Einzelbild herunterladen

Wochenblatt VG Montabaur

24

St. Martin steht bald vor der Tür

Feuerholz für das Martins-Feuer muss geholt

werden

Wie bereits berichtet, sind wir Gackenbacher Väter in diesem Jahr für den Aufbau des Martin-Feuers verantwortlich. Ich darf noch einmal ganz herz­lich um Mithilfe hierbei bitten. Wir treffen uns am Samstag, 4. November 2000, um 9.00 Uhr an der Pfarrkirche. Wir werden zunächst im Wald Holz holen und anschließend das Feuer bei der Grundschule aufbauen.

Die Martins-Feier und der anschließende Umzug findet für die Horbacher und die Gackenbacher Kinder am Donnerstag, 9. November 2000, um 17.30 Uhr statt. Wir treffen uns in der Pfarrkirche zu einer kurzen Feier, die neben Pfarrer Thon auch die Kindergarten- und Schulkinder mitge­stalten worden. Anschließend geht es mit musikalischer Begleitung durch den Musikverein Holler zum Martins-Feuer an der Grundschule. Hier erhal­ten alle Kinder eine Martins-Brezel. Die Verkehrssicherung übernimmt dankenswerter Weise wieder die Freiwillige Feuerwehr aus Hübingen.

Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Vorstellung eines Bild-Kalenders für das Jahr 2001

Gemeinsam mit dem Fotografen Jürgen Jachtenfuchs aus Nievern hat die Ortsgemeinde für das Jahr 2001 einen interessanten Kalender mit sehens­werten Bildmotiven zusammengestellt. Der Kalender beinhaltet darüber hinaus wichtige Termine der Ortsvereine und der Gemeinde, Informatio­nen überdas Dorfwappen und seine heraldische Begründung, eine Deu­tung der Monatsnamen aus ihren römischen und germanischen Ursprün­gen heraus und vieles mehr.

Herr Jachtenfuchs wird diesen Kalender, Weihnachtskarten mit Bildmoti­ven aus unserer Gemeinde sowie aktuelle Hausansichten aus Gacken­bach am Sonntag, 12. November, von 11.00 - 16.00 Uhr im Pfarrheim aus- und vorstellen. Ich darf Sie schon heute ganz herzlich zu einem Besuch der Ausstellung einladen.

Die bestellten Kalender werden rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest aus­geliefert und stellen insofern auch ein nettes Weihnachtsgeschenk für ausgewanderte Gackenbacher dar.

Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Horbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435

Ortsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7404

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

Fortschreibung bzw. Überarbeitung

und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes

der Verbandsgemeinde Montabaur

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen.

Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte Veröffentlichung.

St. Martin steht bald vor der Tür

Die Martinsfeier und der anschließende Umzug finden für die Horbacher und die Gackenbacher Kinder am Donnerstag, 09.11.2000, um 17.30 Uhr statt. Wirtreffen uns in der Pfarrkirche in Gackenbach zu einer kurzen Fei­er, die neben Pfarrer Thon auch die Kindergarten- und Schulkinder mit­gestalten werden. Anschließend geht es mit musikalischer Begleitung durch den Musikverein Holler zum Martinsfeuer an der Grundschule.

Hier erhalten alle Kinder eine Martinsbrezel. Die Verkehrssicherung über­nimmt dankenswerterweise wieder die freiwillige Feuerwehr aus Hübingen.

Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister

MGVCäcilia Horbach e.V.

Am Freitag, 20.10.2000, findet die Probe für die Bässe um 18 30 Uhr und fürdieTenöre um 19.15 Uhr statt.

Hübing

en

Dienststunden der Gemeindeverwalt,..,

Kapellenstraße 5 er Waitung

donnerstags.

Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr 5 VOn 18 30 bis 19.3o

Fax. ..

Telefon Ortsbürgermeister ..

(dienstlich und privat).

Telefon Buchfinkenlandhalle. ..

Vermietung Buchfinkenlandhalle..06439]

Vermietung Grillhütte. ..

