Wochenblatt VG Montabaur
24
St. Martin steht bald vor der Tür
Feuerholz für das Martins-Feuer muss geholt
werden
Wie bereits berichtet, sind wir Gackenbacher Väter in diesem Jahr für den Aufbau des Martin-Feuers verantwortlich. Ich darf noch einmal ganz herzlich um Mithilfe hierbei bitten. Wir treffen uns am Samstag, 4. November 2000, um 9.00 Uhr an der Pfarrkirche. Wir werden zunächst im Wald Holz holen und anschließend das Feuer bei der Grundschule aufbauen.
Die Martins-Feier und der anschließende Umzug findet für die Horbacher und die Gackenbacher Kinder am Donnerstag, 9. November 2000, um 17.30 Uhr statt. Wir treffen uns in der Pfarrkirche zu einer kurzen Feier, die neben Pfarrer Thon auch die Kindergarten- und Schulkinder mitgestalten worden. Anschließend geht es mit musikalischer Begleitung durch den Musikverein Holler zum Martins-Feuer an der Grundschule. Hier erhalten alle Kinder eine Martins-Brezel. Die Verkehrssicherung übernimmt dankenswerter Weise wieder die Freiwillige Feuerwehr aus Hübingen.
Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Vorstellung eines Bild-Kalenders für das Jahr 2001
Gemeinsam mit dem Fotografen Jürgen Jachtenfuchs aus Nievern hat die Ortsgemeinde für das Jahr 2001 einen interessanten Kalender mit sehenswerten Bildmotiven zusammengestellt. Der Kalender beinhaltet darüber hinaus wichtige Termine der Ortsvereine und der Gemeinde, Informationen überdas Dorfwappen und seine heraldische Begründung, eine Deutung der Monatsnamen aus ihren römischen und germanischen Ursprüngen heraus und vieles mehr.
Herr Jachtenfuchs wird diesen Kalender, Weihnachtskarten mit Bildmotiven aus unserer Gemeinde sowie aktuelle Hausansichten aus Gackenbach am Sonntag, 12. November, von 11.00 - 16.00 Uhr im Pfarrheim aus- und vorstellen. Ich darf Sie schon heute ganz herzlich zu einem Besuch der Ausstellung einladen.
Die bestellten Kalender werden rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest ausgeliefert und stellen insofern auch ein nettes Weihnachtsgeschenk für “ausgewanderte” Gackenbacher dar.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Telefon: 06439/7435
Ortsbürgermeister privat.Telefon: 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
Fortschreibung bzw. Überarbeitung
und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Montabaur
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen.
Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte Veröffentlichung.
St. Martin steht bald vor der Tür
Die Martinsfeier und der anschließende Umzug finden für die Horbacher und die Gackenbacher Kinder am Donnerstag, 09.11.2000, um 17.30 Uhr statt. Wirtreffen uns in der Pfarrkirche in Gackenbach zu einer kurzen Feier, die neben Pfarrer Thon auch die Kindergarten- und Schulkinder mitgestalten werden. Anschließend geht es mit musikalischer Begleitung durch den Musikverein Holler zum Martinsfeuer an der Grundschule.
Hier erhalten alle Kinder eine Martinsbrezel. Die Verkehrssicherung übernimmt dankenswerterweise wieder die freiwillige Feuerwehr aus Hübingen.
Winfried Wilhelmi, Ortsbürgermeister
MGV “Cäcilia” Horbach e.V.
Am Freitag, 20.10.2000, findet die Probe für die Bässe um 18 30 Uhr und fürdieTenöre um 19.15 Uhr statt.
Hübing
en
Dienststunden der Gemeindeverwalt,..,
Kapellenstraße 5 er Waitung
donnerstags.
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr 5 VOn 18 30 bis 19.3o
Fax. ..
Telefon Ortsbürgermeister ..
(dienstlich und privat).
Telefon Buchfinkenlandhalle. ..
Vermietung Buchfinkenlandhalle..■06439]
Vermietung Grillhütte. ..
