VG Montabaur
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von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.
Die Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes wird zur gegebenen Zeit bekanntgemacht.
Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I. S. 686) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31 08 1998 (BGBl. I. S. 2600) angeordnet.
Gründe:
nie Grenzen der von der vorläufigen Besitzeinweisung erfaßten Grund- derAcWetiicke (Abfindungsgrundstücke) sind in die Örtlichkeit übertragen. Die ndaültigen Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke lie- •neisterK -aen'vor und das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten 3 PP mitviiteittgebrachten steht fest.
Dielneue Feldeinteilung wurde den Beteiligten am 24. und 25.10.2000 im Termin zur Offenlage der neuen Feldeinteilung im Gemeindehaus in Zim- mfffschied, Hauptstr. 29, bekannt gegeben.
■ 11 '^jBkartenunterlagen haben hier für die Beteiligten ausgelegen. Beauftragte ll0ren )'%3® Kulturamtes erläuterten die neue Feldeinteilung, erteilten Auskünfte und
Kiesen Beteiligte auf Antrag örtlich in ihre neuen Grundstücke ein.
Für die Beteiligten besteht am Mittwoch, 29. November 2000 von 9.00 is 12.00 Uhr sowie 13.30 bis 15.30 Uhr im Gemeindehaus in Zim- Hgschied, Hauptstr. 29, nochmals die Möglichkeit sich die neue Feldinteilung erläutern zu lassen.
Der'Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 FiurbG zu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung 'gehört (§ 25 FiurbG).
■ Die Überleitungsbestimmungen, die die tatsächliche Überleitung in den DfO/f neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung
der t neuen Grundstücke regeln, liegen seit dem 24. Oktober 2000 für die ‘—"Dauer von einem Monat bei
a) $em Bürgermeister von Zimmerschied,
b) fien Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, Bad Ems und Nassau JO bis203? c) !sow' e beim Kulturamt in Westerburg
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Dielgesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung sind daher gegeben.
. Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den | (Landeolt,g ete j|jg ten bei der Vorlage des Flurbereinigungsplanes und dessen Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, irhoben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Flurbereinigungs- lianes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich.
Die'sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im Interesse der Mehr- ieit der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des iein-Lahnlft,^:htsbehelfs hätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicher Altparzel- hördefolgten und Abfindungsgrundstücke zur Folge, daß viele Beteiligte ihre Lan- dabfindung zu den in den Übergangsbestimmungen vorgesehenen Zeit- mit« 92^punkten nicht in Besitz nehmen könnten. Ein Nutzungswechsel ist erst 116 März'fa^ Abschluß der jährlichen Ernte - entsprechend dem jahreszeitlichen ram18 06'pe^ rtsc fi a ^ un 9 sa tü aL rt - möglich. Besitz- und Nutzungswechsel lassen l 000inden!s^ c * 1 ‘ claher nicht zeitlich beliebig vollziehen.
ewiesen. pie -Beteiligten wollen möglichst bald die Vorteile der Besitzzusammen- )m O6.io|®9 un 9 ausnutz en und die erforderlichen betrieblichen Umstellungen ein- waltungur‘P en - Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte deshalb für die Betei- n Feldeiir'9 ten erhebliche Nachteile zur Folge.
bie'Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsord- sbestimms’Hg (VwGO) liegen damit vor. jnddieNiitP^htsbehelfsbelehrung
die Verwiegen diese Anordnung und die Überleitungsbestimmungen kann innerhalb von einem Monat ab dem ersten Tag nach der öffentlichen Bekannt- GrundstWnljchung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kuller altenGr.|l|t;amt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg oder wahlweise bei ienoderstiler Aufsichts- und Dienstleistungdirektion - Obere Flurbereinigungs- estehen.g^ iehörde -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, schriftlich oder zur Niederere. Sbrift einzulegen.
iltenspäte" [^schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist ereinigunsfSrjbewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei einen AusffiSrpehörde eingegangen ist.
das Verl wfWramt Westerburg, 31.10.2000 i.A. Theodor Burkard, Vermessungsamtsrat
;hten Gruft
Vertretung des Ortsbürgermeisters
HomEinel2 ^ r ^ e ' tv0rn -2000 bis zum 24.11.2000 befinde ich mich in Urlaub. Mi nderm 6 - ts ^ eschäfte werden jedoch hierdurch nicht berührt. Die Vertretung /s«6ä& nd Bürsermeisters P r e c hstu n d e übernimmt in dieser Zeit in bewährter S6S pn k(R an ' 6r der "*' Beigeordnete Bernd Labonte.
iate n 3 ^ elSChneucjorf ’ 31.10.2000 Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister
isitzeinweijSy Welschneudorf
nes gemi“ eih nachtsfeier 2000
itte vormerken: Am Samstag, 02.12.2000, findet im Gasthaus “Zum Han- “ die diesjährige Weihnachtsfeier des SV Welschneudorf statt. Dabei ,— . , am Nachmittag bei Kaffee, Kakao und Kuchen der Nikolaus für n s °vveP n ie re jüngsten Mitglieder; am Abend feiern dann die Erwachsenen, f estgese iähe re Informationen entnehmen Sie bitte in den kommenden Wochen 3r Jen ^F 11 Wochenblatt.
