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Wochenblatt VG Montabaur

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAltstadt

der Stadt Montabaur; Ab

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gema 9 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09 J. ° A | t .

Beschluß gefaßt, das Verfahren zur Änderung des Be bf uun 9 s P f . ?1 ~ . Stadt II" für den Bereich der Flurstücke 251 - 254, 258/1, 259 und 218 Steinweg - einzuleiten. rq

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 un au öffentlich bekannt gemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Montabaur. 16.11.2000 Dr. Possel-Dölken. Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesAltstadt II der Stadt Montabaur;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 09.11.2000 die Ände­rung des BebauungsplanesAltstadt II für den Bereich der Flurstücke 251 - 254, 258/1, 259 und 213 Steinweg - beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04.12.2000 bis 05.01.2001 (einschließlich) bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221 , Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montaas dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 bis 16 00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18 00 Uhr und

freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus

Montabaur, 16.11.2000 D r. Possel-Dölken, Bürgermeister

Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Montabaur tagte am 24.10.2000 Daur

ln seiner letzten Sitzung beschloss der Haupt- und Finanzausschuss über mehrere Auftragsvergaben: musscnuss

Gestaltung des Verkehrskreisels in der Bahnhofstraße

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste mit 10 Ja-Stimmen und 1 Fnt haltung den Beschluss, eine Firma aus Köln zu beauftragen die Fah nenmasten-GruppenhaUerung inkl. Hissvorrichtung für acht Fahnen

Die Anschaffung von Fahnen wurde zunächst zurück^'

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waltung aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion daZS de mit den Partnerstädten der Stadt Montabaur KonffS um in Erfahrung zu bringen, ob von diesen eine Fahn* M

gestellt werden kann. ne Zut|/

Der Vorschlag des ArbeitskreisesStadtmarketing" ri 6n ,, mit einem "Kunstwerk" zu versehen, soll bei der Gestalti, ' erstellenden Verkehrskreiseis in der Alleestraße nochrnjf werden.

Verlegung einer Straßenentwässerungsleitung vonn.

ner Straße zum Aubach in Montabaur a nfle %

An der Wirzenborner Straße verläuft auf der Westseite dprc Kanal zur Ableitung des Oberflächenwassers derStrafilr mündung der Rossbergstraße quert diese Leitunq d« 1 Straße und ist an den Schmutzwassersammler der Verband werke angeschlossen. Bei der Erneuerung des Sammler!?! Wochen wurde die Anbindung freigelegt. Ein Anschi flächenwasserkanals an den neu verlegten Sammler kannaiK :| Gründen nicht mehr erfolgen. Hier ist eine andere Entwäs«- zu suchen. Auf Grund der geringen Tiefe der Leitung von ca il der vorhandenen Höhensituation des Geländes ist es* I handene Oberflächenwasserleitung entlang der Rossberty Aubach zu führen Die Trasse des Kanals liegt im unbefe lenbereich der Rossbergstraße. Die Wirzenborner Straße relevanten Bereich zur Gemeindestraße abgestuft worden Nacht : 1 LWG ist die Stadt Montabaur für die Maßnahme Kostenträger Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte einstimmig derV*- Entwässerungsleitung zu und erstattet den Verbandsgemeindw Kosten für den Oberflächenwasserkanal in Höhe von ca. 35 ^ Haushaltsjahr 2001.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Mor Beschluss über die Vergabe von Stark- und Schwachstrom tionen an der Tiefgarage ICE-Bahnhof

Die Vergabe der Bauleistungen für die Stark- und Schwächst^' tion erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Einstimmig beschloss der Haupt- und Finanzausschuss die Ve Stark- und Schwachstrominstallation der ICE-Tiefgarage ane; ansässige Firma.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof M 01

Der Stadti durch die/ auf dem G wurf zur ß

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Vergabe der Straßenbauarbeiten mit Straßenbeleuchlunj Bahnallee

Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte im Rahmen eineröfej Ausschreibung.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss einstimmig dieIte Frankfurt \

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Stadtrat tagte am 24.10.2000

II. Änderung des BebauungsplanesIm Hahn - Erweiterung Einstimmig beschloss der Stadtrat, den BebauungsplanImHat: terung" durch eine Neufassung der zeichnerischen und textlich: Setzungen für die Grundstücke 39 82/1, 3985/4, 3985/3 und3ü ändern. Er stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauung^ schließlich Begründung sowie den textlichen und zeichnerisch Setzungen in der vorgelegten Form zu, um künftig eine Ei

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Einzelhandelsnutzungen zu ermöglichen.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgefe die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Bes-' zur Änderung des BebauungsplanesIm Hahn - Erweiterungli er eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montatsl sehen werden können.

Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahrens gung der Träger öffentlicher Belange nach § 41 BauGB einziM Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen - Erweitern! Der Antrag der SPD-Fraktion, die sog.Kölner Liste Nutzungsari) in den Textfestsetzungen für das Plangebiet - Erweiterung" zu streichen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Stadtrat beschloss mit 22 Ja-Stimmen und 4 Enthalt# BebauungsplanAlter Galgen - Erweiterung durch e ' ne textlichen und zeichnerischen Festsetzungen zu ändem-Ff 8 ; Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich 1 / sowie den textlichen und zeicherischen Festsetzungen in ten Form zu.

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form die textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie 01 % zur Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen - Erwe u Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgememde gesehen werden können. ^

Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahre^i^ gung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 I Bai ^ G ® ^ Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen ru 45, Parzelle 77 - |[)6fl j

Auch hier stellte die SPD-Fraktion den Antrag, die s°9- JrJ J den Textfestsetzungen für die Änderung des Bebauung P ^ gen für das Grundstück Flur 45, Parzelle 77" zu streic jedoch ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

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