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Wochenblatt VG Montabaur

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Ortsgemeinde Holler über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die D i H rc J 1 ^ hr ng / if° n . Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135a bis 135c BauGB OmnrtaätzR für die A usgestaltung vo n Ausgleichs- und Eisatzmaßnahmen

1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern

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1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege- tationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916

- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20

- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche­rung der Baumscheibe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­mänteln

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor­tierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie­rung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80. 80/100 oder 100/150 hoch

-je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung. 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher

- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

1.3 Anlage standortgerechter Wälder

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.4 Schaffung von Streuobstwiesen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksich­tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletter­pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M.

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

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5. Maßnahmen zur Extensivierunq

5.1 Umwandlung von Acker bzw inten*-

Grünlandbrache ,ntens 'vem Grünh

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungsplan-1 , ,

5.2 Umwandlung von Acker in Ruder^lfi , r %

- ggf. Abtragen und Abtransport des OhJtw.

- Fertigstellungs- und Entwicklungspfleqe m d |T

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv g el

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und AbSl ® S Grün '

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern portdes 0b (

- Fertigstellungs- und Entwicklungspfleae- ^ i ak

5.4 Umwandlung von intensivem Grünten? 6

Grünland nland ln extensi»,

- Nutzungsreduzierung

- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Aht, I

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässemnn,I n Spor,desl

- Fertigstellungs- und Entwicklungspfleqe- 5 j a 2 f aßnahm

Hinweis ' re

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnunq von Rhoim , ! in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI S 1^,

Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf N Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder F?" 1 Gesetzes oder auf Gaind dieses Gesetzes zust^ideqehofrm^j Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültto Dies gilt nicht wenn, g 9 zustandeg

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzuna 4

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder v '" u " 9 <«>

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den R Pv u standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- X schritten gegenüber der VerbandsgemeindeverwalS Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnumä Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend ma

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltendgemacli auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Ve geltend machen.

Holler, 19.09.2000 , S |

Ortsgemeinde Holler Ortsbürger

Tolle Erfolge!

Am Sonntag, 24.09.2000, fand im Musikgymnasium in Montabaik tungsspiel des Kreismusikverbandes Westerwald statt. Zehn Na und Jugendorchester stellten sich dem Wertungsspiel.Echtst^ ten war der Jugendmusikverein Holler mit dem Vororchester, de dungsorchester und dem Jugendorchester. Aberunsere Orches zeugten nicht nur durch Quantität, sondern besonders durch Qii In der Anfängerstufe wurde.das Vororchester unter der Leitung^ rina Keller als Klassenbester mit der NoteSehr gut bewert^ einem Geldpreis des Kreismusikverbandes Westerwald ausgi Ebenfalls die NoteSehr gut erhielt in der Unterstufe das Aoi Orchester unter dem Dirigat von Sonja Stephan.

Als einziges Orchester in der Oberstufe konnte das Jugendorc) seiner Dirigentin Katharina Keller die Wertungsrichter sehr / und mit der NoteGut abschneiden.

Über dieses großartige Ergebnis freue ich mich riesig mit dej Talenten und gratuliere den Orchestern und den Dirigentinnei zu dem tollen Erfolg. Gratulieren möchte ich auch dem "Cheli Wolfgang Lang und demBoss Theo Ferdinand, die sich mit g r oB und Engagement fürihre Kinder einsetzen und so zum 4 Jugendmusikvereins beitragen.

Mit euch allen freut sich:

Eure Ortsbürgermeisterin Margret

Kath. Pfarramt St. Margaretha, Holler Telefon: 3495

Sprechzeiten Gemeindereferent:

Mittwoch von 11.15 Uhr bis 12.45 Uhr .

Freitag von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und nach Verein

Bürozeit: « ih hi«; 12.00

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 90 ° u r nnnnjc |fl Das Pfarrbüro ist in der Woche vom 02.10. bis 06. Krankenkommunion Freitag, 06.10.2000, ab ca. 9.30 Uhr Redaktionsschluss für Pfarrbrief Allerheiligen Sonntag, 08.10.2000 Orgelweihe in Holler f- r Oraelbau KäH

Neue Pfeifenorgel aus der Meisterwerkstätte uy ^ wird für die gottesdienstliche Liturgie der kath St. Margaretha geweiht. urn 16 .oo Uj

Das Festamt beginnt am Sonntag, nttesdienstfin**

Thon wird die Barockorgel weihen. Nach dem s , at) Die 1 nes Orgelkonzert mit seiner romantischen nde sind ?

gemeinde lädt herzlich die Gläubigen ein- 9 in den kird 10 kommen. Die Margarethenorgel wird ab vy .ij; nenommen

licrhan nianct ridr Pfarrpi Rt MaTQarethä Ih