vallendar
Treffpunkt: Kirche in Ruppach-Goldhausen um 16.45 Uhr
Sonntag, 03.12.2000
männliche E-Jugend
10.00 Uhr: 2. Turniertag
Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur
Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur um 9.00 Uhr
Minis
10.30 Uhr: Nikolausturnier Spielort: Sporthalle in Bassenheim
Treffpunkt: Sonnenhof in Ruppach-Goldhausen um 9.15 Uhr männliche C-Jugend
13.30 Uhr: TuS Ahrbach - HSG Mülheim-Kärlich/Bassenheim2
Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur um 12.45 Uhr
Damenmannschaft
15.00 Uhr: TuS Ahrbach - TV Weißenthurm Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur um 14.00 U Herrenmannschaft
17.00 Uhr: TuS Ahrbach - SV Urmitz IV Spielort: Neue Kreissporthalle in Montabaur .,
Treffpunkt: Neue Kreissporthalle in Montabaur um 16.00 Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.

