Wochenblatt VG Montabaur
JSG Horressen/Elgendorf/ Stahlhofen/Holler/Eschelbach
Samstag, 28.10.2000 0
E-Jugend: 13.00 Uhr E-Jugend JSG Steinefrenz 1 - JSG Horressen 3, EGC Wirges 2 - JSG Horressen 2, JSG Horressen 1 - EGC Wirges 1 D-Juaend: 14.00 Uhr JSG Horressen - JSG Steinefrenz 2
Samstag, 04.11.2000
13.00 Uhr E-Jugend JSG Hilgert - JSG Horressen
13.00 Uhr JSG Horressen 2 - JSG Ahrbach
14.00 Uhr E-Jugend JSG Horressen 3 - JSG Niederahr, D-Jugend JSG Horressen - JSG Hundsangen
SV 1919 Horressen
B-Jugend: Samstag, 28.10.2000, 16.30 Uhr SV Horressen - JSG Elbert 2 B-Jugend: Samstag, 04.11.2000, JSG Oberlahr/Flammersfeld - SV Horressen
FSV Stahlhofen
C-Jugend: Samstag, 28.10.2000.16.30 Uhr TuS Montabaur - FSV Stahlhofen C-Jugend: Samstag. 04.11.2000,15.15 Uhr JSG Ellingen 2 - FSV Stahlhofen
Freiwillige Feuerwehr Eigendorf
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 31.10.2000, um 20.00 Uhr im Schankraum der Dorfgemeinschaftshalle statt. Die Punkte der Versammlung werden zu Beginn bekannt gegeben. Hiermit sind alle Kameraden und Förderer des Vereins eingeladen. Eine gesonderte Einladung ergeht nicht mehr.
SV “Olympia” Eschelbach
1. Mannschaft
Am Sonntag, 29.10.2000. spielen wir ab 14.30 Uhr in Oberelbert gegen die SG Elbert.
ALTE HERREN
Unser nächstes Spiel findet am Samstag, 28.10.2000, um 15.00 Uhr in Heiligenroth statt. Abfahrt: 14.30 Uhr ab Brücke.
Treffpunkt Bücherei
Am Sonntag, 05.11.2000, veranstaltet die katholische öffentliche Bücherei in Montabaur-Horressen im Obergeschoss des Pfarrheims wieder eine Buchausstellung. Es werden attraktive und sinnvolle Buchgeschenke, Spiele, CDs und Musikkassetten zur Bestellung vorgeschlagen.
Seit vielen Jahren werden in bundesweit über 2.000 katholischen öffentlichen Büchereien regelmäßig im Herbst oder in der Vorweihnachtszeit Bücher und andere Medien gemeinsam mit dem Borromäusverein Bonn ausgestellt und zum Kauf angeboten. Selbstverständlich können über die Bücherei auch Bücher und Medien bestellt werden, die nicht im Ausstellungssortiment enthalten sind. Aus dem Erlös wird ein Zuschuss errechnet, der unserer Bücherei im nächsten Jahr für die Anschaffung neuer Medien zusätzlich zur Verfügung steht.
Jeder Leser, der seine Bücher und Geschenke über die Bücherei erwirbt, unterstützt somit direkt die Büchereiarbeit in der Gemeinde. Bestellungen können während der Ausstellung, aber auch während der normalen Öffnungszeit der Bücherei abgegeben werden. Die Ausstellung in Horressen ist vormittags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Die bestellten Medien werden voraussichtlich noch im Lauf des Novembers ausgeliefert.
Frauenkreis Horressen
Der Frauenkreis Horressen fertigt in diesem Jahr wieder Gestecke für Allerheiligen. Sie werden am Sonntag, 29.10.2000, nach dem Gottesdienst von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Pfarrheim zum Verkauf angeboten.
Der Erlös ist für einen guten Zweck bestimmt.
KG “Horresser Ommeze”
Alle Fastnachtsbegeisterten, die Lust haben, an der nächsten Kappensitzung 2001 aktiv mitzuwirken, sind recht herzlich zum Treffen beim “Iwan” am Montag, 06.11.2000, um 20.00 Uhr eingeladen. Infos unterTelefon 02602/916940.
