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' nnsbestimmungen niedergelegten Vorschriften wer- ’ ^ el i, Hpr Anordnung der Vorläufigen Besitzeinweisuno ' •<# IJlJße erlassen werden soll. h" 1 rnPführten Vorschriften - Auszug aus dem Nachbar- ; :?Äd-Plalz vom 15.06.1970 ■ SVBL S. 198 ■ sowie ■ Mides Ortsrecht sind bei der Bewirtschaltung der neu-
n Einfriedungen
i’ 5 ' 3 ' Wissen von der Grenze eines landwirtschaftlich genutz- außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Orts- Ä einem Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist b 'si9.30|Jl” J 7! wachbarn 0,5 m Zurückbleiben. Dies gilt nicht gegen- 6439Ä3Ä für die nach Lage, Beschaffenheit oder Größe eine 6439 Ar» 7 rosDann oder Schlepper nicht in Betracht kommt. Von
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Srtschaftsweges (§ 2 Abs. 5 des Landesstraßenge- ; ^Einfriedungen 0,5 m Zurückbleiben.
: häuf Beseitigung einer Einfriedung, die einen geringeren meinhält, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht «Pi Jahren nach dem Anbringen Klage auf Beseitigung : ’Si nicht im Falle des Absatzes 1 Satz 3.
Einfriedung, die einen geringeren Abstand als 0,5 m einhält, „ Ire ersetzt, so ist Absatz 1 anzuwenden. Dies gilt auch, jjedung in einer der Erneuerung gleichkommenden Weise
id wird.
(jüdefür Pflanzen
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Rhein 65 Abs. -BGBl, t30 am Uhr bis
indefür Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
5r SitzGnglLjnutzungsberechtigte eines Grundstücks haben mit Bäu- ;h reibmf . W|ärn un d einzelnen Rebstöcken von den Nachbargrund- meserneu V^ytlich des § 46 - folgende Abstände einzuhalten:
-:n(ausgenommen Obstbäume), und zwar n abge<1 * 1 Wachsenden Bäumen mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie •jter Pseudoplatanus), Sommerlinde (Tilia platyphyllos), (Populus), Platane (Platanus acerifolla), Roßkastanie "tippocastanum) Stieleiche (Quercus robur), Douglasfichte ■ ataxifolla), Fichte (Picea abies), österreichische Schwarzkiefer
^austriaca), Atlaszeder (Cedrus atlantica).4,0 m,
• hsenden Bäumen mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie aCarpinus betulus), Vogelbeere (Sorbus aucupata), Weißbirke rl'a), Zierkirsche (Prunus serrulata), Kiefer (Pinus sylvestris),
;.i(Thuja occidentalis) .2,0 m
3 Bäumen.1,5 m
:äumen, und zwar
»fingen. 4,Om
oäumen, auf stark wachsenden Unterlagen veredelt, sowie
iurnen und veredelten Walnussbäumen.2,0 m
äumen, auf schwach wachsenden Unterlagen veredelt, sowie
■„men, ausgenommen Süßkirschbäume.1,5 m
is in ZirniJ^ern (ausgenommen Beerenobststräuchern), und zwar
Senden Sträuchem mit artgemäß ähnlicher Ausdehnung wie mausj ifWodendron-Hybriden), Haselnuss (Coryplus avellana), ungjÄjp (Cotoneaster bullata), Flieder (Syringa vulgaris), neu^Gif i;l eii(Forsythia intermedia), Wacholder (Juniperus communis)
J. 1,0 m
jen nach* Sträuchem.0,5 m
ehen)* ^ststräuchern, und zwar
ibe der Eri ^räuchern.1,0 m
inube^kl : 'P Beerenobststräuchern.0,5 m
id Wertst ^en Rebstöcken.0,5 m
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(«bulbeständen. 1,0 m
■Slze mit Ausnahme der Baumschulbestände von Sträuchem Räuchern die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei -eAbstände nach Nummern 1 oder 2 eingehalten werden,
^actitsbaumpflanzungen. 1,0 m
;^ ze die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei 5Abstände nach Nummer 1 eingehalten werden.
Winde für Hecken
ZeitraujMj-^er und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks währen# 1 “ 0 "-- ■ -• a . ■
1 gegenüber den Nachbargrundstücken vorbehaltlich -aSnde Abstände einzuhalten:
aus den»® über 1,5 m Höhe...0,75 m
F«zu 1,5m Höhe.. . .0,50 m
F«zu 1 ,° m Höhe..0,25 m
I? blnne des Absatz 1 sind Schnitt- und Formhecken, und ■ wenn sie im Einzelfall nicht geschnitten werden.
iqungsp
ung-
Cj Abstäncle nach den §§ 44 und 45, in den Fällen des i|dip pjf doc ^ d ' e 1 1/2-fachen Abstände mit Ausnahme der * s Hdie a ^ e ' arten (Populus), sind einzuhalten gegenüber
^dienen,
^rht H erWer * :3s 9 artner ' sc * 1 oder kleingärtnerisch genutzt :h Roh^ Bebauungsplan eine andere Nutzung festge- oauungsplan dieser Nutzung Vorbehalten sind.
1 2 ) A D nnfP §44Und45geltennichtf ür
Einfriedung vorge-
Gewässern, Un ^ en 3n den ® renzen zu öffentlichen Grünflächen und zu
Bö«rnge„“Ss»n S Hänge e n VOn er ° Si ° nS ' ° der ru, 8 ch S e,ährde,en
nen BauqebieleT^p nt? Über Grunds,ück en außerhalb des geschlosse- oder die landwirt-spha^Tgwertiges Weideland (Hutung) oder Heide sind
Berechnung des Abstandes
Hecke'odeMpi^ah 1 ! d T des Baumstammes, des Strauches, der
Stelle an dpr 0cks blS zur Grenzlinie gemessen, und zwar an der öieue, an der die Pflanze aus dem Boden tritt
S 49
Grenzabstände für Wald
baraÄSrkUiI5!? d « n ? U be , gründet oder verjüngt, so sind gegenüber Nach- oargrundstucken folgende Abstände einzuhalten:
o n^ en -^ er d « m Weinbau dienenden Grundstücken. 10 m
i g ? g f™ ber off enthchen Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen ...3 m
be?Neubeg?ündung 9en Grundstücken - die nicht mit Wald bepflanzt sind,
und bei Verjüngung . 4 m
4_ gegenübar Grundstücken, die mit Wald bepflanzt sind.^ .. .."..2 m
( 2 ) Absatz 1 gilt nicht gegenüber Grundstücken im Sinne von § 46 Abs. 2 Nr. 3 und 4.
(3) Der nach Absatz 1 freizuhaltende Streifen kann mit Laubgehölzen eptianzt werden, deren natürlicher Wuchs bei einem Grenzabstand bis
zu 3 m die Höhe von 2 m nicht überschreitet.
Kulturamt Westerburg, 09.10.2000 i.A. Theodor Burkard
Vermessungsamtsrat
Änderung bei den Dienststunden beachten
Die Dienststunde am Donnerstag, 19.10.2000 wird vorverlegt und findet in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr statt. Die Dienststunde am 26.10.2000 fällt wegen einer anderen Verpflichtung aus. Ich bitte um Beachtung.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Teilstück der Mehlstraße gesperrt!
Wegen Fassadenarbeiten an dem Wohnhaus Mehlstr. 2 und einem auf diesem Teilstück der Straße aufzustellenden Baugerüstes ist das Befahren der Mehlstraße ab Kapelle bis zum Brunnenplatz vom 23.10.2000 bis 04.11.2000 nicht möglich.
Ich bitte die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese Einschränkung.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
“Macht mit -
haltet unsere Landschaft und Umwelt fit!”
Aktion “Saubere Landschaft” am 28. Oktober 2000
Am Samstag, 28. Oktober wollen wir wie schon in den Vorjahren den uns von uneinsichtigen Umweltverschmutzern an unseren Straßen und Wegen hinterlassenen Unrat einsammeln und uns damit der von unserem Landrat Peter Paul Weinert initiierten kreisweiten Aktion "Saubere Landschaft” anschließen. Wirtreffen uns um 9.30 Uhr am Gemeindehaus in der Kapellenstraße mit festem Schuhwerk und Handschuhen zur Einteilung. Gegen 12.00 spendiert die Ortsgemeinde allen Helfern einen kräftigen Imbiss im Gasthaus Panorama. Ich würde mich freuen, ebenso viele Helfer, auch aus den Reihen der Jugend, wie im Vorjahr begrüßen zu können.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Eingeschränkte Nutzung
des Lagerplatzes für Baum- und Heckenschnitt
Am Samstag, 04.11.2000 wird das St. Martins-Feuer oberhalb unserer Gemeinde für den St. Martinsumzug am Freitag, 10.12.2000 aufgestellt. Es ist daher letztmalig am Samstag, 28.10.2000 möglich, Baum- und Heckenschnitt auf diesen Platz anzufahren, damit der Platz rechtzeitig freigeräumt werden kann. Ab Samstag, 11.11.2000 steht der Platz wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Ich bitte unbedingt um Beachtung.
Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
/veiterungs- und Modernisierungspläne r Buchfinkenlandhalle vorgestellt
unserem Infömationsabend über den Anbau und die Sanierung der hfinkenlandhalle kamen in der vergangenen Woche immerhin ca. 30 aerinnen und Bürger in die Westerwaldstube. Für dieses große Inter- l unc j die rege Diskussion an dieser Stelle nochmals vielen Dank. Für anioen die diesen Termin nicht wahrnehmen konnten, will ich gerne hmals auf die wesentlichen Details der Umbau-und Erweiterunsmaß- me einaehen Die Halle -von unseren Dorfvereinen und für viele pri- ' F eiem bestens genutzt - soll in den kommenden Jahren in weiten pn Schritt für Schritt modernisiert werden. Es ist bekannt, dass die nemeinde ursprünglich in der Kapellentraße (Haus Zimmermann) ein neindezentrum bauen wollte, in dem u.a. auch ein Sitzungszimmer, neindebüro und ein Archivraum errichtet werden sollte. Zu diesen

