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Wochenblatt VG Montabaur

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich­tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter­pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M.

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben. Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland

- Nutzungsreduzierung

- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mäh­guts

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf Folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn,

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neuhäusel, 12.10.2000 (Siegel) Roggenbach, Ortsbürgermeister

Ein Zeichen setzen

Herzliche Einladung

Endlich kann der Pfarrgemeinderat St. Anna Neuhäusel Sie zur Einwei­hung unseres neuen Flurkreuzes in Neuhäusel, Ecke Eitelborner-A/Vester- waldstr. einladen. Der Steinbildhauermeister Thomas Gerling hat einen Spruch für uns und unsere Nachkommen in den Stein gemeißelt. Die fei­erliche Einweihung ist am Sonntag, 29.10.2000, an der Errichtungsstelle um 11.15 Uhr nach dem Sonntagsgottesdienst um 10.15 Uhr in der St.- Anna-Kirche in Neuhäusel, wozu ebenfalls herzlich eingeladen wird.

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Herbstkaffee beim Kirchenchor

Der kath. Kirchenchor St. Anna, Neuhäusel lant c- Sonntag 22.10.2000, 15.00 Uhr, zum fröhKcterÄ 9302 h< Gemeindehaus St. Anna ein. Wir würden uns f«? Kaffeen ach auch aus den Nachbargemeinden - nach einem S Wenn viele bei uns einkehren würden. Der KaffeenachmSSJ s ! men SpazS Gelegenheit zum Kennenlernen und Plaudern mi? ,n Cherauc 3 Der Chor wird Sie mit einigen Liedern willkommen ho Saren Ne ubürc Eine abwechslungsreiche Kuchenpalette belenJ 2 - gende Getränke halten wir für Sie bereit. ' y e Brotch en und ® Also, bis Sonntag beimKaffeetreff des Kirchenchores!

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Seidenmalen für Kinder

Seidenmalen für Kinder von 6 bis 8 Jahren

Montag, 06.11.2000, 15.00 bis 17.15 Uhr Donnerstag, 09.11.2000, 15.00 bis 17.15 Uhr Seidenmalen für Kinder ab 9 Jahre Montag, 13.11.2000, 15.00 Uhr bis 17.15 Uhr Donnerstag, 16.11.2000, 15.00 Uhr bis 17.15 Uhr

Ort: Neuhäusel, ev. Gemeindehaus, Jugendraum- Leiti.m -1

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TN-Gebühr: 6,00 DM zzgl. Materialkosten BarbaraMeui

Auskünfte und Anmeldung: Anne Stüber, Tel. 02620/2724

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SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Sonntag, 22.10.2000, SG Eitelborn/Neuhäusel - FC Urh« ginn: 14.30 Uhr im Augst Stadion UrDar -

2. Mannschaft

Am Sonntag, 22.10.2000, SV Blau-Weiß Sayn II - SG EitPih/w Spielbeginn: 11.00 Uhr in Sayn.

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1.ZWIS beinschaft

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18.30 Uhr bis 19.30(

donnerstags.von 18.30 Uhr bis 19.301

Telefon: 02620/8614

fcen 2 und ^ an früh mit JesSCSimi Ileitragsfrei

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet amI

woch, 25.10.2000, um 19.00 Uhr im Vereinsraum im Dorfg schaftshaus statt.

Tagesordnung:

I. Nichtöffentliche Sitzung

hg, 21.10

hg, 22.10.2 iteliga C pSportpls

[Apollonia

-ml Platzsin eine neue

Bauangelegenheit Bauangelegenheit Bauangelegenheit

Öffentliche Sitzung (Beginn: ca. 19.30 Uhr)

Aufstellung des BebauungsplanesKreuzwiese

Förderprojekte des Naturparks Nassau für das Haushaltsjaflpw q 21.10.;

Rrhnlhn<;haltP<;tPllp !

Information und Aussprache über das Protokoll der Ste4j «« die Haupt- und Finanzausschusses vom 06.06.2000, ^ ief lür die Ortsvereine J ft 1 * 1 **

Darstellung der Ortsgemeinde Simmern sowie der Ortsvereipj aut unser«

Internet Verschiedenes

III. Nichtöffentliche Sitzung

1. Beitrags-/Finanzangelegenheit

2. Bau-/Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes 56337 Simmern, 16.10.2000

5.

6 .

vorsorglich - Schmidt, Ortsbiirgeri r

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Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung bzw. Überarbeitung J und Neuerstellung des Flächennutzung P der Verbandsgemeinde Montabaur , qen hier: Erneute öffentliche Auslegung der PJ anu I'|, s gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches jner sitzuo»

Der Rat der Verbandsgemeinde Montabaur hal ; ' n p ortS chreibu#

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07.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf ° D | ane s erneufl Jund$ tand

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die Dauer von zwei Monaten öffentlich auszulegem abg<

Siehe hierzu die unter den Verbandsgemeinde Veröffentlichung.