4 die in

flfid auff lürRhei

/-abweiche

>kezu b'

iE

...064

Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzunasnbru der Verbandsgemeinde Montabaur 9 (

5 i f: 8rn ! u t e öffentliche Auslegung der Planungsuntete § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) M 16 ag(

Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in sPinor 07.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur fXS Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzunqsplane Lr die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen. 9 Paneseme

Mflenmüi

äs,das

>icMi"< fdesNc

glücken, f

^itGesi

* eines W'! 7i$en Einfri rfhäuf 0,5 m eu ZWei J< i Dies gilt Einfriedi (ändere en Befriedung 4 wird.

linde für F

Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilunaen sh, Veröffentlichung. M

Westerburg, 09.1|

SndefürE

und Nutzt i.chern unc :rbehaltlict -sn (ausge (Wachsend (Acer Pst Ja (Populu jiüppocasta I ijalaxifolla) austriaca] äsenden

Kulturamt Westerburg Jahnstraße 5 56457 Westerburg

(Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde) Flurbereinigungsverfahren

Zimmerschied, Az.: VV 2475 Z HA 10.3 |jula), Ziert

Öffentliche Bekanntmachung i »(Thujao

Offenlage der neuen Feldeinteilung und Bekanntgabe derii if nBaumi tungsbestimmungen Säumen, ur

I. In dem Flurbereinigungsverfahren Zimmerschied, Rhe^|# mlin 9 en Kreis, wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung gern. §65 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976-BGBl. I#f enunc zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 - BGBl. 1.1430 amM® 1" 31 tag, 24.10.2000, sowie Mittwoch, 25.10.2000, von 08.30 Uhrbistf mn aus Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Gemeindehaus in Zimiif aem ( aus schied, Hauptstraße 29 bekannt gegeben.

Die Kartenunterlagen liegen in dieser Zeit für die Beteiligten aus] Beauftragte des Kulturamtes werden die neue Feldeinteilung Auskünfte erteilen und Beteiligte auf Antrag örtlich in ihre neu® Gi stücke einweisen. !

Ab dem Tag nach diesem Termin können die Unterlagen nach ^Sträuc minvereinbarung beim Kulturamt in Westerburg eingeseherpH ®ststrau Die Teilnehmer erhalten später zum Termin zur Bekanntgabe der Er ^ucherr nisse des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin übe^fcl Bearei Inhalt einen Auszug, der ihre Grundstücke nach Fläche und W^f scF en Hebst» das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung zu dem von ihnen eingr Grundbesitz nachweist. Zu diesem Termin wird gesondert eingi

II. Die Überleitungsbestimmungen vom 06.10.2000, welche die tat! che Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Uberf 1 ' Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke in dem regeln, liegen gern. § 62 Abs. 3 FlurbG ab dem 24.10.2000

- bei dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Zimmerschied un

- bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, Bad Ems u ^

für einen Monat zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. r *

Ferner können die Überleitungsbestimmungen im gleichen ei r 1

Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 56457 Westerburg - wahren» Ken g^

ösenden S (Rhododen sl (Cotor dien (Forsyt

schulbestä rölze mit / fticherni IfeAbständt |«hisbaun »Gehölze die p Abstand

Dienststunden - eingesehen werden. d n n

Zur Information werden nachstehend einige wichtige Da ena 1

leitungsbestimmungen zur Kenntnis gebracht:

Die Beteiligten verlieren den Besitz und die Nutzung an .' reja stücken sobald die darauf stehenden Früchte geerntet si , P Jj mit dem Tag des Wirksamwerdens der Uberleitungsbestimmunyj-

Als spätester Zeitpunkt für die Aberntung bzw. Räumung | gelten folgende Termine:

püber 1,5

^ bis zu 1 ,: ta bis zu 1,1 Sinne d .wenn

,, !lle "Abst, Najed,

tie Papp die

a) für Ackerland und Feldfutterbau.

b ) für Hackfrüchte.

c) für Wiesen und Weiden.

d) für Ölsaaten.

e) für Garten- und Hofraumflächen.

f) für Waldgrundstücke.icti" ir tll| nicht rin

(soweit in Abschnitt III nichts anderes bestimm erein jgungspi NurchRph

Für den Fall der nachträglichen Änderung rier Änderung/ gelten die v.g. Zeitpunkte, bezogen auf das Ja

jiäftlich, ei

nicht du