Wochenblatt VG Montabaur
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Daubach
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags. von 19 00 bis 20.00 r
Änderungen werden am Rathaus bekannt gemacht.
2. Satzung der Ortsgemeinde Daubach
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 26.10.2000
Der Ortsgemeinderat von Daubach hat in seiner Sitzung am 16.10.2000 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (^emG) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§1
Daubacher musizieren für Daubacher
Diese Konzertreihe am 2. Adventssamstag ist nun schon, 1 Geworden. Die vergangenen Konzerte haben Beteiligten Ä viel Freude bereitet, und sollen auch in diesem Jahr fortoS^ Beim letzten Mal kam von einigen Zuhörern die Rückmeldun
etzten Mal kam von einigen Zuhörern die Rückmeldl zert so motiviert gewesen zu sein, dass im Anschluss sofort r^'
zert so motiviert gewesen zu sein, aass im Anschluss sofort,? 1,1 flöte oder Gitarre vorgekramt wurde. Es wäre schön wenn! alsi - kanten das in diesem Jahr einfach etwas früher machen undl??( mittag mitgestalten könnten. Alle .Hobbymusiker” aus und um Daubach sind hiermit zum Mitmachen eingeladen. Erforderlich sind keine professionellen Leistungen. Was zähn ■! an der Musik und Freude, die Mitbürger daran teilnehmen zu Sri gehört wären auch einige Geschichten oder Gedichte. S! *|
Stattfinden wird das Konzert am Samstag, 09.12.2000 qenpn J n der Dreifaltigkeits-Kapelle. Bis dahin ist es nun nicht mehr»r alle wissen aus den vergangenen Jahren, wie schnell die Zeitn«, ,/orüberrast. Deshalb nicht lange zögern, sondern bald meten? Hartenstein, Telefon 180474, oder Dieter Wiek, Telefon 18720 i?
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WW-Verein Daubach e.V.
Die Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23.0-1.1992 wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren wird wie folgt geändert:
1. Bestattungsgebühren in DM neu
in Euro
1.
1.
1.1.1
Erdbeisetzungen in Reihengrabstätten
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
220,00
110.00
1.1.2
Verstorbene nach Vollendung 5. Lebensjahr
580,00
300,00
1.2
1.2.1
in Wahlgrabstätten
Verstorbene nach Vollendung 5. Lebensjahr
580,00
300.00
1.3
1.3.1
Urnenbeisetzungen
in Reihen- oder Wahlgrabstätten
170.00
90,00
1.3.2
in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen
170,00
90,00
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten 1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach
polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichte Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten
Filmabend über WW-Fahrt 2000 ins Egerland Dienstag, 21 . 11 . 2000 ,19.00 Uhr in der Freimühle Girod
Alle Mitglieder des WW-Vereins und die Teilnehmer unserer Fab' ins Egerland laden wir herzlich zu einem gemütlichen BeisanwJ die Freimühle ein. Herr Wittlich zeigt uns seinen Film über das Wir freuen uns. wenn auch Gäste an unserem Abend teilnehmea-
Holler
Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 bis 153
Telefon: 02602/3508
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Holler vom 17.10.2000
beigesetzt werden 170,00 90,00
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
56412 Daubach, 26.10.2000 (Siegel) Hahn
Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmyngen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Daubach, 26.10.2000 (Siegel) Hahn
Ortsbürgermeister
Gratulation zum 80. Geburtstag!
Am kommenden Mittwoch, 15.11.2000, vollendet Fritz Bierz sein 80 Lebensjahr. Zu diesem schönen Geburtstagsjubiläum möchte ich Fritz Bierz im Namen des Ortsgemeinderates, der Bürger von Daubach und auch von mir persönlich die herzlichsten Glück- und Segenswünsche aussprechen. Der Jubilar wohnt seit seiner Hochzeit 1948 in Daubach und nimmt am Dorfgeschehen noch regen Anteil. Die täglichen Spaziergänge bei Wind und Wetter tragen sicherlich zu seinem gesundheitlichen Wohlbefinden bei. Für die kommenden Jahre wünschen wir alles Gute und beste Gesundheit.
Raimund Hahn, .Ortsbürgermeister
Fundsache
Im Mühlenweg wurde eine Kinderarmbanduhr gefunden und bei mir abqe- geben. Der Verlierer kann die Fundsache bei mir abholen. y
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
Wirtschafts- und Fällungsplan 2001 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sita gelegten und durch Herrn Revierförster Klein erläuterten Fos schaftsplan für das Jahr 2001. Gemäß den Berechnungen derF sf waltung wurden Gesamteinnahmen von 92.150,00 DM und Gesa; gaben von 83.303,00 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurdet gesamt 830 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf:
305 fm Eiche; 320fm Buche; 035 fm Esche; 170 fm Fichte Außerdem gab Herr Klein folgende Brennholzpreise bekannt: 45,00 DM für Abraum 75,00 DM für Scheitholz
Teilnahme an der Aktion “Saubere Landschaft”
Aus dem Rat wurde vorgeschlagen, für die Aktion im JahreI Jugendlichen von Holler anzusprechen.
Umbau Theke Halle
Die Vorsitzende verlas ein Schreiben der Fohr-Brauerei, wonaclit Eigentum der Brauerei befindlichen Gegenstände ab sofort in dasi geschränkte Eigentum der Ortsgemeinde Holler übergehen.
Für den Umbau der Theke lagen drei Angebote vor; der Rat besä der preisgünstigsten Firma den Auftrag zum Umbau der Thekezuat Martinsfeuer
Da die Bewohner von Holler, so die Vorsitzende, bislang Äste und ge für das Martinsfeuer anliefern konnten, wurden im Außenbere» lang auch keine Grünabfälle “wild” entsorgt. Sie hält es für sin« Martinsfeuer in der bisherigen Form beizubehalten, wobei Grün* Wurzelstöcke, behandelte Hölzer etc. dort nichts zu suchen* Stammholz soll wieder auf dem Grillplatz angeliefert werden.
Es wurde angeregt, im Amtsblatt mitzuteilen, dass nur Anliefe«! “haushaltsüblichen Mengen” für das Martinsfeuer zugelassen Nach eingehender Diskussion beschloss der Rat, das Martinste bisherigen Form beizubehalten.
Jagdgenossenschaft Holler
Am Mittwoch, 29.11.2000, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal!« le) in Holler eine Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Wahl des Jagdvorstandes .. . nfWJ
2. Beschlussfassung über eine neue Satzung für die Jag b schaft Holler in Anlehnung an die Mustersatzung w L senschaften des Ministeriums für Umwelt und Forste Lg
3. Beschlußfassung über cJie AufgabenübertragunQ ni ^ Zuschlagserteilung bei der Jagdverpachtung auf den y gern. § 6 Nr. 10 der Mustersatzung
4. Verschiedenes .m
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