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;# n ^J? a cht für Kinder von 6 bis 10 Jahren, Thema “Indi- f'jSoOO^ 00 18 00 bis 2200 Uhr ' m Gemeindeh aus Kaden-
i nd etair,oj!»^ S p q U sen und Bastelmaterial 5,00 DM pro Teilnehmer ^eindef <& fu i Ih die Eltern bis spätestens 10.11.2000 bei Karin Bött’ ■'3 öil Äi93 Teilnehmerzahl begrenzt. Für alle interessierten #' 5 ßü cher eingetroffen sowie unsere ersten CD-ROMs! -■^ n «on wir alle eingetragenen Leser um Rückgabe des aus
es Rates
Mgem
de Germania Kadenbach 1910 e.V.
'•^elt die 1. Mannschaft gegen den VfL Kesselheim.
:. e n bitten wr
■ Fragebogens
=1 können*
damit wir unsere Öffnungszeiten dem Bedarf
iesselheim
Ist um 14.30 Uhr
- 10 2000 um 14.30 Uhr geht es für die Kadenbacher Kicker l n Heimspiel gegen Bendorf Türkgücü
idenbachl(F-Jugend)
spielt am Freitag, 20.10.2000, um 18.00 Uhr in Kadenbach
:*| Höhr-Grenzhausen I.
reist die F-Jugend-Mannschaft zum Spiel gegen den SV Anstoß in Weitersburg ist ebenfalls um 18.00 Uhr. Veranstaltung - Helferfest )
erv Das Helferfest zu der Jubiläumsveranstaltung findet am ^3110.2000 ab 19.00 Uhr im Vereinsheim am Sportplatz statt.
ineserrH
Neuhäusel
rabstät Totei Friei tist. aum nach reitstehl iteterj undj 'eide^dii n müsstf
stunden des Ortsbürgermeisters
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Sys.von 18.00 bis 19.30 Uhr
•»detiaus, Telefon und Fax: 02620/8442
fliehe Bekanntmachung kibung bzw. Überarbeitung luerstellung des Flächennutzungsplanes soichBierbandsgemeinde Montabaur
nemdeMMte öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen i§3Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
efacl^ äfer Verbandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am re Urnia :-'ooden Beschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. itzen^Di : ;; un g unc j Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für
.avonzwei Monaten öffentlich auszulegen, ißn dass ^
Diit wird’i ’ ;!Zud ' e unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte
vr'chung.
ttesan ,llictle Bekanntmachung
nds^S '9 der Ortsgemeinde Neuhäusel
die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen »oforlbi SeDurchführung von Ausgleichs- und tmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c m<m »buch 110,2000
:J"2§ 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom HO ;! GBL121 41) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land * Walz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde- ung.) '^Satzung beschlossen:
Familie
,^ Von Kostenerstattungsbeträgen
Ti^H^beträge für die Durchführung von zugeordneten Aus- tSEbh B / Sa l zma *3nahmen werden nach den Bestimmungen des der sowi< uc ' les (BauGB) und dieser Satzung erhoben, en, w,
Art. Auch rer stattungsfähigen Kosten
,»•5^9 sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus- indelt)Ä| trs atzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord-
■ ‘(MfeFn. umfassen die Kosten rur
vptI ^maßna^m die Freile 9 un 9 der F| ächen für Ausgleichs- und
und Entwicklungspflege. ..
n l d au ch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Ver- reitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
enstäm
ien Wert
_ Nr. 42/2000
schließlich U d S pmn l n| Un M- u er Aus 9 | eichs- und Ersatzmaßnahmen ein- des Bebammncnio UrCh U ! 1run ? sdauer er 9 ibt sich aus den Festsetzungen Grundsät7Pn^nl a D e k In Verbindung m it den in der Anlage dargestellten qe besrhriphonf r ^ bauun .9splan kann im Einzelfall von den in der Anla-
SDrechpnri für o 6 ? Grundsatzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
ermiUe^t attUn ^ S ^ tl ^ en ^ osten werden nach den tatsächlichen Kosten §4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
1 'a 2 ’ 2 erstattun 9sfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.
rmnHfla k geordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen f . ä . < ac * e § 8 Abs - ^ BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- npiüf* r ®r9 esetzt - wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde noik m 1 . sans l'9e selbständige versiegelbare Flächen gilt die versie- geiDare Flache als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen
§ e
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Neuhäusel, 12.10.2000 (DS) Roggenbach
Ortsgemeinde Neuhäusel Ortsbürgermeister
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung
der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch
- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1 3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1 4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung
nach DIN 18915 _ . t . .
- Anpflanzung von Obstbaumhochstammen und Befestigung der Baume
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen ^ ^ ^
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. 3 Jahre
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