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Wochenblatt VG Montabaur

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 1b, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­gangen ist.

JUGENDFUSSBALL:

Freitag 10 . 11 . 2000 , 19.30 Uhr: A-Jugend in Unkel Samstag, 11 11-2000,13.00 Uhr: E-Jugend in Heiligenrothg e g enS 14.00 Uhr: D-Jugend in Selters l(

15.15 Uhr: C-Jugend in Ruppach gegen Ellingen 16.30 Uhr: B-Jugend in Staudt gegen Horressen ALTE HERREN

Ja

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1 .

2 .

. 3.

Montabaur. 02.11.2000 (Siegel) Reichling. Vorsitzender

des Umlegungsausschusses

Nachruf

Am Freitag, 03.11.2000, verstarb nach lan­ger und schwerer Krankheit unser ehema­liger Gemeindearbeiter,

Herr Arnold Butzbach.

Der Verstorbene war von 1974 bis 1988 in der Gemeinde Heiligenroth beschäftigt. Die Gemeindeverwaltung und auch die Ein­wohner unseres Ortes lernten ihn in dieser Zeit als aufgeschlossenen, fleißigen und pflichtbewussten Mitarbeiter und Kollegen kennen. Zu früh wurde er aüs unserer Mit­te genommen.

Seitens der Gemeinde Heiligenroth sage ich Arnold Butzbach ein letztes Dankeschön für seinen Einsatz in unserer Gemeinde. Er möge ruhen in Frieden. Unsere ganze Anteilnahme gilt seiner Frau, seinen Kin­dern und deren Familien.

Die Gemeinde Heiligenroth wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Heiligenroth. im November 2000 P.-G. Zerfas. Ortsbürgermeister

FWG Herbst

Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, 13.11.2000, im Fraktionssitzungszimmer der Gemeindeverwal­tung um 19.00 Uhr statt.

Thema: NachbereitungKöln-Tour" und Erörterung des Flächennut­zungsplanes

Frauenkreis

Wir basteln weihnachtliche Gestecke

Wann: 15.11.2000

Wo: im Pfarrheim

Zeit: ab 19.30 Uhr

Mitzubringen sind einzelne Zweige, die eingearbeitet werden sollen, sowie Baumschere und Schere. Alles weitere Material wird durch die Kursleite­rin gegen Unkostenbeitrag zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmegebühr beträgt 6,00 DM und Materialkosten.

Anmeldungen nimmt Eugenie Burg, Tel.: 18367, entgegen.

SV Heiligenroth

TISCHTENNIS

Damen-Regionsliga

Montag, 20.11.2000, 20.00 Uhr, Gegner: VfL Höhr-Grenzhausen 2, Spie­lort: Heiligenroth

Herren 1. Kreisklasse

Freitag, 10.11.2000, 20.00 Uhr, Gegner: TuS Hilgert 1, Spielort: Hilgert

Samstag, 19.11.2000, 19.00 Uhr, Gegner: TTC Nauort 2, Spielort: Heili­genroth

3. Kreisklasse Jugend Mitte

Samstag, 11.11.2000,16.00 Uhr, Gegner: TSV Eigendorf 3, Spielorf Hei­ligenroth

Samstag, 18.11.2000, 16.00 Uhr, Gegner: ASV Niederelbert II Soielort- Niederelbert H

FUSSBALL Kreisliga B-Süd:

Sonntag, 12.11.2000, 14.30 Uhr in Horressen

Kreisliga D-Südost:

Das Spiel gegen Otzingen wurde verlegt und findet erst im Frühjahr 2001 statt.

Ruppach-Goldhausf

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags von.18.00 bis ;$;J

donnerstags von.18.00 bisläJ

Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081 B

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderi Ruppach-Goldhausen vom 24.10.2000

Mamensgebung der Straße im BaugebietSteinheck

Das BaugebietSteinheck wird durch eine Stichstraße erschlösset las Umlegungsverfahren fortzuführen, war es erforderlich, dieser^ äinen Namen zu geben.

Es wurden folgende Vorschläge unterbreitet:

Weststraße

In der Steinheck

- St.-Johannes-Weg

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, der Straße den Namen 1 ,! Straße zu geben.

I. Änderung des BebauungsplanesRuppach-Ost

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur I. Änderung des ä| ungsplanesRuppach-Ost einschließlich Begründung sowie t nerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in derSi| Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat den ungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie zeichnerische^ Setzungen als Satzung gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO. Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 251 Nr. 2 BauGl die GewerbebauflächeGesbitz in der Ortsgemeinde Rupf Goldhausen

Für den im Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanesdel bandsgemeinde Montabaur dargestellten Bereich wurde eine SS[ über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 I Nr. 2 BauGB in de| liegenden Form beschlossen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt - grob - abgegrenzt:

- im Osten: durch die Grabenparzelle 2481/3,

- im Süden: durch die Grabenparzellen 2482, 1323,1324/1 ui

- im Westen: durch die K 103

- im Norden: durch die K 153

Die Satzung wurde bereits im Wochenblatt Nr. 44 vom 03.11.20 gemacht und trat am 04.11.2000 in Kraft.

Ausbau des Mühlenweges, Kirchweges und der Schulstraßeinl pach-Goldhausen; Vergabe der Planungsleistungen und BauleiJ Da viele Zuhörer aus dem Mühlenweg und der Schulstraßei waren, erläuterte Ortsbürgermeister Sprenger nochmals Hintergriinfl Sachstand der einzelnen Verfahren und begründete die NotwenJi Ergänzend erläuterte er die Abrechnungsmodalitäten und erklärte,» nach Erarbeitung eines Ausbauplanes eine AnwohnerversammW finden wird. |

Der Ortsgemeinderat beschloss, einem Planungsbüro den Auftrag! Erarbeitung der Straßenplanung für den Mühlenweg, Kirchwegwf Schulstraße zu erteilen. Die Planungskosten für zwei MaßnaWI im Haushaltsplan 2000 vorhanden. Die restlichen Planungskost^| den im Haushaltsplan 2001 bereit gestellt.

Teilnahme an der AktionSaubere Landschaft

Eine Überprüfung vor Ort durch die Gemeindearbeiter hat ergeben/ der Zustand in Wald und Flur zufriedenstellend ist. Eine Säubew on ist nicht zwingend erforderlich.

Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen beteiligt sich daher Inn Jahr nicht an der AktionSaubere Landschaft.

Tongrube Maria; Hauptbetriebsplan Ortsbürgermeister Sprenger erläuterte die vorgelegte HauptjJ planverlangerung anhand des Antrages und der beigefügten K J Antrag fehlt die Angabe von Zeiträumen. Weiterhin wöicht der ^ te Hauptbetriebsplan vom Rahmenbetriebsplan ab und hinterleg n die aus Sicht der Ortsgemeinde nicht erforderlich sind. L Eine Stellungnahme zum vorgelegten Hauptbetriebsplan soll 1 Schuss für Ortsplanuna erarbeitet und abschließend behänd 1

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