Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

JSG Horressen/Elgendorf/ Stahlhofen/Holler/Eschelbach

Samstag, 28.10.2000 0

E-Jugend: 13.00 Uhr E-Jugend JSG Steinefrenz 1 - JSG Horressen 3, EGC Wirges 2 - JSG Horressen 2, JSG Horressen 1 - EGC Wirges 1 D-Juaend: 14.00 Uhr JSG Horressen - JSG Steinefrenz 2

Samstag, 04.11.2000

13.00 Uhr E-Jugend JSG Hilgert - JSG Horressen

13.00 Uhr JSG Horressen 2 - JSG Ahrbach

14.00 Uhr E-Jugend JSG Horressen 3 - JSG Niederahr, D-Jugend JSG Horressen - JSG Hundsangen

SV 1919 Horressen

B-Jugend: Samstag, 28.10.2000, 16.30 Uhr SV Horressen - JSG Elbert 2 B-Jugend: Samstag, 04.11.2000, JSG Oberlahr/Flammersfeld - SV Horressen

FSV Stahlhofen

C-Jugend: Samstag, 28.10.2000.16.30 Uhr TuS Montabaur - FSV Stahlhofen C-Jugend: Samstag. 04.11.2000,15.15 Uhr JSG Ellingen 2 - FSV Stahlhofen

Freiwillige Feuerwehr Eigendorf

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 31.10.2000, um 20.00 Uhr im Schankraum der Dorfgemeinschaftshalle statt. Die Punkte der Versamm­lung werden zu Beginn bekannt gegeben. Hiermit sind alle Kameraden und För­derer des Vereins eingeladen. Eine gesonderte Einladung ergeht nicht mehr.

SVOlympia Eschelbach

1. Mannschaft

Am Sonntag, 29.10.2000. spielen wir ab 14.30 Uhr in Oberelbert gegen die SG Elbert.

ALTE HERREN

Unser nächstes Spiel findet am Samstag, 28.10.2000, um 15.00 Uhr in Heiligenroth statt. Abfahrt: 14.30 Uhr ab Brücke.

Treffpunkt Bücherei

Am Sonntag, 05.11.2000, veranstaltet die katholische öffentliche Büche­rei in Montabaur-Horressen im Obergeschoss des Pfarrheims wieder eine Buchausstellung. Es werden attraktive und sinnvolle Buchgeschenke, Spiele, CDs und Musikkassetten zur Bestellung vorgeschlagen.

Seit vielen Jahren werden in bundesweit über 2.000 katholischen öffent­lichen Büchereien regelmäßig im Herbst oder in der Vorweihnachtszeit Bücher und andere Medien gemeinsam mit dem Borromäusverein Bonn ausgestellt und zum Kauf angeboten. Selbstverständlich können über die Bücherei auch Bücher und Medien bestellt werden, die nicht im Ausstel­lungssortiment enthalten sind. Aus dem Erlös wird ein Zuschuss errech­net, der unserer Bücherei im nächsten Jahr für die Anschaffung neuer Medien zusätzlich zur Verfügung steht.

Jeder Leser, der seine Bücher und Geschenke über die Bücherei erwirbt, unterstützt somit direkt die Büchereiarbeit in der Gemeinde. Bestellungen können während der Ausstellung, aber auch während der normalen Öff­nungszeit der Bücherei abgegeben werden. Die Ausstellung in Horressen ist vormittags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die bestellten Medien werden voraus­sichtlich noch im Lauf des Novembers ausgeliefert.

Frauenkreis Horressen

Der Frauenkreis Horressen fertigt in diesem Jahr wieder Gestecke für Allerheiligen. Sie werden am Sonntag, 29.10.2000, nach dem Gottesdienst von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Pfarrheim zum Verkauf angeboten.

Der Erlös ist für einen guten Zweck bestimmt.

KGHorresser Ommeze

Alle Fastnachtsbegeisterten, die Lust haben, an der nächsten Kappensitzung 2001 aktiv mitzuwirken, sind recht herzlich zum Treffen beimIwan am Mon­tag, 06.11.2000, um 20.00 Uhr eingeladen. Infos unterTelefon 02602/916940.