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Erric juas für Samstag, 11.11.2000, angesetzte Spiel gegen Kadenbach fällt aus.
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Nr. 45/2000
“GELBACHHOHEN”
Seniorennachmittag
der Verbandsgemeinde Montabaur
am 21.11.2000,14.00 bis ca. 18.00 Uhr im Haus Mons Tabor, Montabaur Die Eintrittskarten sind noch bei den bekannten Seniorenvertretern der jeweiligen Ortsgemeinde erhältlich.
Karten für den Bereich der Stadt Montabaur können auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Frau Höck, Zimmer-Nr. 23, 2. Stock, Rathaus-Altbau, Tel.: 02602/126-323, erworben werden.
Der Preis für die Veranstaltung beträgt 7,00 DM und enthält ein Kaffeegedeck mit Kuchen sowie den Bustransport von den Ortsgemeinden in die Stadt Montabaur und wieder zurück.
Kartenverkauf für den Bereich “Gelbachhöhen” bei folgenden Seniorenvertretern: Margarete Dietrich, Bornstraße 6, Daubach, Tel.: 02602/ 17865; Ernst Günther, Pfarrhaus, Hauptstr. 7, Holler, Tel.: 02602/3495; Christel Sprenger, Im Rosengarten 16, Stahlhofen, Tel.: 02602/17784; Michael Ortseifen, Ahornstr. 1,56412 Untershausen, Tel.: 02602/16612 Busfahrplan für die Gelbachhöhen Bus-Nummer: VII Abfahrtszeit und -ort:
13.20 Uhr, Daubach, Bushaltestelle 13.25 Uhr, Stahlhofen Bushaltestelle 13.30 Uhr, Untershausen, Bushaltestelle 13.35 Uhr, Holler, Bushaltestelle, “Oberdorfstraße”
13.40 Uhr, Holler, “An der Kirche”
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
an öffentlichen Verkehrsflächen,
Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung
Nach dem Ende der Wachstumsperiode haben viele Grundstückseigentümer den Bewuchs ihrer Grundstücke verjüngt und ausgelichtet.
In einigen Fällen wurde die Innenansicht der Grundstücke verbessert, die äußere Gestaltung geriet offenbar ein wenig in Vergessenheit.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, einmal den Bewuchs ihres Grundstückes aus der Sicht der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen und folgende Gesichtspunkte besonders zu beachten:
- Ist der Gehweg frei, d.h. sind die Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten, dass Fußgänger den Gehweg ohne Behinderung begehen können?
- Sind die Sichtdreiecke im Kreuzungsbereich freigehalten (Hecken und Büsche nicht höher als 60 bis 80 cm)?
- Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßennamensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit?
- Sind die Gehwege von herabfallendem Laub und Kehricht gesäubert? Vielleicht stellen Sie bei Ihrer Betrachtung fest, dass bei ihrem Grundstück der eine oder andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pflegearbeiten berücksichtigt wurde. Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unverzüglich die notwendigen Maßnahmen.
Wir werden in der nächsten Zeit diesen besonderen Bereich der Verkehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Beseitigung von Gefahrenstellen zu sorgen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die allgemeine Straßenreinigungspflicht und - für die bevorstehende Winterzeit - auf die Schneeräum- und Streupflicht hin.
Verbandsgemeinde Verwaltung
- örtliche Ordnungsbehörde -
SPD-Ortsverein Buchfinkenland/Gelbachhöhen
Jahreshauptversammlung
Zur Jahreshauptversammlung laden wir hiermit alle Vereinsmitglieder am Samstag, 18.11.2000, um 16.00 Uhr ins Gasthaus „Zum Grünen Baum” nach Horbach recht herzlich ein.
Tagesordnungspunkte: Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Ehrung, Rück- und Ausblick auf die Aktivitäten des Vereins, Bericht des Kassenführers, Entlastung des Kassenführers und des Vorstandes, Verschiedenes/Aussprache.
Weitere Informationen: Jörg Harle, Tel. (0177) 6265308.
SPD-Termine im November 2000:
-14.11.: Nominierung unseres Landratskandidaten Klaus Knoche
und Organisationskonferenz, 18.30 Uhr, Unnau -17.11.: Tagung des Wahlteams (VG-Bürgermeisterwahl), 18.30
Uhr, “Rückerhof” in Welschneudorf
- 20.11.: parteiöffentliche Sitzung der SPD-VG-Fraktion
-27.11.: „Vor Ort” Informationsgespräch des OV Buchfinken
land/Gelbachhöhen mit Harald Schweitzer (MdL) und Uli Schmidt (SPD-VG-Fraktionsvorsitzender), 17.30 Uhr, Grundschule Horbach
- 30.11.: Fachkonferenz der SGK „Privatisierung der Wasserver
sorgung und Abwasserbeseitigung”, 15.00 Uhr, Kleinmaischeid

