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s ?n jniorennach mittag der Verbandsgemeinde

°%ntabaur

A November 2000, 14.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr im Haus Mons

^^^.^orMontabaur s 1 o o n -sfahrplan für die Augst

30 Uhr ^ s . Nu mmer IX:

i .u fahrtszeit und -ort:

^ Uhr .SchuttL-oO Uhr Kadenbach,An der alten Schule

Ö5 Uhr Eitelborn, Triftstraße

Schulturnh- 10 Uhr Eitelborn, Bodenweg

'ko Wa 5 - Numme,X, ' :

17

datfahrtszeit und -ort:

on d ,N,u T'iain u Wl1

öe sontle: : ,|)5 uhr Simmern, Bushaltestelle am Kirmesplatz 3nnlichenß.j,j Uhr Neuhäusel,An der neuen Apotheke

l sowie den

viitteiw lutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Augst e.V.

dienstlich «^tladung

en. ° aer, fnäß § 5 der Satzung laden wir alle Mitglieder des DRK OV Augst e.V.

i den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern XIV. ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Versammlung findet am 15.01.2001,20.00 Uhr, im Gruppenraum des K in der Augst-Halle Neuhäusel statt.

-SVFeldkircto| esordr T g:

1 Begrüßung

Wahl des Protokollführers Stahlhofen Wahl des Vorsitzenden h! Bericht des Schatzmeisters

Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Bericht der Gemeinschaftsleitung >ert I - JSGAff; Bericht des Blutspendedienstes i-H.-G. - JSGEt- Verschiedenes

hlhofen-JSGfWd ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Rücksicht auf die

yVII U 0UOVI UV/iMivi i v-* .wuou wi ii iu i tuviwiui u uui

. i- jahlderanwesendenStimmberechtigtendieVersammlungbeschluss- Jhr-F. - JSG^ig jst

a D-Süd: r band der Reservisten der Deutschen jndeswehr e.V.

ärliga Südwest: iladung zur Gründungsversammlung einer Reservistenkamerad- laftfürSimmern/Ww. und Umgebung

Irmit laden wir zu o.a. Veranstaltung am 21.11.2000 alle Reservisten Interessenten ein, die eine Reservistenkameradschaft in Simmern pden wollen.

brvisten der Bundeswehr aller Dienstgrade sowie Bürgern, die an 001 das i6.Af'«matio nen über die Bundeswehr, an verteidigungspolitischen Fragen lontabauraus| an Kameradschaft Interesse haben, bieten wir an diesem Abend die 1.2000,20I»*ih e it, mit uns über diese Fragen zu sprechen, mitarbeiteniricqder Veranstaltung: 56337 Simmern, Hotel Waldhof {: 20.00 Uhr

ga B-Süd:

Eitelborn

izeit möchten*

und vor ab:

venn alle An ; r ecnstunden des Ortsbürgermeisters

;n ausführen, tstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

lleAnliegere'' nersta 9 s .von 18.30 bis 20.00 Uhr

wahrzuneh# on und Fax: 02620/8610 reifen von 1,5^

cherei-lnfo der Gemeindebücherei Eitelborn tes Rathaus, Unterdorfstraße)

ungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der gemeinden:

a 9 s .von 15.00 bis 17.00 Uhr

.von 17.00 bis 19.00 Uhr

itliche Bekanntmachung

ung der Ortsgemeinde Eitelborn über die tebung von Kostenerstattungsbeträgen für die ircnführung von Ausgleichs- und Btzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c lug|setzbuch

09.11.2000

iOfiToo^m § 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom fci a /Dt Bl ' 1 2141 )und § 24 der Gemeindeordnung für das Land

foinTv£ ,z vom 31 .01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde­folgende Satzung beschlossen:

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fach vom ßel> mkehrundB' mit ihm Sch drücken chdenjem den Straßent

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Nr. 46/2000

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord­net sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein­schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla­ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent­sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.

1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund­fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versie­gelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.

§7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablö­sebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­den endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Eitelborn, 09.11.2000 (S.) Blath, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Eitelborn

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstat­tungsbeträgen

Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern t

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege­tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916

- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20

- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche­rung der Baumscheibe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­mänteln

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie­rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch -je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre