Montabaur
Nr. 42/2000
-Bekanntmachung
, <i %,,nfl bzw. Überarbeitung und 1 ln Flächennutzungsplanes der
' ^'iinde Montabaur
1 -**' „ ic he Auslegung der Planungsunterlagen gemäB
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P handsaemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am * Ve Schluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw ::1 h Neueinstellung des Flächennutzungsplanes erneut für Monaten öffentlich auszulegen.
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17.00 bis 19.00 Uhr
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bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent-
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0ie Bekanntmachung reibung bzw. Überarbeitung jerstellung des Flächennutzungsplanes Äandsgemeinde Montabaur alle öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen .3 des Baugesetzbuches (BauGB)
5 Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am Iden Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. bürg^B^g un( j Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für onzwei Monaten öffentlich auszulegen, äidie unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte
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idie Bekanntmachung i^der Ortsgemeinde Nentershausen Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Durchführung von Ausgleichs- und laßnahmen nach §§ 135 a -135 c setzbuch
ktion
|135c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom iBI. IS. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land ase Aktioi -alz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde- »ineundC Satzung beschlossen:
Kostenerstattungsbeträgen
igsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus-
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^Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des - ches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
h bitte Sie e Vereine
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^erstattungsfähigen Kosten
.•^fähig sind'die Kosten für die Durchführung von allen Aus- trsatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-
■- Lhrungskosten umfassen die Kosten für
•*erb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und ■- '«nahmen,
iid
bis
19.00
J^ichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Pla- ; Jungs- und Entwicklungspflege.
sv Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen i s " acben ' m Zeitpunkt der Bereitstellung.
%enrf Un u der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein- ^osnia r ° ■ ^^ run 9 sc * auer ergibt sich aus den Festsetzungen fcW® ln Verbindung mit den in der Anlage dargestellten ■ienen r auun .9 s P |a n kann im Einzelfall von den in der Anla- rur| dsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent- ßun gen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
| j r h S,attun 9sfähigen Kosten 3 '9en Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten
Wetacri 6 1» e ? rS,a,,Un9s,Shl 3 enKoste ' 1
1 a BauGB zünp^?Hn!I* n9 ^ ähi9en . Kosten werden auf die nach § 9 Abs. Grundfläche (§iq Aht 6 o c? rU M? Stücke nach Maßgabe der zulässigen fläche festaVsltl? ^ 5 BauNV0 ) verteilt. Ist keine zulässige Grundgelegt. Für^son« 5 tino WirC ^k d, * e - dberbaubare Grundstücksfläche zugrunde
gelbare Flächp ak rih Se h St ^ nd ' 9e versie g e| bare Flächen gilt die versie- §5 Hache als uberbaubare Grundstücksfläche.
Anforderung von Vorauszahlungen
nich nicht 1 ^Hor n n h! Ür Gr ^ ndstücke - für die eine Kostenerstattungspflicht biszurHnhp d Hoo h m V0 em Umfan 9 entstanden ist, Vorauszahlungen sobald riip r ^. V0r ^ ussicht| i chen Kostenerstattungsbetrages anfordern,
OpÄ JCke H aU, ? nen Ein9riffe ZU erWarten ^ baUllCh yöwerDiich genutzt werden dürfen
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Anforderung fälbg Un ^ Sl:>etra ^ W ' rd einen M° nat nach Bekanntgabe der
§7
Ablösung
cohIt° S * e t? erS !?^ un9sbe ^ ra 9 kann aLJ f Antrag abgelöst werden. Der Ablö- . ra ? „ am| ßt sicb nac h der voraussichtlichen Höhe des zu erwartende^ endgültigen Erstattungsbetrages.
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Nentershausen, 15.10.2000 (Siegel) Greiser
Ortsgemeinde Nentershausen Ortsbürgermeister
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Ortsgemeinde Nentershausen über Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Grundsätze fü r d ie Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern
und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- chern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch -je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen 21 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 3 Jahre
2 2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
Öffenleaunq und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen -Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
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