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Montabaur

Nr. 42/2000

-Bekanntmachung

, <i %,,nfl bzw. Überarbeitung und 1 ln Flächennutzungsplanes der

' ^'iinde Montabaur

1 -**' ic he Auslegung der Planungsunterlagen gemäB

Jy *LSg« eBbu,:hes (BauGB)

P handsaemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am * Ve Schluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw ::1 h Neueinstellung des Flächennutzungsplanes erneut für Monaten öffentlich auszulegen.

JDerbo ^ ^ unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruck-

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Nentershausen

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»3 dinde des Ortsburgermeisters

17.00 bis 19.00 Uhr

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bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent-

.06485/223

0ie Bekanntmachung reibung bzw. Überarbeitung jerstellung des Flächennutzungsplanes Äandsgemeinde Montabaur alle öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen .3 des Baugesetzbuches (BauGB)

5 Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am Iden Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. bürg^B^g un( j Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für onzwei Monaten öffentlich auszulegen, äidie unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte

eschli oder 1 Itungj lungdes dmachy nachfso eseVeS

Saubere, tsger en len wir unä

Kachel

idie Bekanntmachung i^der Ortsgemeinde Nentershausen Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Durchführung von Ausgleichs- und laßnahmen nach §§ 135 a -135 c setzbuch

ktion

|135c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom iBI. IS. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land ase Aktioi -alz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde- »ineundC Satzung beschlossen:

Kostenerstattungsbeträgen

igsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus-

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)orf eine

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^Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des - ches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

h bitte Sie e Vereine

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^erstattungsfähigen Kosten

.^fähig sind'die Kosten für die Durchführung von allen Aus- trsatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-

- Lhrungskosten umfassen die Kosten für

*erb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und - '«nahmen,

iid

bis

19.00

J^ichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Pla- ; Jungs- und Entwicklungspflege.

sv Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen i s " acben ' m Zeitpunkt der Bereitstellung.

%enrf Un u der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- ^osnia r ° ^^ run 9 sc * auer ergibt sich aus den Festsetzungen fcW® ln Verbindung mit den in der Anlage dargestellten ienen r auun .9 s P |a n kann im Einzelfall von den in der Anla- rur| dsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent- ßun gen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

| j r h S,attun 9sfähigen Kosten 3 '9en Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten

Wetacri 6 1» e ? rS,a,,Un9s,Shl 3 enKoste ' 1

1 a BauGB zünp^?Hn!I* n9 ^ ähi9en . Kosten werden auf die nach § 9 Abs. Grundfläche (§iq Aht 6 o c? rU M? Stücke nach Maßgabe der zulässigen fläche festaVsltl? ^ 5 BauNV0 ) verteilt. Ist keine zulässige Grund­gelegt. Für^son« 5 tino WirC ^k d, * e - dberbaubare Grundstücksfläche zugrunde

gelbare Flächp ak rih Se h St ^ nd ' 9e versie g e| bare Flächen gilt die versie- §5 Hache als uberbaubare Grundstücksfläche.

Anforderung von Vorauszahlungen

nich nicht 1 ^Hor n n h! Ür Gr ^ ndstücke - für die eine Kostenerstattungspflicht biszurHnhp d Hoo h m V0 em Umfan 9 entstanden ist, Vorauszahlungen sobald riip r ^. V0r ^ ussicht| i chen Kostenerstattungsbetrages anfordern,

OpÄ JCke H aU, ? nen Ein9riffe ZU erWarten ^ baUllCh yöwerDiich genutzt werden dürfen

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Anforderung fälbg Un ^ Sl:>etra ^ W ' rd einen M° nat nach Bekanntgabe der

§7

Ablösung

cohIt° S * e t? erS !?^ un9sbe ^ ra 9 kann aLJ f Antrag abgelöst werden. Der Ablö- . ra ? am| ßt sicb nac h der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­de^ endgültigen Erstattungsbetrages.

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nentershausen, 15.10.2000 (Siegel) Greiser

Ortsgemeinde Nentershausen Ortsbürgermeister

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Grundsätze r d ie Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern

und Gräsern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege­tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916

- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20

- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche­rung der Baumscheibe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­mänteln

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie­rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch -je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen 21 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 3 Jahre

2 2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

Öffenleaunq und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen -Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich­tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

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