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VG Montabaur

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von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.

Die Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wird zur gegebe­nen Zeit bekanntgemacht.

Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I. S. 686) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31 08 1998 (BGBl. I. S. 2600) angeordnet.

Gründe:

nie Grenzen der von der vorläufigen Besitzeinweisung erfaßten Grund- derAcWetiicke (Abfindungsgrundstücke) sind in die Örtlichkeit übertragen. Die ndaültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke lie- neisterK -aen'vor und das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten 3 PP mitviiteittgebrachten steht fest.

Dielneue Feldeinteilung wurde den Beteiligten am 24. und 25.10.2000 im Termin zur Offenlage der neuen Feldeinteilung im Gemeindehaus in Zim- mfffschied, Hauptstr. 29, bekannt gegeben.

11 '^jBkartenunterlagen haben hier für die Beteiligten ausgelegen. Beauftragte ll0ren )'%3® Kulturamtes erläuterten die neue Feldeinteilung, erteilten Auskünfte und

Kiesen Beteiligte auf Antrag örtlich in ihre neuen Grundstücke ein.

Für die Beteiligten besteht am Mittwoch, 29. November 2000 von 9.00 is 12.00 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr im Gemeindehaus in Zim- Hgschied, Hauptstr. 29, nochmals die Möglichkeit sich die neue Feld­inteilung erläutern zu lassen.

Der'Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 FiurbG zu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung 'gehört (§ 25 FiurbG).

Die Überleitungsbestimmungen, die die tatsächliche Überleitung in den DfO/f neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung

der t neuen Grundstücke regeln, liegen seit dem 24. Oktober 2000 für die "Dauer von einem Monat bei

a) $em Bürgermeister von Zimmerschied,

b) fien Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, Bad Ems und Nassau JO bis203? c) !sow' e beim Kulturamt in Westerburg

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Dielgesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung der vorläufigen Besit­zeinweisung sind daher gegeben.

. Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den | (Landeolt,g ete j|jg ten bei der Vorlage des Flurbereinigungsplanes und dessen Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, irhoben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigungs- lianes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich.

Die'sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im Interesse der Mehr- ieit der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des iein-Lahnlft,^:htsbehelfs hätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicher Altparzel- hördefolgten und Abfindungsgrundstücke zur Folge, daß viele Beteiligte ihre Lan- dabfindung zu den in den Übergangsbestimmungen vorgesehenen Zeit- mit« 92^punkten nicht in Besitz nehmen könnten. Ein Nutzungswechsel ist erst 116 März'fa^ Abschluß der jährlichen Ernte - entsprechend dem jahreszeitlichen ram18 06'pe^ rtsc fi a ^ un 9 sa aL rt - möglich. Besitz- und Nutzungswechsel lassen l 000inden!s^ c * 1 claher nicht zeitlich beliebig vollziehen.

ewiesen. pie -Beteiligten wollen möglichst bald die Vorteile der Besitzzusammen- )m O6.io|®9 un 9 ausnutz en und die erforderlichen betrieblichen Umstellungen ein- waltungurP en - Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte deshalb für die Betei- n Feldeiir'9 ten erhebliche Nachteile zur Folge.

bie'Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsord- sbestimmsHg (VwGO) liegen damit vor. jnddieNiitP^htsbehelfsbelehrung

die Verwiegen diese Anordnung und die Überleitungsbestimmungen kann inner­halb von einem Monat ab dem ersten Tag nach der öffentlichen Bekannt- GrundstWnljchung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kul­ler altenGr.|l|t;amt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder wahlweise bei ienoderstiler Aufsichts- und Dienstleistungdirektion - Obere Flurbereinigungs- estehen.g^ iehörde -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, schriftlich oder zur Nieder­ere. Sbrift einzulegen.

iltenspäte" [^schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist ereinigunsfSrjbewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei einen AusffiSrpehörde eingegangen ist.

das Verl wfWramt Westerburg, 31.10.2000 i.A. Theodor Burkard, Vermessungsamtsrat

;hten Gruft

Vertretung des Ortsbürgermeisters

HomEinel2 ^ r ^ e ' tv0rn -2000 bis zum 24.11.2000 befinde ich mich in Urlaub. Mi nderm 6 - ts ^ eschäfte werden jedoch hierdurch nicht berührt. Die Vertretung /s«& nd Bürsermeisters P r e c hstu n d e übernimmt in dieser Zeit in bewährter S6S pn k(R an ' 6r der "*' Beigeordnete Bernd Labonte.

iate n 3 ^ elSChneucjorf 31.10.2000 Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

isitzeinweijSy Welschneudorf

nes gemi eih nachtsfeier 2000

itte vormerken: Am Samstag, 02.12.2000, findet im GasthausZum Han- die diesjährige Weihnachtsfeier des SV Welschneudorf statt. Dabei , . , am Nachmittag bei Kaffee, Kakao und Kuchen der Nikolaus für n s °vveP n ie re jüngsten Mitglieder; am Abend feiern dann die Erwachsenen, f estgese iähe re Informationen entnehmen Sie bitte in den kommenden Wochen 3r Jen ^F 11 Wochenblatt.

