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s ?n jniorennach mittag der Verbandsgemeinde
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„ „ A November 2000, 14.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr im Haus Mons
^^^.^orMontabaur s 1 o o n -sfahrplan für die Augst
•30 Uhr ^ s . Nu mmer IX:
i .u fahrtszeit und -ort:
^ Uhr .SchuttL-oO Uhr Kadenbach, “An der alten Schule”
Ö5 Uhr Eitelborn, Triftstraße
Schulturnh- 10 Uhr Eitelborn, Bodenweg
“'ko Wa 5 - Numme,X, ' :
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datfahrtszeit und -ort:
on d ,N,u T'iain — u Wl1 ’
öe sontle ’: : ,|)5 uhr Simmern, Bushaltestelle am Kirmesplatz 3nnlichenß.j,j Uhr Neuhäusel, “An der neuen Apotheke”
l sowie den
viitteiw lutsches Rotes Kreuz, Ortsverein Augst e.V.
dienstlich «^’tladung
en. ° aer, fnäß § 5 der Satzung laden wir alle Mitglieder des DRK OV Augst e.V.
i den Ortsgemeinden Eitelborn, Neuhäusel, Kadenbach und Simmern XIV. ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Versammlung findet am 15.01.2001,20.00 Uhr, im Gruppenraum des K in der Augst-Halle Neuhäusel statt.
-SVFeldkircto| esordr T g:
1 Begrüßung
Wahl des Protokollführers Stahlhofen Wahl des Vorsitzenden h! Bericht des Schatzmeisters
Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Bericht der Gemeinschaftsleitung >ert I - JSGAff; Bericht des Blutspendedienstes i-H.-G. - JSGEt- Verschiedenes
hlhofen-JSGfWd ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne Rücksicht auf die
„•yVII U 0UOVI UV/iMivi i v-* .wuou wi ii iu i tuviwiui u uui
. i- jahlderanwesendenStimmberechtigtendieVersammlungbeschluss- Jhr-F. - JSG^ig jst
a D-Süd: r band der Reservisten der Deutschen jndeswehr e.V.
ärliga Südwest: iladung zur Gründungsversammlung einer Reservistenkamerad- laftfürSimmern/Ww. und Umgebung
Irmit laden wir zu o.a. Veranstaltung am 21.11.2000 alle Reservisten Interessenten ein, die eine Reservistenkameradschaft in Simmern pden wollen.
brvisten der Bundeswehr aller Dienstgrade sowie Bürgern, die an 001 das i6.Af'«matio nen über die Bundeswehr, an verteidigungspolitischen Fragen lontabauraus| an Kameradschaft Interesse haben, bieten wir an diesem Abend die 1.2000,20I»*ih e it, mit uns über diese Fragen zu sprechen, mitarbeiteniricqder Veranstaltung: 56337 Simmern, Hotel Waldhof {: 20.00 Uhr
ga B-Süd:
Eitelborn
izeit möchten*
■ und vor ab:
venn alle An ; r ecnstunden des Ortsbürgermeisters
;n ausführen, tstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
lleAnliegere'' nersta 9 s .von 18.30 bis 20.00 Uhr
wahrzuneh# on und Fax: 02620/8610 reifen von 1,5^
cherei-lnfo der Gemeindebücherei Eitelborn tes Rathaus, Unterdorfstraße)
ungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der gemeinden:
a 9 s .von 15.00 bis 17.00 Uhr
.von 17.00 bis 19.00 Uhr
itliche Bekanntmachung
■ung der Ortsgemeinde Eitelborn über die tebung von Kostenerstattungsbeträgen für die ircnführung von Ausgleichs- und ■Btzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c lug|setzbuch
09.11.2000
iOfiToo^m § 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom fci a /Dt Bl ' 1 2141 )und § 24 der Gemeindeordnung für das Land
foinTv£ ,z vom 31 .01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeindefolgende Satzung beschlossen:
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Nr. 46/2000
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.
1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Eitelborn, 09.11.2000 (S.) Blath, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Eitelborn
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern t
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch -je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