SG Horressen-Elgendorf

ln der Bezirksliga Ost tritt unsere 1. Mannschaft zum fälligen Meister­schaftsspiel bereits am Donnerstag, 26.10.2000, beim Tabellenersten VfB Linz an. Spielbeginn: 19.30 Uhr. Unsere anderen beiden Seniorenmann­schaften haben Heimspiele (Sportplatz an der Waldschule):

12.30 Uhr SG III gegen SV Marienrachdorf II

14.30 Uhr SG II gegen SG Ransbach-Baumbach

Ab 6. November 2000 werden in Montabaur-Horressen

die Gas- und Öl-Heizungen gemessen.

Aribert Lange, Bezirksschornsteinfegermeister Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz Tel. 02 61 -5 12 19

Nr.

'-

l®

V_

Boden

Sprechstunde des OrtsbürgermeistPrc

nach Vereinbarung.

. . 02602 /i

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Boden

über die Erhebung einmaliger Beiträge für die von Erschließungsanlagen vom 17.10.2000 ma lge Herstelli Der Ortsgemeinderat Boden hat am 09.10 2000 auf, ,

a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in de, ^ machung vom 27. August 1997 (BGBl. IS. 2141) U nd 9tlerBe ^

b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfab in n Dezember 1973 in den jeweils geltenden Fassungen dl 7? vo ' zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird 9endl § 1 - Erhebung des Erschließungsbeitrages

LNut

Lsie*

.-jeir

Ijedei

leckste

10

füfeunt

t<

bderf feäcW üücte MstÜC

$tücl Sa§{h.iru

sniniAt

IsbeiträgeTac Ji2c

Zur Deckung ihres anderweitig nicht qedecktPn Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließi.nn!J Wan ' iei den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung

§ 2 - Art und Umfang der Erschließungsanlagen 9

1. Beitragsfähig ist der Aufwand für

1.1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund., dienen ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und IndnZn sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufzentren 71 ge Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellung^, Kongreß und K

a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m wenn eine h ge und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nutzunozuläi

b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m wennVi,

beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine einseitioe N zulässig ist, a

puiro

jdasg

Meis

c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis 18 m.wenifei beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nui zulässig ist. M

1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstül dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondern ten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelet! Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, mit einer Breitete 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenneil einseitige Nutzung zulässig ist.

1.3. Mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.B ge, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m.

1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.

1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächen (Fl: die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen von Teileinj tungen miteinander kombinieren und bei denen auf eine Funktion: nung ganz oder teilweise verzichtet wird) bis zu den jeweils genannten Höchstbreiten.

1.6. Parkflächen,

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, biszi einer weiteren Breite von 6 m,

b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen Nrn. 1 bis 5

ständige Parkflächen), bis zu 15 % der durch gesonderte Satzung fei zusetzenden Grundstücke. I

1.7. Grünanlagen, ,1

a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, biszi einer weiteren Breite von 6 m,

b) die nicht Bestandteile von Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis5sini

rung de i-g der eesrrc <|33Bc iis des jingderi & In Int lassenza, jspflicht en, st ft der Bi liezula

,v

setzunc

feechnun

s.2ergi

,$owi

iStehen

Mer

Nene

zu 15 % der Flächen der durch gesonderte Satzung festzuselzei

Grundstücke.

2. Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so erf 5 in Abs. 1,2 und 4 angegebenen Maße um die Hälfte, mindestens

3. Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, sogn gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.

4. Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten Breiten sind Durchscnnins

§ 3 - Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwanfle ^ Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach deri Kosten ermittelt. Der Aufwand für die Entwässerungseinricntung, Erschließungsanlagen wird wie folgt ermittelt: c inddie Kosl

- Für die Entwässerung der öffentlichen V er k e hrsfläcnen ^ n

die an den Träger der Abwasserbeseitigung aufgrund 9

vertraglicher Verpflichtungen zu erstatten sind, ma\ dg ' (

§ 4 - Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Ersc ^ Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Ersc i .^i § 5 - Abrechnungsgebiet, Grundstücksflächen un

- Verteilung des beitragsfähigen Erschheßungsaufw ^

1. Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäß § 4 r Qrundsti ge Erschließungsaufwand wird auf die ersen na h e i wird die jrii (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verte«. k naC h ArtundMj schiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke berücksichtigt.

pngsi cii Abs. soweit 'Steher d die V testet |ftslens| ahließi Nervi Nlegun Mahn

Wege

Mach'

teinla

passe tot und tosobalc Seschlc

%i,W(

her

rar bet «'lögen.

ramm