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Wochenblatt VG Montabaur _

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter­pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M.

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland

- Nutzungsreduzierung

- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn.

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Nentershausen, 15.10.2000 (Siegel) Greiser

Ortsbürgermeister

Gemeindeverwaltung Geschäftsstelle:

Nentershausen Katasteramt Westerburg

- Umlegungsausschuss - Außenstelle Montabaur

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluss vom 11.04.2000, in der Änderung vom 07.09.2000 im GrenzregelungsverfahrenOrtsmitte ist am 28.09.2000 abschließend unanfechtbar geworden.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisheri­ge Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zuge­teilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Nr.42i

r ,onzreqelungsbeschluss nichts anderes festgelegt ist,

Soweit im Gre ß c 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschtäi das Eigentum d | tücks tei\en lastenfrei auf die neuen Eig« ^gewiesenen ^^its^^nisse sind nicht erforderlich.

über. unser zu gewiesenen Grundstücksteile und ly ,

Die ausgetauschte ep Bestand teit des Grundstücks, dem si 6 j

senen Grundstufe hen Rec hte an diesem Grundstti'

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.. 0 Bekanntmachung kann innerhalb eines Monaff*

Gegen diese ° ru ch erhoben werden. Der Widerspruch istbei

Bekanntgabe Wia ' Außenstelle Montabaur, Koblenzei

Katasteramt we » Gesc häftsstelle des Umlegungsaussi

15, 56410 "® ed erschrift einzulegen. Die Widerspruchs«!

schriftlich oder zu der widerS pruch noch vor Ablauf die:

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Montabaur, Umfegungsausscl

28.09.2000

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderatd Nentershausen vom 21.09.2000

Aufstellung des BebauungsplanesIm Hasenacker

Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung der maximal zula Grundstücksgröße für die fünf im südöstlichen Teil des Plangebi^ □enden Grundstücke auf 900 qm und einer Anhebung der Anza zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude von 2 auf 3 zu. Aut wurde der Verlängerung der mittig im Plangebiet gelegenen Wenc lichkeit zur Schaffung eines weiteren Bauplatzes zugestimmt. Aufstellung der Ergänzungssatzung Bergstraße

ln der Berqstraß© wird beabsichtigt, in dritter Reihe desGruncann oStraße 6/6 a ein weiteres Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit! tpr den bereits bestehenden beiden Einzelhäusern zu errichten. Diel zu eroanqene rechtliche Würdigung lag den Ratsmitgliedern vof bürgermeister Greiser fasste diese kurz zusammen.

Anschließend stimmte der Ortsgemeinderat dem Entwurf der zungssatzung einschließlich Begründung und textlichen sowie ze sehen Festsetzungen in der Form zu, wie er in der Sitzung vorgeleg

Der Ortsgemeinderat beschloss weiterhin, die Planunterlagü schließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Fes® gen erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ir dieses Zeitraums ist den betroffenen Bürgern Gelegenheit zu gebe^ über die Änderungen sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke der] nung zu informieren.

Darüber hinaus ist ihnen analog zu § 3 II BauGB die Möglichlj zuräumen, Stellung zu nehmen und Anregungen vorzutragen.

Außerdem wurde beschlossen, die berührten Träger öffentliche! ge von den beschlossenen Änderungen in den textlichen und ze sehen Festsetzungen zu informieren und diesen innerhalb eines] Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Änderung des BebauungsplanesOrtsmitte

Das Grundstück Flur 1, Parzelle 154/2 sollte zunächst für die bauung zugelassen werden. Die Interessenten haben jedoc|j schenzeitlich ihren Bauantrag zurückgezogen. Der dort angesiedef

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Markt beabsichtigt nun eine Erweiterung der Verkaufsräume sow9^u..

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vorzunehmen. Auch hierher

unsgememderat ausführliche Erläuterungen vor.

unqspran? s ^SS >, timmte dem Entwurf zurl11 - Änderung dei und zeichnericnhJJ 1 ' 1 !? ® inschließ,ich Begründung sowie den tel meindemt in a Festsetzur >gen in der Form zu, wie er dem Ort, 1 memderat in der Sitzung Vorgelegen hat.

eirfsrti r nini^t, S D hl ° SS der Odsgemeinderat, den Bebauungsplai set 7 imnon ^ ^ e 9fvndung und den textlichen^sowie zeichnerisch] Ort i mH n Ur j ^ auer von zwei Wochen erneut öffentlich aus] lirh hüiT au ? r der Ausle gung sind mindestens eine Woche vorbei wAhrnÜn 1 l tz A umachen mit dem Hinweis darauf, dass Anrt$ Rpha. i Aus,e 9ungsfrist nur zu den geänderten Bestandtel ngsplanentwurfesOrtsmitte" vorgetragen werden könne] npr Hff b Ü n u S9emeindeverwa, tung wurde gleichzeitig beauftragt, die y or rentiicher Belange von der erneuten Offenlage zu unterridl

SpielplatzIm Strichen

^ In ^® r 9 arten Nentershausen sowie die in derKrabbelgrupf

r h 1 so ** en die Möglichkeit erhalten, Vorschläge für di«

krÜnu 6 ? s P ie, P |at2 esIm Strichen einzureichen. Seitens der Eitet Pelgruppe wurde bereits Bereitschaft signalisiert, sich amj der Gerätschaften zu beteiligen.

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Ortsbürgermeister Greiser schlug daher vor finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Nach kurzer diesem Vorschlag zugestimmt.

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