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Erric juas für Samstag, 11.11.2000, angesetzte Spiel gegen Kadenbach fällt aus.

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Nr. 45/2000

GELBACHHOHEN

Seniorennachmittag

der Verbandsgemeinde Montabaur

am 21.11.2000,14.00 bis ca. 18.00 Uhr im Haus Mons Tabor, Montabaur Die Eintrittskarten sind noch bei den bekannten Seniorenvertretern der jeweiligen Ortsgemeinde erhältlich.

Karten für den Bereich der Stadt Montabaur können auch bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Höck, Zimmer-Nr. 23, 2. Stock, Rathaus-Altbau, Tel.: 02602/126-323, erworben werden.

Der Preis für die Veranstaltung beträgt 7,00 DM und enthält ein Kaffee­gedeck mit Kuchen sowie den Bustransport von den Ortsgemeinden in die Stadt Montabaur und wieder zurück.

Kartenverkauf für den BereichGelbachhöhen bei folgenden Seni­orenvertretern: Margarete Dietrich, Bornstraße 6, Daubach, Tel.: 02602/ 17865; Ernst Günther, Pfarrhaus, Hauptstr. 7, Holler, Tel.: 02602/3495; Christel Sprenger, Im Rosengarten 16, Stahlhofen, Tel.: 02602/17784; Michael Ortseifen, Ahornstr. 1,56412 Untershausen, Tel.: 02602/16612 Busfahrplan für die Gelbachhöhen Bus-Nummer: VII Abfahrtszeit und -ort:

13.20 Uhr, Daubach, Bushaltestelle 13.25 Uhr, Stahlhofen Bushaltestelle 13.30 Uhr, Untershausen, Bushaltestelle 13.35 Uhr, Holler, Bushaltestelle,Oberdorfstraße

13.40 Uhr, Holler,An der Kirche

Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern

an öffentlichen Verkehrsflächen,

Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung

Nach dem Ende der Wachstumsperiode haben viele Grundstücksei­gentümer den Bewuchs ihrer Grundstücke verjüngt und ausgelichtet.

In einigen Fällen wurde die Innenansicht der Grundstücke verbessert, die äußere Gestaltung geriet offenbar ein wenig in Vergessenheit.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, einmal den Bewuchs ihres Grundstückes aus der Sicht der Fußgänger und anderer Verkehrsteil­nehmer zu sehen und folgende Gesichtspunkte besonders zu beachten:

- Ist der Gehweg frei, d.h. sind die Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten, dass Fußgänger den Gehweg ohne Behinderung begehen können?

- Sind die Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich freigehalten (Hecken und Büsche nicht höher als 60 bis 80 cm)?

- Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßennamensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit?

- Sind die Gehwege von herabfallendem Laub und Kehricht gesäubert? Vielleicht stellen Sie bei Ihrer Betrachtung fest, dass bei ihrem Grundstück der eine oder andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pfle­gearbeiten berücksichtigt wurde. Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unverzüglich die notwendigen Maßnahmen.

Wir werden in der nächsten Zeit diesen besonderen Bereich der Ver­kehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grund­stückseigentümer eigenverantwortlich für die Beseitigung von Gefah­renstellen zu sorgen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die allgemeine Straßenreini­gungspflicht und - für die bevorstehende Winterzeit - auf die Schneeräum- und Streupflicht hin.

Verbandsgemeinde Verwaltung

- örtliche Ordnungsbehörde -

SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen

Jahreshauptversammlung

Zur Jahreshauptversammlung laden wir hiermit alle Vereinsmitglieder am Samstag, 18.11.2000, um 16.00 Uhr ins GasthausZum Grünen Baum nach Horbach recht herzlich ein.

Tagesordnungspunkte: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Ehrung, Rück- und Ausblick auf die Aktivitäten des Vereins, Bericht des Kassenführers, Entlastung des Kassenführers und des Vorstandes, Ver­schiedenes/Aussprache.

Weitere Informationen: Jörg Harle, Tel. (0177) 6265308.

SPD-Termine im November 2000:

-14.11.: Nominierung unseres Landratskandidaten Klaus Knoche

und Organisationskonferenz, 18.30 Uhr, Unnau -17.11.: Tagung des Wahlteams (VG-Bürgermeisterwahl), 18.30

Uhr,Rückerhof in Welschneudorf

- 20.11.: parteiöffentliche Sitzung der SPD-VG-Fraktion

-27.11.:Vor Ort Informationsgespräch des OV Buchfinken­

land/Gelbachhöhen mit Harald Schweitzer (MdL) und Uli Schmidt (SPD-VG-Fraktionsvorsitzender), 17.30 Uhr, Grundschule Horbach

- 30.11.: Fachkonferenz der SGKPrivatisierung der Wasserver­

sorgung und Abwasserbeseitigung, 15.00 Uhr, Klein­maischeid