Wochenblatt VG Montabaur
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 1b, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heiligenroth schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
JUGENDFUSSBALL:
Freitag 10 . 11 . 2000 , 19.30 Uhr: A-Jugend in Unkel Samstag, 11 11-2000,13.00 Uhr: E-Jugend in Heiligenrothg e g enS 14.00 Uhr: D-Jugend in Selters l(
15.15 Uhr: C-Jugend in Ruppach gegen Ellingen 16.30 Uhr: B-Jugend in Staudt gegen Horressen ALTE HERREN
Ja
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Montabaur. 02.11.2000 (Siegel) Reichling. Vorsitzender
des Umlegungsausschusses
Nachruf
Am Freitag, 03.11.2000, verstarb nach langer und schwerer Krankheit unser ehemaliger Gemeindearbeiter,
Herr Arnold Butzbach.
Der Verstorbene war von 1974 bis 1988 in der Gemeinde Heiligenroth beschäftigt. Die Gemeindeverwaltung und auch die Einwohner unseres Ortes lernten ihn in dieser Zeit als aufgeschlossenen, fleißigen und pflichtbewussten Mitarbeiter und Kollegen kennen. Zu früh wurde er aüs unserer Mitte genommen.
Seitens der Gemeinde Heiligenroth sage ich Arnold Butzbach ein letztes Dankeschön für seinen Einsatz in unserer Gemeinde. Er möge ruhen in Frieden. Unsere ganze Anteilnahme gilt seiner Frau, seinen Kindern und deren Familien.
Die Gemeinde Heiligenroth wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Heiligenroth. im November 2000 P.-G. Zerfas. Ortsbürgermeister
FWG Herbst
Die nächste Fraktionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst findet am Montag, 13.11.2000, im Fraktionssitzungszimmer der Gemeindeverwaltung um 19.00 Uhr statt.
Thema: Nachbereitung “Köln-Tour" und Erörterung des Flächennutzungsplanes
Frauenkreis
Wir basteln weihnachtliche Gestecke
Wann: 15.11.2000
Wo: im Pfarrheim
Zeit: ab 19.30 Uhr
Mitzubringen sind einzelne Zweige, die eingearbeitet werden sollen, sowie Baumschere und Schere. Alles weitere Material wird durch die Kursleiterin gegen Unkostenbeitrag zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmegebühr beträgt 6,00 DM und Materialkosten.
Anmeldungen nimmt Eugenie Burg, Tel.: 18367, entgegen.
SV Heiligenroth
TISCHTENNIS
Damen-Regionsliga
Montag, 20.11.2000, 20.00 Uhr, Gegner: VfL Höhr-Grenzhausen 2, Spielort: Heiligenroth
Herren 1. Kreisklasse
Freitag, 10.11.2000, 20.00 Uhr, Gegner: TuS Hilgert 1, Spielort: Hilgert
Samstag, 19.11.2000, 19.00 Uhr, Gegner: TTC Nauort 2, Spielort: Heiligenroth
3. Kreisklasse Jugend Mitte
Samstag, 11.11.2000,16.00 Uhr, Gegner: TSV Eigendorf 3, Spielorf Heiligenroth
Samstag, 18.11.2000, 16.00 Uhr, Gegner: ASV Niederelbert II Soielort- Niederelbert ’ H
FUSSBALL Kreisliga B-Süd:
Sonntag, 12.11.2000, 14.30 Uhr in Horressen
Kreisliga D-Südost:
Das Spiel gegen Otzingen wurde verlegt und findet erst im Frühjahr 2001 statt.
Ruppach-Goldhausf
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags von.18.00 bis ;$;J
donnerstags von.18.00 bisläJ
Tel.: 02602/998080, Fax: 02602/998081 B
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderi Ruppach-Goldhausen vom 24.10.2000
Mamensgebung der Straße im Baugebiet “Steinheck”
Das Baugebiet “Steinheck” wird durch eine Stichstraße erschlösset las Umlegungsverfahren fortzuführen, war es erforderlich, dieser^ äinen Namen zu geben.
Es wurden folgende Vorschläge unterbreitet:
■ Weststraße
In der Steinheck
- St.-Johannes-Weg
Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, der Straße den Namen 1 ,! Straße” zu geben.
I. Änderung des Bebauungsplanes “Ruppach-Ost”
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf zur I. Änderung des ä| ungsplanes “Ruppach-Ost” einschließlich Begründung sowie t nerischen Festsetzungen in der Form zu, wie er dem Rat in derSi| Vorgelegen hat. Gleichzeitig beschloss der Ortsgemeinderat den ungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie zeichnerische^ Setzungen als Satzung gemäß §§ 10 BauGB und 24 GemO. Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 251 Nr. 2 BauGl die Gewerbebaufläche “Gesbitz” in der Ortsgemeinde Rupf Goldhausen
Für den im Auszug aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanesdel bandsgemeinde Montabaur dargestellten Bereich wurde eine SS[ über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 I Nr. 2 BauGB in de| liegenden Form beschlossen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt - grob - abgegrenzt:
- im Osten: durch die Grabenparzelle 2481/3,
- im Süden: durch die Grabenparzellen 2482, 1323,1324/1 ui
- im Westen: durch die K 103
- im Norden: durch die K 153
Die Satzung wurde bereits im Wochenblatt Nr. 44 vom 03.11.20 gemacht und trat am 04.11.2000 in Kraft.
Ausbau des Mühlenweges, Kirchweges und der Schulstraßeinl pach-Goldhausen; Vergabe der Planungsleistungen und BauleiJ Da viele Zuhörer aus dem Mühlenweg und der Schulstraßei waren, erläuterte Ortsbürgermeister Sprenger nochmals Hintergriinfl Sachstand der einzelnen Verfahren und begründete die NotwenJi Ergänzend erläuterte er die Abrechnungsmodalitäten und erklärte,» nach Erarbeitung eines Ausbauplanes eine AnwohnerversammW finden wird. |
Der Ortsgemeinderat beschloss, einem Planungsbüro den Auftrag! Erarbeitung der Straßenplanung für den Mühlenweg, Kirchwegwf Schulstraße zu erteilen. Die Planungskosten für zwei MaßnaWI im Haushaltsplan 2000 vorhanden. Die restlichen Planungskost^| den im Haushaltsplan 2001 bereit gestellt.
Teilnahme an der Aktion “Saubere Landschaft”
Eine Überprüfung vor Ort durch die Gemeindearbeiter hat ergeben/ der Zustand in Wald und Flur zufriedenstellend ist. Eine Säubew on ist nicht zwingend erforderlich.
Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen beteiligt sich daher Inn Jahr nicht an der Aktion “Saubere Landschaft”.
Tongrube Maria; Hauptbetriebsplan Ortsbürgermeister Sprenger erläuterte die vorgelegte HauptjJ planverlangerung anhand des Antrages und der beigefügten K J Antrag fehlt die Angabe von Zeiträumen. Weiterhin wöicht der ^ te Hauptbetriebsplan vom Rahmenbetriebsplan ab und hinterleg n die aus Sicht der Ortsgemeinde nicht erforderlich sind. L Eine Stellungnahme zum vorgelegten Hauptbetriebsplan soll 1 Schuss für Ortsplanuna erarbeitet und abschließend behänd 1
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