4 die in
flfid auff lürRhei
/-abweiche
>kezu b'
iE
...064
Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung bzw. Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzunasnbru der Verbandsgemeinde Montabaur 9 (
5 i f: 8rn ! u t e öffentliche Auslegung der Planungsuntete § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) M 16 ag(
Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hat in sPinor 07.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur fXS Überarbeitung und Neuerstellung des Flächennutzunqsplane Lr die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen. 9 Paneseme “
Mflenmüi
äs,das
>icMi"< fdesNc
glücken, f
^itGesi
* eines W'! 7i$en Einfri rfhäuf 0,5 m eu ZWei J< i Dies gilt Einfriedi (ändere en Befriedung 4 wird.
linde für F
Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeindemitteilunaen sh, Veröffentlichung. M ■
Westerburg, 09.1|
SndefürE
und Nutzt ■i.chern unc :rbehaltlict -sn (ausge (Wachsend (Acer Pst Ja (Populu jiüppocasta I ijalaxifolla) jä austriaca] äsenden
Kulturamt Westerburg Jahnstraße 5 56457 Westerburg
(Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde) Flurbereinigungsverfahren
Zimmerschied, Az.: VV 2475 Z HA 10.3 |jula), Ziert
Öffentliche Bekanntmachung i »(Thujao
Offenlage der neuen Feldeinteilung und Bekanntgabe derii if nBaumi tungsbestimmungen Säumen, ur
I. In dem Flurbereinigungsverfahren Zimmerschied, Rhe^|# mlin 9 en Kreis, wird den Beteiligten die neue Feldeinteilung gern. §65 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.03.1976-BGBl. I#f enunc zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.1997 - BGBl. 1.1430 amM® 1 ™"’ 31 tag, 24.10.2000, sowie Mittwoch, 25.10.2000, von 08.30 Uhrbistf mn ’ aus Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Gemeindehaus in Zimiif aem ( aus schied, Hauptstraße 29 bekannt gegeben.
Die Kartenunterlagen liegen in dieser Zeit für die Beteiligten aus] Beauftragte des Kulturamtes werden die neue Feldeinteilung Auskünfte erteilen und Beteiligte auf Antrag örtlich in ihre neu® Gi stücke einweisen. !
Ab dem Tag nach diesem Termin können die Unterlagen nach ^Sträuc minvereinbarung beim Kulturamt in Westerburg eingeseherpH ®ststrau Die Teilnehmer erhalten später zum Termin zur Bekanntgabe der Er ^ucherr nisse des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin übe^fcl Bearei Inhalt einen Auszug, der ihre Grundstücke nach Fläche und W^f scF en Hebst» das Verhältnis ihrer Gesamtabfindung zu dem von ihnen eingr“ Grundbesitz nachweist. Zu diesem Termin wird gesondert eingi
II. Die Überleitungsbestimmungen vom 06.10.2000, welche die tat! che Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Uberf“ 1 ' Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke in dem regeln, liegen gern. § 62 Abs. 3 FlurbG ab dem 24.10.2000
- bei dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Zimmerschied un
- bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur, Bad Ems u ^
für einen Monat zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. r *
Ferner können die Überleitungsbestimmungen im gleichen ei r 1
Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 56457 Westerburg - wahren» Ken g^
ösenden S (Rhododen sl (Cotor dien (Forsyt
schulbestä rölze mit / fticherni IfeAbständt |«hisbaun »Gehölze die p Abstand
Dienststunden - eingesehen werden. d n n
Zur Information werden nachstehend einige wichtige Da ena 1
leitungsbestimmungen zur Kenntnis gebracht:
Die Beteiligten verlieren den Besitz und die Nutzung an .' re „ja stücken sobald die darauf stehenden Früchte geerntet si , P Jj mit dem Tag des Wirksamwerdens der Uberleitungsbestimmunyj-
Als spätester Zeitpunkt für die Aberntung bzw. Räumung | gelten folgende Termine:
püber 1,5
^ bis zu 1 ,: ta bis zu 1,1 Sinne d .wenn
,, !lle "Abst, Najed,
tie Papp die
a) für Ackerland und Feldfutterbau.
b ) für Hackfrüchte.
c) für Wiesen und Weiden.
d) für Ölsaaten.
e) für Garten- und Hofraumflächen.
f) für Waldgrundstücke.icti" ir tll| nicht rin
(soweit in Abschnitt III nichts anderes bestimm erein jgungspi NurchRph
Für den Fall der nachträglichen Änderung rier Änderung/ gelten die v.g. Zeitpunkte, bezogen auf das Ja
jiäftlich, ei
nicht du