SG Horressen-Elgendorf
ln der Bezirksliga Ost tritt unsere 1. Mannschaft zum fälligen Meisterschaftsspiel bereits am Donnerstag, 26.10.2000, beim Tabellenersten VfB Linz an. Spielbeginn: 19.30 Uhr. Unsere anderen beiden Seniorenmannschaften haben Heimspiele (Sportplatz an der Waldschule):
12.30 Uhr SG III gegen SV Marienrachdorf II
14.30 Uhr SG II gegen SG Ransbach-Baumbach
Ab 6. November 2000 werden in Montabaur-Horressen
die Gas- und Öl-Heizungen gemessen.
Aribert Lange, Bezirksschornsteinfegermeister Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz Tel. 02 61 -5 12 19
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Boden
Sprechstunde des OrtsbürgermeistPrc
nach Vereinbarung.
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Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Boden
über die Erhebung einmaliger Beiträge für die von Erschließungsanlagen vom 17.10.2000 ma lge Herstelli Der Ortsgemeinderat Boden hat am 09.10 2000 auf™, ,
a) § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in de, ^ machung vom 27. August 1997 (BGBl. IS. 2141) U nd 9tlerBe ^
b) § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfab in n Dezember 1973 in den jeweils geltenden Fassungen dl 7? vo ' zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird 9endl § 1 - Erhebung des Erschließungsbeitrages
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Zur Deckung ihres anderweitig nicht qedecktPn Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Erschließi.nn!J Wan ' iei den Vorschriften des Baugesetzbuches und dieser Satzung
§ 2 - Art und Umfang der Erschließungsanlagen 9
1. Beitragsfähig ist der Aufwand für
1.1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grund., dienen ausgenommen solche in Kern, Gewerbe- und IndnZn sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufzentren 71 ge Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellung^, Kongreß und K
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 12 m wenn eine h ge und mit einer Breite bis zu 9 m, wenn eine einseitige Nutzunozuläi
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 15 m wennVi,
beidseitige und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn eine einseiti’oe N zulässig ist, a
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c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis 18 m.wenifei beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine einseitige Nui zulässig ist. M
1.2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstül dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondern ten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelet! Messe-, Ausstellungs-, Kongreß- und Hafengebiet, mit einer Breitete 18 m, wenn eine beidseitige und mit einer Breite bis zu 13 m, wenneil einseitige Nutzung zulässig ist.
1.3. Mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.B ge, Wohnwege) mit einer Breite von 5 m.
1.4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 18 m.
1.5. Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Mischflächen (Fl: die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen von Teileinj tungen miteinander kombinieren und bei denen auf eine Funktion: nung ganz oder teilweise verzichtet wird) bis zu den jeweils genannten Höchstbreiten.
1.6. Parkflächen,
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, biszi einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile der Verkehrsanlagen Nrn. 1 bis 5
ständige Parkflächen), bis zu 15 % der durch gesonderte Satzung fei zusetzenden Grundstücke. I
1.7. Grünanlagen, ,1
a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis 5 sind, biszi einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteile von Verkehrsanlagen nach Nrn. 1 bis5sini
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zu 15 % der Flächen der durch gesonderte Satzung festzuselzei
Grundstücke.
2. Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so er ™f 5 in Abs. 1,2 und 4 angegebenen Maße um die Hälfte, mindestens
3. Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, sogn gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.
4. Die in Abs. 1 Nrn. 1 bis 6 genannten Breiten sind Durchscnnins
§ 3 - Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwanfle ^ Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach deri Kosten ermittelt. Der Aufwand für die Entwässerungseinricntung, Erschließungsanlagen wird wie folgt ermittelt: c inddie Kosl
- Für die Entwässerung der öffentlichen V er k e hrsfläcnen ^ n
die an den Träger der Abwasserbeseitigung aufgrund 9
vertraglicher Verpflichtungen zu erstatten sind, ma\ dg ' (
§ 4 - Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Ersc ^ Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Ersc i .^i § 5 - Abrechnungsgebiet, Grundstücksflächen un
- Verteilung des beitragsfähigen Erschheßungsaufw ^
1. Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäß § 4 r Qrundsti ge Erschließungsaufwand wird auf die ersen na h e i wird die jrii (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verte«. k naC h ArtundMj schiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke berücksichtigt.
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